Erschließungsbeiträge
Die Stadt baut Straßen, Wege und Plätze. Die dabei angefallenen Erschließungskosten werden auf die Flächen aller von der Erschließungsanlage erschlossenen Grundstücke verteilt. Die Stadt ist nach dem Kommunalabgabengesetz von Baden-Württemberg (KAG) und der Erschließungsbeitragssatzung verpflichtet, Erschließungsbeiträge von den Eigentümern zu erheben.
In den Straßenlisten erfahren Sie, für welche Straßen die Stadt noch Erschließungsbeiträge erheben wird.
Kommunalabgabengesetz (KAG) vom 17. März 2005
Ansprechpartner bei Rückfragen
Leiter Abteilung Erschließungsbeiträge
Frank Dombrowski
BVA@Konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2687
Dienstort: VG Laube
Zimmernummer: 6.02
Sachbearbeiterin Erschließungsbeiträge
Edith Bausmer
BVA@Konstanz.de
Telefon: +49 7531 900-2516
Dienstort: VG Laube
Zimmernummer: 6.07
vormittags
