FNP-Änderung Nr. 41 - "Jungerhalde-West"

Änderung des Flächennutzungsplanes 2010 (FNP)

der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft „Bodanrück-Untersee“, bestehend aus Konstanz, Allensbach und Reichenau

Teilverwaltungsraum I, Konstanz

Änderung Nr. 41
Plangebiet„Jungerhalde-West“
-       Aufstellungsbeschluss, § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)  -       Beschluss zur Durchführung der Frühzeitigen Beteiligung, § 3 Abs. 1 BauGB


Der gemeinsame Ausschuss der Vereinbarten Verwaltungsgemeinschaft Bodanrück-Untersee hat am 15.02.2023 in öffentlicher Sitzung folgende Beschlüsse gefasst.

  • Einleitung des Verfahrens zur 41. Änderung des Flächennutzungsplans 2010 nach § 2 Abs. 1 BauGB
  • frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB

  Für das Baugebiet „Jungerhalde-West“ wird aktuell ein Bebauungsplan aufgestellt. Ziel des Bebauungsplans ist es, die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine geordnete bauliche Entwicklung für ein Wohnquartier zu schaffen und diese in Einklang mit den siedlungsstrukturellen und landschaftsplanerischen Zielen zu bringen. Auf der „Jungerhalde-West“ soll innerhalb der baulichen Entwicklungsfläche ein ökologisches, energetisches und sozial durchmischtes Quartier entsprechend der Zielsetzungen des Handlungsprogramms Wohnen und der Nachhaltigkeitskriterien der Zukunftsstadt Konstanz geplant und realisiert werden. Parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans ist eine entsprechende Anpassung des Flächennutzungsplans erforderlich.

  Flächenbilanz der 41. Änderung des FNP 2010

Nutzungen FNP 2010 Darstellung neu
Wohnbaufläche Planung ----- ha 1,3 ha
Fläche für Landwirtschaft 1,3 ha ----- ha
Gesamt 1,3 ha 1,3 ha

  Der räumliche Geltungsbereich ist dem nachstehenden Kartenausschnitt zu entnehmen.  


Der Änderungsbereich der 41. Flächennutzungsplanänderung liegt zwischen der

  • Mainaustraße im Norden,
  • dem Gelände des Gartencenters im Osten
  • und dem Hockgraben im Südwesten.

Ort und Zeit der Beteiligung der ÖffentlichkeitDie Planentwürfe mit Erläuterungen werden im Zeitraum vom 13.03.2023 bis einschließlich 21.04.2023 im Amt für Stadtplanung und Umwelt der Stadt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, vor den Räumen 5.09 – 5.10 (Ansprechpartner: Herr Grünmüller, Zimmer 5.01, Tel. 07531/900-2532 und Herr Latzel, Zimmer 5.15, Tel. 07531/900-2533, E-Mail: bauleitplanung@konstanz.de) öffentlich ausgelegt. Im gleichen Zeitraum können die Unterlagen auch in der Gemeinde Allensbach im Bürgermeisteramt – Ortsbauamt – Rathausplatz 8 und in der Gemeinde Reichenau im Rathaus – Ortsbauamt 1. Obergeschoss Zimmer 14 während der dort üblichen Dienststunden eingesehen werden. Darüber hinaus können ab 13.03.2023 sämtliche o. g. Unterlagen im Internet unter dem Link www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden. Dabei werden auch die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt sowie Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Während der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zu den Planentwürfen schriftlich, elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@konstanz.de) oder mündlich zur Niederschrift vorgebracht werden. Da das Ergebnis mitgeteilt wird, ist die Angabe der Anschrift des Verfassers zweckmäßig. Hinweis:Parallel zur Auslegung des Entwurfs des geänderten Flächennutzungsplans liegt entsprechend der diesbezüglichen Bekanntmachung (siehe www.konstanz.de/service/bekanntmachungen) auch der Entwurf der 1. Änderung der Satzung über den geschützten Grünbestand „Jungerhalde-Hockgraben“ zur Einsichtnahme aus. Auch in diesem Verfahren besteht die Möglichkeit zur Abgabe von Stellungnahmen. Vereinbarte Verwaltungsgemeinschaft Bodanrück-UnterseeStadt Konstanz – Uli Burchardt Oberbürgermeister

Dateien der FNP-Änderung Nr. 41 zum Download:

TypNameDatumGröße
pdf 1) Amtliche Bekanntmachung.pdf (608 KB) 10.03.2023 608 KB
pdf 2) Sitzungsvorlage 2022-2747.pdf (121 KB) 10.03.2023 121 KB
pdf 3) Anlage 1 Begründung.pdf (377 KB) 10.03.2023 377 KB
pdf 4) Anlage 2 Flächennutzungsplan alt.pdf (565 KB) 10.03.2023 565 KB
pdf 5) Anlage 3 Flächennutzungsplan neu.pdf (811 KB) 10.03.2023 811 KB
pdf 6) Anlage 4 Landschaftsplan alt.pdf (468 KB) 10.03.2023 468 KB
pdf 7) Anlage 5 Landschaftsplan neu.pdf (475 KB) 10.03.2023 475 KB
pdf 8) Ansprechpartner.pdf (65 KB) 10.03.2023 65 KB

Sie haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail.

Geben Sie bei ihrer Stellungnahme bitte unbedingt Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Postleitzahl und den Wohnort an. Angaben zur Straße und Hausnummer sind freiwillig, aber für eine weitere Bearbeitung hilfreich, damit wir Ihnen das Planungsergebnis mitteilen können. Die E-Mail senden Sie bitte an bauleitplanung@konstanz.de.
 
Sie können die Stellungnahme auch fristgerecht im Amt für Stadtplanung und Umwelt, Untere Laube 24, 78462 Konstanz, entweder schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.