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Bahnhof Petershausen (Foto: Peter Allgaier)
Bild: bodenseebilder.de

Sanierungsgebiete

Aktuelle Sanierungsgebiete

Die Stadt Konstanz engagiert sich zurzeit bei folgenden Sanierungsprojekten:

Ortsmitte Dettingen

Ortsmitte Dettingen

Die Ortsmitte Dettingen wurde in 2018 in das Landessanierungsprogramm aufgenommen.

Stadelhofen

Sanierungsgebiet Stadelhofen

Das Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau hat am 03.02.2021 bekannt gegeben, dass das geplante Sanierungsgebiet „Stadelhofen“ in ein Programm der Städtebauförderung aufgenommen wurde.

Abgeschlossene Sanierungsgebiete

Fischmarkt

1983 - 1995
Altstadtbereich zwischen Konzilgebäude, Marktstätte und Münster.

Wesentliche städtebauliche Ziele waren:
zentrale Platzgestaltung, Modernisierung und Instandsetzung städtischer und privater Gebäude, Verkehrsberuhigung Marktstätte.

Bau einer Tiefgarage und Erhalt von Kulturdenkmalen.
Obere Augustinergasse

1985 - 1999
Altstadtbereich zwischen Kaufhaus Karstadt, Altem Rathaus und Rosgartenstraße.

Wesentliche städtebauliche Ziele waren:
Bau einer Tiefgarage und anschließender Platzgestaltung, bauliche Neuordnung der Randbebauung.
Klosterkaserne

1979 - 1997
Die zeitlich gesehen längste Sanierungsmaßnahme der Stadt bestand aus mehreren Abschnitten.

Auf dem linksrheinischen Gebiet einer ehemaligen Benediktinerabtei und späteren Kaserne entstand im Stadtteil Petershausen ein neues städtisches Zentrum mit Musikschule, Landratsamt, Polizeidirektion, Archäologischem Landesmuseum, Wohnungen, Grün- und Freiflächen.
Stromeyersdorf

1987 - 2001
Ehemaliges Betriebsgelände der weltbekannten Firma L. Stromeyer & Cie. südlich der Reichenaustraße zwischen dem Gewerbegebiet Unterlohn und Stromeyersdorfstraße.

Wesentliche städtebauliche Ziele waren:
gewerbliche Wiedernutzung der Brache an exponierter Stelle am Seerhein; Altlastenbeseitigung; Erhalt der historischen Gebäude in der Uferzone und entlang der Stromeyersdorfstraße (Bleiche am Seerhein, Wasserturm und Benzinhaus, Kontorgebäude mit Pförtnerhaus, Dorfkrug, Lohnerhof, Zimmerei); Erschließung des Gebietes unter Bezugnahme auf das historische Straßensystem; Ausprägung der Stadteingangssituation in städtebaulicher und grünplanerischer Hinsicht; Erhaltung und Fortentwicklung der Flusslandschaft am Seerhein; Fortsetzung des Grünzugs vom Wollmatinger Ried im Stromeyersdorf.
Wessenbergstraße / Katzgasse mit Erweiterung Münsterplatz

1987 - 2007
Das Gebiet umfasst im Wesentlichen das neu geschaffene Kulturzentrum mit Stadtbibliothek, städtischer Wessenberggalerie, Kunstverein e.V., Volkshochschule, Gastronomie und multifunktionalen Räumen.

Gelegen in der Konstanzer Altstadt gegenüber dem Münster.

Zahlreiche Kulturdenkmäler und Modernisierungen privater Gebäude.
Bahnhofplatz / Klein Venedig

1995 - 2008
Das Sanierungsgebiet umfasst im Wesentlichen die Hafenpromenade vom Konzil bis "Klein Venedig" an der Schweizer Grenze sowie Teile der Konstanzer Altstadt (Marktstätte - Rosgartenstraße - Bodanstraße - Wiesenstraße - Bahnhofplatz) mit insgesamt ca. 15 ha.

Wesentliche städtebauliche Ziele waren:
Herstellung des Festplatzes Klein Venedig, zahlreiche Modernisierungen und Baumaßnahmen privater Gebäude (u.a. Lago), Generalsanierung Rosgartenmuseum mit Umbau „Deutsches Haus", etc...
Herosé / Billenweiher

2000 - 2007
Mit der Betriebsschließung des Textilunternehmens Herosé im Jahre 1997 entwickelte sich zunächst in städtebaulich herausragender Lage am Seerhein eine Gewerbebrache, die sowohl von strukturellen als auch funktionalen Mängeln gekennzeichnet war. Durch die im Jahre 2003 folgende Betriebsaufgabe der Firma Great Lakes Chemical hatte sich Notwendigkeit zur Beseitigung der städtebaulichen Missstände, aber auch die Chance hierzu, auf dieses Areal erstreckt.

Die wichtigsten Ziele bzw. Schwerpunkte waren:
- Minimierung des Nutzungskonflikts Wohnen - Gewerbe durch den Rückbau der Industrie- und Gewerbeflächen, ggfs. Abriss der Bestandsgebäude;
- Freimachen der Gewerbeflächen von Altlasten;
- Rückbau der Reichenaustraße;
- Ausbau eines Uferwegekonzeptes mit "Uferbastionen" und "Wasserplatz";
- Umwidmung der Industriegleisstraße zum Fuß- und Radweg vom Wohngebiet in Richtung Seerheinufer:
- gestalterisch hochwertige Gewerbebauten und Freiflächen durch Branchen- und Betriebsauswahl regeln;
- Neugestaltung eines Stadtteilparks;
- Integration von Bürgerwünschen bezüglich der Parknutzung und Gestaltung.
Berchen / Öhmdwiesen

2004 - 2014
Als eine von vier Städten in Baden-Württemberg wurde die Stadt Konstanz in das Bund Länder Programm 2004 "Stadt und Ortsteile mit besonderem Entwicklungsbedarf - Die Soziale Stadt" aufgenommen. Grundlage für den Stadterneuerungsprozess ist ein integriertes Handlungskonzept. Es basiert auf den Analyseergebnissen der Vorbereitenden Untersuchungen. Das Gesamtziel ist, das Quartier zu modernisieren, das Wohnumfeld zu verbessern, die Bildungs- und Freizeitangebote für Kinder, Jugendliche und Erwachsene kontinuierlich auszubauen, den öffentlichen Raum, das Wege-, Platz- und Straßennetz zu verknüpfen und aufzuwerten und eine Kommunikationsachse "Breslauer- und Allensteiner Straße" zu schaffen.

Das integrierte Handlungskonzept basiert auf 3 Bausteinen:
- Grüner Bogen
- Kommunikationsachse (Allensteiner und Breslauer Straße)
- Wohnumfeldverbesserung

Seit 2006 unterstützt der Bund zur Stärkung des integrierten Ansatzes mit der Einführung von Modellvorhaben vorwiegend.
Darüber hinaus wurden die folgenden 4 Modellprojekte mit sozial-integrativen Maßnahmen im Bereich der Jugend- und Bildungspolitik und der Integration von Zuwanderern im Rahmen des Programms gefördert:
- Theaterprojekt
- Soziale Trainingsmaßnahmen an der Berchenschule
- Integration von Migrantinnen und Migranten
- Trägerübergreifende Stärkung der Arbeit mit 6-14 jährige Kindern und Kids
Altstadt mit Niederburg

2008 - 2021
Mit Datum vom 23.10.2007 stellte die Stadt Konstanz für das Sanierungsgebiet „Altstadt mit Niederburg“ den Antrag auf Aufnahme in das Landessanierungsprogramm (LSP). Mit Bescheid vom 17.03.2008 wurde das Sanierungsgebiet in das Landessanierungsprogramm aufgenommen. Die Förderung im Landessanierungsprogramm (LSP) erfolgte vom 01.01.2008 bis 31.12.2011.Der Satzungsbeschluss über die förmliche Festlegung des Sanierungsgebietes erfolgte am 17.07.2008. Rechtskräftig wurde die Sanierungssatzung durch öffentliche Bekanntmachung in der regionalen Tageszeitung Südkurier am 09.08.2008.In 2012 zeichnete sich ab, dass das Landessanierungsprogramm (LSP) den entstehenden Zuschussbedarf nicht decken konnte. Vom Zuschussgeber wurde daher empfohlen, die Maßnahme in das (finanzstärkere) Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ (ASP) zu überführen. Aufgrund der Überführung des Sanierungsgebietes wurde am 22.04.2014 eine Zwischenabrechnung durch die Stadt Konstanz beim Regierungspräsidium eingereicht, diese wurde am 02.07.2014 bewilligt. Die Förderung im Bund-Länder-Programm „Aktive Stadt- und Ortsteilzentren“ erfolgte ab dem 01.01.2012.Der Bewilligungszeitraum der Zuwendung endete zunächst am 31.12.2016. Es wurden mehrfach Verlängerungen des Durchführungszeitraums genehmigt. Mit Bewilligungsbescheid vom 25.01.2018 wurde der Bewilligungszeitraum letztmalig bis zum 30.04.2021 verlängert.


Die übergeordneten Ziele der Sanierung wurden in den vorbereitenden Untersuchungen wie folgt definiert:
Erhaltung der Lebensfähigkeit und Anziehungskraft der Altstadt mit bedeutendem historischem Rang
Sicherung und Stärkung der traditionellen Vielfalt der Funktionen
Sicherung und Stärkung der Erholungsfunktion der Freiflächen am Seeufer, insbesondere für die Altstadt mit Niederburg
Verbesserung der Ablesbarkeit der Ufersituation und des Prospekts der Stadt
Verbesserung der Verknüpfung Stadt (Altstadt mit Niederburg) mit See, Hafen und Bahnbereich
Durchgängige Barrierefreiheit


Das „Kerngebiet“ umfasste im Wesentlichen die Niederburg zwischen Münsterplatz im Süden, der Konzilstraße im Osten, dem Rheinsteig im Norden und der Unteren Laube im Westen sowie den Sankt-Stephansplatz mit der Oberen Hofhalde. Das ursprüngliche Kerngebiet wurde um die nachfolgenden drei Gebietserweiterungen ergänzt
  - 1. Erweiterung - Gebiet um das Konzilgebäude mit räumlichem Umgriff (öffentlichen Bekanntmachung am 09.05.2009)
  - 2. Erweiterung - östliche Kernstadt (öffentlichen Bekanntmachung am 13.08.2010)
  - 3. Erweiterung - Marktstättenunterführung (öffentlichen Bekanntmachung am 08.08.2015)

Folgende Maßnahmen wurden seit 2008 im LSP und ASP durchgeführt und gefördert:
Durchführung vorbereitende Untersuchungen 2008 mit Fortschreibung 2009 (LSP)
Sanierung Konzil 2009 - 2014 (sowohl im Rahmen ZIP, LSP und ASP)
Verkehrsberuhigung Niederburggassen
   - Torgasse 2009 (LSP)
   - Inselgasse 2010 (LSP)
   - Brückengasse 2010 (LSP)
   - Gerichtsgasse 2014 (ASP)
   - Theatergasse 2015/16 (ASP)
   - Sankt-Johann-Gasse 2016/17 (ASP)
   - Kuhgässchen 2017/18 (ASP)
Neugestaltung Hofhalde 2014/15 (ASP)
Neugestaltung Marktstättenunterführung 2018 - 2020 (ASP)
7 private Gebäudesanierungen (Zuschüsse zu Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarungen) (LSP und ASP)
private Ordnungsmaßnahme: Abbruch der ehemaligen Turnhalle der Schule Zoffingen 2020 für den Neubau eines Altenpflegeheimes (ASP)
Quartier Bahnhof Petershausen

2005 - 2021
Die Stadt Konstanz führte 2004 Gespräche mit der Deutschen Bahn AG bzw. deren Tochter aurelis Real Estate GmbH & Co. KG (aurelis). Ziel der Gespräche war eine gemeinsame Entwicklung des freiwerdenden Areals am Bahnhof Petershausen. Im Oktober 2004 stimmte der Gemeinderat der Kooperation mit aurelis zu und beauftragte die Verwaltung, die Grundlagen für eine städtebauliche Planung zu erarbeiten.
Parallel zu den Gesprächen mit aurelis nutzte die Stadt Konstanz durch diese Neuausrichtung der Städtebauförderung die Gunst der Stunde, um ihre Bemühungen der Entwicklung des Gebietes weiter ausarbeiten zu können. Sie stellte bereits am 26.10.2004 einen Antrag auf Aufnahme des „Quartier Bahnhof Petershausen“ in das neue Programm „Stadtumbau West“. Am 10.12.2004 verkündete der damalige Wirtschaftsminister Ernst Pfister, dass die Stadt Konstanz in das Programm aufgenommen worden sei und am 16.12.2004 folgte bereits der erste Zuwendungsbescheid.
Der Bund stellte bereits im ersten Jahr 40 Mio. € i. R. des neuen Programms „Stadtumbau West“ an Finanzhilfen in den alten Ländern zur Verfügung. Der auf Baden-Württemberg entfallene Anteil betrug 4,2 Mio. €. Die Bundesmittel wurden seither jährlich durch Landesmittel ergänzt. Das Programm wurde bis zum Jahr 2020 fortgeführt. In 2020 erfolgte erneut eine Neustrukturierung der Städtebauförderung, die sich damit wiederholt an den sich verändernden Gegebenheiten und Bedarfe in den Kommunen orientierte. Somit können Entwicklungskonzepte nun in den Programmen „Lebendige Zentren“, „Sozialer Zusammenhalt“ und „Wachstum und nachhaltige Erneuerung“ gefördert werden. Der Bewilligungszeitraum des Sanierungsgebietes „Quartier Bahnhof Peterhausen“ lief ohnehin zum 30.04.2021 aus, so dass das Gebiet innerhalb des ursprünglich genehmigten Programms auch weitestgehend abgeschlossen werden konnte.

Mit der 2006 vom Gemeinderat beschlossenen Rahmenplanung wurden sodann die Zielsetzungen und das Neuordnungskonzept festgeschrieben:
die trennende Wirkung der Bahngleise soll durch Fuß- und Radwegverbindungen sowie durch gestalterische Maßnahmen gemindert werden,
die Erreichbarkeit des Haltepunktes soll durch eine barrierefreie Anbindung zum Bahnsteig und einen direkten Anschluss zu den Gebieten südlich des Bahnhofes  optimiert werden,
der Bahnhof und sein Umfeld soll aufgewertet und als Stadtteileingang ansprechend gestaltet werden,
innerhalb des Quartiers soll zentrumsnaher innerstädtischer Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen entwickelt werden. Neben mietpreisgebundenem Wohnungsbau wird zusätzlich angestrebt, besondere Wohnformen wie Seniorenund Studentenwohnungen, Baugruppen und barrierefreie Wohnungen zu integrieren,
die zentrale Funktion des Gebietes soll durch Nahversorgung und Gastronomie gestärkt werden,
kommunikative und multifunktionale Freiflächen sollen einen öffentlichen Treffund Mittelpunkt im Stadtteil Petershausen bilden,
die Option für eine Bahnunterführung an der Schneckenburgstraße wird aufgegeben und die freiwerdenden öffentlichen Flächen werden einer neuen Nutzung zugeführt,
im Rahmen der Straßenumgestaltung sollen zusätzliche Baumpflanzungen das Bahnhofsareal mit dem umgebenden Stadtraum verknüpfen,
das von der Bismarckquelle zum Rhein fließende Gewässer soll in Abschnitten offen geführt und die öffentlichen Plätze, Straßen und Grünflächen aufwerten.
Die Entwicklung des Quartiers soll nach den Grundsätzen nachhaltiger Stadtentwicklung erfolgen: Dies schließt unter anderem die Optimierung des energetischen Konzepts, Regenwassermanagement, möglichst geringe Versiegelung der nicht überbauten Flächen sowie die Begrünung von Flachdächern ein

Im Zuge der Erarbeitung der Vorbereitenden Untersuchungen wurden durch das bearbeitende Büro vorrangige Sanierungsziele für das Quartier Bahnhof Petershausen definiert.
Das Untersuchungsgebiet Quartier Bahnhof Petershausen lag in der geographischen Mitte der Stadt Konstanz. Der Haltepunkt hat zentrale Funktionen für die Erschließung des bevölkerungsstarken Stadtteils Petershausen und angrenzende Infrastruktureinrichtungen (z. B. Zeppelin Gewerbeschule).
Diese zentralen Funktionen sollten im Planungsgebiet baulich und gestalterisch entwickelt und durch Nutzungsangebote und neue Fuß- und Radwegeverbindungen gestärkt werden. Ziel war ein neuer, urbaner Stadtteil mit eigener Identität, hoher Nutzungsmischung und zukunftsweisenden Bauformen die sozialen und ökologischen Ansprüchen gerecht werden. Die Infrastruktur sollte sowohl lokale als auch gesamtstädtische Aufgaben erfüllen.
Der trennende Gleiskörper konnte auf zwei Gleise reduziert werden. Es war dadurch möglich, zusätzliche Flächen für die Entwicklung angrenzender Quartiere und vor allem für den Lückenschluss im überregionalen Radwegenetz in Ost-West-Richtung zu gewinnen. Zudem wurde angestrebt, die Trennwirkung der Bahngleise mittels durchgängiger Sichtachsen und neuer Querungsmöglichkeiten zu mindern.
Zur Umsetzung des Berufsschulzentrums am vorgesehenen Standort und zur Stärkung der vorhandenen Schuleinrichtungen war eine Aktualisierung der Sanierungsziele und die entsprechende Anpassung des Neuordnungskonzeptes notwendig. Dies erfolgte durch Beschluss des politischen Gremiums im Jahr 2012.

Folgende Leitlinien dienten der Beseitigung der analysierten Defizite und der Verwirklichung der oben genannten Ziele:
Die zentrale Lage des Bahnhofgebietes sollte in einer zukünftigen Bebauung zu einer Mittelpunktbildung mit kommunikativen und multifunktionalen Freiflächen, Gestaltung als Stadtteileingang genutzt werden.
Stärkung von Haltepunkt und Bahnhofsumfeld als zentrale Funktionen für die Erschließung des bevölkerungsstarken Stadtteils Petershausen und angrenzende Infrastruktureinrichtungen (z. B. Zeppelin Gewerbeschule) durch Nutzungsergänzungen wie Nahversorgung und Gastronomie.
Rückgewinnung nicht mehr genutzter und entbehrlicher Bahnflächen für die Entwicklung benachbarter Quartiere und die Aufwertung des öffentlichen Raumes, unter anderem durch Fortführung der Fuß- und Radwegeverbindung, entlang der Bahnlinie.
Abbau der trennenden Wirkung der Bahngleise durch Fuß- und Radwege- Verbindungen als Unterführung am Bahnhaltepunkt und als Fuß- und Radbrücke über die Gleisanlagen hinweg und durch gestalterische Maßnahmen.
Barrierefreier Zugang zum Haltepunkt aus Nord und Süd, zusätzliche Anbindung für Fußgänger und ggf. für Radfahrer zum Bahnsteig.
Entwicklung von zentrumsnahem innerstädtischem Wohnraum für unterschiedliche Nutzergruppen, u. a. Integration von Senioren- und Studentenwohnungen, mietpreisgebundenem Wohnungsbau und experimentellem Wohnungsbau in Baugruppen.
Integration des teilweisen prägnanten Baumbestandes in das Konzept und Verknüpfung des Bahnhofsareals mit dem umgebenden Stadtraum durch die Straßenraumgestaltung (z. B. zusätzliche Baumpflanzungen).

Das „Kerngebiet“ umfasste im Wesentlichen die Fläche rund um das ehemalige Bahnhofsareal Petershausen. Begrenzt wurde es im Westen durch die Schneckenburgstraße, im Norden durch die Gustav-Schwab-Straße. Die südliche Grenze bildete die von-Emmich-Straße und die Bruder-Klaus-Straße. Das ursprüngliche Kerngebiet wurde um die nachfolgende Gebietserweiterung ergänzt
  - "Kerngebiet" - Gebiet um das Bahnhofsareal Petershausen mit räumlichem Umgriff (öffentlichen Bekanntmachung am 02.09.2006)
  - 1. Erweiterung - Fläche für den Geh- und Radweg entlang der Gleise (öffentlichen Bekanntmachung am 25.11.2006)

Folgende Maßnahmen wurden seit 2005 im SUW durchgeführt und gefördert:
Rückbau der Gleise 3 bis 5 (2007 – 2008)
Bau eines Fuß- und Radweges (2008)
Ausbau der Schneckenburgstraße zwischen Kreuzung Max-Stromeyer-Straße / Markgrafenstraße bis zum Bahnübergang (2010)
Brückenplatz Süd (2012 – 2013)
Ausbau der Gustav-Schwab-Straße West - Verbindung Schneckenburgstraße – Pestalozzistraße (2013 – 2014)
Platz nördlich der Alemannenstraße – Alemannenplatz (2016 – 2017)
Verbindung Bruder-Klaus-Straße / von-Emmich-Straße und Ausbau von-Emmich-Straße mit Vorplatz (2010)
Diverse Abbruchkosten (2010 – 2011 und 2013)
Quartiersplatz und multifunktionale Spiel- und Freizeitfläche (2016 - 2017)
Bushaltestelle Steinstraße (2016 – 2017)
Umbau der Bruder-Klaus-Straße (2017 – 2019)
Brückenplatz Nord (2020 – 2021)
Gustav-Schwab-Straße Mitte (2020 – 2021)

Stadterneuerung und Städtebauförderung

Stadterneuerung als Daueraufgabe

Tag der Städtebauförderung

Aufgaben und Ziele

Die Städtebauförderung dient in Stadt und Land dem Abbau städtebaulicher Missstände und Entwicklungsdefizite sowie einer zeitgemäßen und nachhaltigen Weiterentwicklung gewachsener baulicher Strukturen in den Städten und Gemeinden des Landes. In baulich vorgenutzten Gebieten können insbesondere auch stadtklimatische und energetische Verbesserungen erreicht werden. Daher ist die energetische Modernisierung des Wohnungsbestandes auch aus energiepolitischer Sicht ein besonderes städtebauliches Handlungsfeld. Die städtebauliche Erneuerung trägt insgesamt zur Reduzierung der Flächeninanspruchnahme für Siedlungs- und Verkehrszwecke bei.

Insgesamt stärkt die Städtebauförderung die örtliche, kommunale Identität und Attraktivität, verbessert die wirtschaftliche Leistungskraft, stärkt die soziale Stabilität in den Kommunen und unterstützt den Wohnungsbau. Die Städtebauförderung sichert im behutsamen Umgang mit dem baulichen Erbe das Erscheinungsbild der Städte und Gemeinden in Baden Württemberg.
Grundlage einer integrierten Stadtentwicklung ist die Erstellung einer gesamtstädtischen Entwicklungskonzeption oder eines städtebaulichen Leitbildes. Im Sinne einer integrierten nachhaltigen Stadtentwicklung sollen sich die verschiedenen Sanierungsziele der Kommunen in dieses gesamtstädtische Konzept einfügen.

Städtebauförderung beruht auf den Grundsätzen des besonderen Städtebaurechts des Baugesetzbuches (BauGB). Sie ist stets Prozessförderung und keine Förderung baulicher Einzelvorhaben. Notwendig ist vielmehr das prozesshafte Zusammentreffen von untereinander nicht zwingend im Zusammenhang stehenden Einzelmaßnahmen, deren Bindeglied jedoch das Ziel ist, ein gemeindliches Gebiet im Rahmen eines mehrjährigen Sanierungsprozesses von flächenhaften Missständen zu befreien.

Programmjahr 2021

Seit 1971 leistet die Städtebauförderung in Baden-Württemberg einen bedeutenden Beitrag zur zukunftsgerechten Weiterentwicklung der Städte und Gemeinden. Fast 900 baden-württembergische Kommunen – in Ballungsräumen ebenso wie im Ländlichen Raum – konnten seither in über 3.350 Sanierungs- und Entwicklungsgebieten ihre städtebauliche Entwicklung mit Hilfe der verschiedenen Programme der Städtebauförderung voranbringen, Missstände beseitigen und wichtige Orte der Begegnung schaffen.

Die Landesmittel werden seit 1980 dem Kommunalen Investitionsfonds (KIF) entnommen. Die bisher eingesetzten Fördermittel von rund 8,37 Milliarden Euro (davon rund 6,46 Milliarden Euro Landesfinanzhilfen und rund 1,91 Milliarden Euro Bundesfinanzhilfen) haben im Land zu Folgeinvestitionen von etwa 66,9 Milliarden Euro geführt.

Grundlage für den Einsatz der Städtebaufördermittel in allen Förderprogrammen sind das Baugesetzbuch und die Verwaltungsvorschrift des Ministeriums für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau über die Förderung städtebaulicher Erneuerungs- und Entwicklungsmaßnahmen (Städtebauförderungsrichtlinien - StBauFR) in der Fassung vom 1. Februar 2019 – Az.: 5-2520.2/17  (GABl. 2019, S. 88).

Unverzichtbar für eine erfolgreiche zukunftsorientierte Stadtentwicklung ist die Erstellung und regelmäßige Fortentwicklung eines umfassenden gesamtstädtischen Entwicklungskonzeptes unter Beteiligung der Bürgerinnen und Bürger. Zu einem solchen Konzept gehört vor allem eine Analyse des lokalen Wohnungsbestandes und Wohnungsbedarfs, der Bevölkerungsentwicklung, der Einzelhandelsstruktur und wohnungsnahen Grundversorgung, des Bildungs- und Arbeitsangebots, der sozialen und integrationsfördernden Einrichtungen sowie der Verkehrsinfrastruktur, an die sich eine konkrete kommunale Zielvorstellung anschließt.

Von diesem gesamtstädtischen Konzept ist ein gebietsbezogenes integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept abzuleiten, in dem die Ziele und Maßnahmen zur Problembewältigung im Fördergebiet dargestellt sind. Die Aktualität dieses gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Konzepts ist durch zielorientierte Fortschreibungen sicher zu stellen. Bei der Erarbeitung und Fortschreibung dieses integrierten, gebietsbezogenen städtebaulichen Entwicklungskonzepts sind die Bürgerinnen und Bürger zu beteiligen.

Förderschwerpunkte für die Programme der Städtebauförderung in Baden-Württemberg

  • Stärkung, Revitalisierung und Erhalt der Funktionsfähigkeit bestehender Zentren,
  • Sicherung und Erhalt denkmalpflegerisch wertvoller Bausubstanz sowie stadt- und ortsbildprägender Gebäude,
  • Schaffung von Wohnraum durch Umnutzung, Modernisierung und Aktivierung von Flächen und leerstehenden Immobilien,
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel und zur ökologischen Erneuerung, unter anderem in den Handlungsfeldern Optimierung der Energieeffizienz im Altbaubestand und Aufwertung der grünen und blauen Infrastruktur zur Verbesserung des Stadtklimas,
  • Neustrukturierung und Umnutzung leerstehender, fehl- oder mindergenutzter Flächen und baulich vorgenutzter Brachflächen z. B. für den Wohnungsneubau, Gewerbe und hochwertige Dienstleistungen,
  • Stabilisierung und Aufwertung bestehender Gewerbegebiete, insbesondere in Hinblick auf eine effiziente Flächenausnutzung und qualitätsvolle öffentliche Räume, um zukunftsfähige Entwicklungen zu ermöglichen und den Wirtschaftsstandort Baden-Württemberg zu stärken,
  • Sicherung und Verbesserung des gesellschaftlichen Zusammenhalts und der Integration in den Quartieren als wichtiger Teil der Daseinsvorsorge durch Erhaltung und Aufwertung des Wohnungsbestandes sowie des Wohnumfeldes in Wohnquartieren mit negativer Entwicklungsperspektive und besonderem Entwicklungsbedarf,
  • Maßnahmen zur Anpassung vorhandener Strukturen an den demografischen Wandel (insbesondere Maßnahmen zur Erreichung von Barrierefreiheit bzw. -armut im öffentlichen Raum und zum generationengerechten Umbau von Wohnungen).

Aktuelle Förderprogramme

  • Lebendige Zentren – Erhalt und Entwicklung der Stadt- und Ortskerne (LZP)
  • Sozialer Zusammenhalt – Zusammenleben im Quartier gemeinsam gestalten (SZP)
  • Wachstum und nachhaltige Erneuerung – lebenswerte Quartiere gestalten (WEP)

Fördermöglichkeiten für private Maßnahmen durch die Stadt

Im Sinne des gesamtheitlichen Ansatzes der Städtebauförderung fördert die Stadt Konstanz die private Erneuerung von Gebäuden auf der Grundlage städtischer Richtlinien und der Städtebauförderrichtlinie. Zuschussfähig sind demnach grundsätzlich nur umfassende, ganzheitliche und abgeschlossene Maßnahmen insbesondere im Bereich der energetischen Ertüchtigung. Kleinere Maßnahmen, Teilmaßnahmen oder Unterhaltungsmaßnahmen werden nicht gefördert. Die Förderung privater Erneuerungsmaßnahmen ist eine freiwillige Leistung der Stadt im Rahmen der im Haushalt zur Verfügung gestellten Mittel. Deshalb ist es wichtig, dass der Bürger seine Maßnahme frühzeitig mit der Sanierungsstelle abstimmt. Details der Maßnahme werden in der Modernisierungs- und Instandsetzungsvereinbarung geregelt. Zuschussvoraussetzung ist, dass dieser Vertrag vor Baubeginn abgeschlossen ist.

Steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten
Neben der Förderung durch die Stadt bestehen in Stadterneuerungsgebieten steuerrechtliche Abschreibungsmöglichkeiten nach dem Einkommensteuergesetz. Das für Sie zuständige Finanzamt gibt hierzu gerne Auskunft.

Neue Förderrichtlinien

Gute Nachricht für Haus- und Wohnungseigentümer in den städtischen Sanierungsgebieten Altstadt Niederburg, Quartier Bahnhof Petershausen und Ortsmitte Dettingen: Die Stadt Konstanz erhöht die Fördergrenze für Erneuerungsmaßnahmen von privaten Bauherren von derzeit max. 20.000 Euro auf 30.000 Euro pro Wohneinheit. Von den höheren Zuschüssen profitiert nicht zuletzt die Bauwirtschaft.

Die Förderquote liegt wie bislang bei 20 Prozent. Die Bezuschussung hat der Gemeinderat auf max. 30.000 € pro Wohneinheit bzw. auf 100.000 € pro Gebäude festgelegt. Die Gebäude müssen umfassend saniert werden, d.h. die wesentlichen Mängel müssen beseitigt werden. Eine umfassende Sanierung liegt vor, wenn sie sich aus mehreren Einzelmaßnahmen zusammensetzt, die jeweils zu einer nachhaltigen Erhöhung des Gebrauchswertes des gesamten Gebäudes bzw. der Wohn- oder Gewerbeeinheit beitragen. Kleinmaßnahmen, die in der Regel ohne nachhaltigen Effekt sind, werden weiterhin nicht gefördert.
Zuschüsse für Mietwohnungen werden nur gewährt, wenn der Zuschussnehmer sich verpflichtet, die Kaltmiete auf derzeit max. 9,50 bis 10,50 € pro qm für die Dauer von 10 Jahren zu beschränken.
Der Gemeinderat stimmte der Aktualisierung der Zuschussrichtlinien im Rahmen von städtebaulichen Erneuerungsmaßnahmen am 10.07.2018 zu. Ziel der Maßnahmen ist es, die Gebäudesubstanz und die Wohnverhältnisse in diesen speziell ausgewiesenen Gebieten zu verbessern sowie Wohnraum zu schaffen.
Bei den Zuwendungen der Stadt handelt es sich um freiwillige Leistungen, auf die kein Rechtsanspruch besteht. Die Förderung ist Bestandteil der Städtebauförderung, Unterstützung erhält die Stadt vom Land Baden-Württemberg und gegebenenfalls vom Bund.

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Verfahren

Die vier Phasen eines Sanierungsverfahrens

1. vorbereitende Untersuchungen (Problemfindung und Problemformulierung)
2. förmliche Festlegung eines Sanierungsgebietes durch Satzung
3. Durchführung von Ordnungsmaßnahmen (Grunderwerb, Abbruch, Erschließungsstraßen) und von Baumaßnahmen (Modernisierung, Instandsetzung, Neubau von Gebäuden)
4. Abschlussphase - Erhebung von Ausgleichsbeträgen - Aufhebung des Sanierungsgebietes