Informationen für Eltern, die Betreuung für ihr Kind in Kindertagespflege suchen

Ganz aktuell: hier finden Sie das Formular ERKLÄRUNG zur Einstufung des Elternbeitrags (Kostenbeitrag) in der Kindertagespflege ab 2024. Falls Ihr Kind bereits in Kindertagespflege betreut wird, reichen Sie dieses Formular bitte baldmöglichst ausgefüllt und unterschrieben beim Sozial- und Jugendamt ein.

Mit folgendem Berechnungsbogen können Sie Ihre Einkommensstufe ermitteln:

Hier finden Sie die Grundlagen für die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege in der Stadt Konstanz:

Vermittlung und Auswahl von Tagespflegepersonen

Eltern, die sich für die Betreuung ihres Kindes in Kindertagespflege interessieren oder deren Kind in Kindertagespflege betreut wird, haben Anspruch auf Beratung durch das Jugendamt.

Der Fachbereich Kindertagespflege des Jugendamtes unterstützt Eltern bei der Suche nach einer Kindertagespflegeperson. Im Beratungsgespräch erhalten Eltern Informationen über die Rahmenbedingungen der Kindertagespflege und alle aktuell freien Betreuungsangebote in der Stadt Konstanz. Die Eltern können dann eigenständig mit den möglichen Kindertagespflegepersonen Kontakt aufnehmen und diese kennen lernen. Mit der Kindertagespflegeperson ihres Vertrauens können im Anschluss die notwendigen Absprachen zur Betreuung des Kindes getroffen werden.

Sie suchen eine Kindertagespflegeperson für Ihr Kind?

Für alle Kindertageseinrichtungen und auch die Kindertagespflege in Konstanz gibt es die gemeinsame Kita-Vormerkung, in der Sie Ihr Kind für einen Platz vormerken können. Bitte legen Sie daher zunächst eine Kita-Vormerkung für Ihr Kind an. Informationen zur Kita-Vormerkung und den entsprechenden Link finden Sie hier:

Kita-Vormerkung

Sie können hier 3 verschiedene, von Ihnen vorrangig  gewünschte Betreuungsmöglichkeiten angeben. Geben Sie hier als eine gewünschte Option die  Kindertagespflege an, dann nimmt der Fachbereich Kindertagespflege mit Ihnen Kontakt auf. Die Zuordnung zu Ihrer persönlichen Ansprechpartnerin im Fachbereich Kindertagespflege richtet sich nach dem Nachnamen Ihres Kindes:
 

Tipps für die Auswahl und das Gelingen einer Kindertagespflege

Wenn Sie ein erstes Gespräch zum persönlichen Kennenlernen mit einer Kindertagespflegeperson vereinbart haben, empfehlen wir Ihnen, sich auf dieses Gespräch gut vorzubereiten. Überlegen Sie sich vorher, was Sie mit der Kindertagespflegeperson besprechen möchten.

Folgende Punkte könnten dabei wichtig sein:

  • Welche genauen Betreuungszeiten sind möglich?
  • Wie ist der Tagesablauf geregelt?
  • Welches Beschäftigungsangebot macht die Kindertagespflegeperson den Kindern?
  • Thema Ernährung: Wie ist das Angebot / gibt es Besonderheiten?
  • Erziehungshaltung /Erziehungsvorstellungen der Kindertagespflegeperson?


Wichtig ist es auch, dass Sie auf Ihr persönliches Gefühl achten:

  • Ist Ihnen die Kindertagespflegeperson sympathisch?
  • Stimmen Ihre Wertvorstellungen im Großen und Ganzen überein?
  • Empfinden Sie die Atmosphäre bei der Kindertagespflegeperson als angenehm?
  • Haben Sie den Eindruck, dass Ihr Kind sich wohl fühlt?
  • Gelingt es, Absprachen zu treffen?


Gegenseitige Akzeptanz und Wertschätzung sowie Offenheit und Transparenz sind die Grundlagen für das Gelingen der Kindertagespflege. Die Chemie muss stimmen. Achten Sie auf Ihr Bauchgefühl!

Finanzielle Förderung der Kindertagespflege

Die Förderung in Kindertagespflege ist eine Jugendhilfeleistung nach dem SGB VIII (Sozialgesetzbuch VIII - Kinder- und Jugendhilfe). Nach geltender Rechtslage haben Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr Anspruch auf Förderung, Bildung und Betreuung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege.

Voraussetzung für die Förderung der Kindertagespflege ist, dass  die Betreuung auf Grund der Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Arbeitslosigkeit oder Schule/Studium der Eltern erforderlich ist. Der geförderte Betreuungsumfang richtet sich nach dem individuellem Bedarf, den Sie uns bitte mit dem unten hinterlegtem Formular nachweisen.

Kinder, die das erste Lebensjahr vollendet haben, haben Anspruch auf frühkindliche Förderung in einer Tageseinrichtung oder in Kindertagespflege. Eltern können diesen Rechtsanspruch jederzeit unabhängig von einer Erfordernis (z.B. Erwerbstätigkeit) in Anspruch nehmen. Der Rechtsanspruch in Kindertagespflege wird mit maximal 20 Betreuungsstunden pro Woche gefördert.

Eltern, die eine Kindertagespflege für ihr Kind wünschen, stellen beim Jugendamt einen Antrag auf Förderung der Kindertagespflege. Dann übernimmt das Jugendamt die Pflegegeldzahlung an die Kindertagespflegeperson im Rahmen der aktuellen gesetzlichen Bestimmungen und die Eltern zahlen einen Kostenbeitrag an das Jugendamt.

Eltern und Kindertagespflegeperson haben jederzeit Anspruch auf Beratung in allen Fragen zur Kindertagespflege.

Kindertagespflegepersonen, die vom Jugendamt vermittelt werden, benötigen eine gültige Pflegeerlaubnis und sind auf ihre Eignung als Kindertagespflegeperson überprüft.

Einen Überblick über die aktuellen finanziellen Rahmenbedingungen der Kindertagespflege in der Stadt Konstanz finden Sie im "Flyer Kindertagespflege 01-2024"

Hier finden Sie das Formular zur Erklärung Ihrer Einstufung für die Höhe des Elternbeitrages sowie einen Berechnungsbogen zur Ermittlung dieser Einkommensstufe. Außerdem die hierfür zugrunde liegende Satzung der Stadt Konstanz über die Erhebung von Kostenbeiträgen in der Kindertagespflege mit Anlage: 

Betreuungsvertrag zwischen Eltern und Kindertagespflegeperson

Die getroffenen Absprachen zwischen den Eltern und der Kindertagespflegeperson werden in einem schriftlichen Betreuungsvertrag festgehalten. Für die finanzielle Förderung der Kindertagespflege durch das Jugendamt ist es erforderlich, dass dem Jugendamt ein vollständig ausgefülltes und unterschriebenes Exemplar dieses Vertrages vorliegt. 

Der Fachbereich Kindertagespflege des Jugendamtes der Stadt Konstanz hat ein Formular für einen Betreuungsvertrag erstellt, welches Sie benutzen können.

Bitte reichen Sie uns gemeinsam mit dem Betreuungsvertrag Ihre Erklärung zur Einstufung des Elternbeitrags ein:

Sobald eine Betreuung fest vereinbart wird, sollte folgende Absichtserklärung beim Sozial- und Jugendamt, Fachbereich Kindertagespflege, eingereicht werden, um eine doppelte Vergabe eines Betreuungsplatzes für das Kind zu vermeiden: 

Steuer- und sozialversicherungsrechtliche Aspekte

Gesetzliche Unfallversicherung für Tagespflegekinder
Kinder, die von einer geeigneten Kindertagespflegeperson gem. § 23 SGB VIII betreut werden, sind während der Betreuungszeiten und auf dem Hin- und Rückweg generell in der gesetzlichen Unfallversicherung (Berufsgenossenschaft) versichert.

Haftpflichtversicherung
Außerdem besteht eine subsidiäre (nachrangige) Haftpflichtversicherung für Tagespflegekinder, wenn das Betreuungsverhältnis vom Jugendamt gefördert wird.

Steuerliche Berücksichtigung von Pflegegeldzahlungen von Eltern
Eltern können Kinderbetreuungskosten unter bestimmten Voraussetzungen steuerlich geltend machen.

Selbstgefundene Kindertagespflegepersonen

Die Kindertagespflegebetreuung durch Bekannte oder befreundete Personen ist in Ausnahmesituationen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich. Betreuungen durch Verwandte bis zum dritten Grad können nur bei Vorliegen einer Pflegeerlaubnis gefördert werden.