Bebauungsplan "Döbele"
- Aufstellungsbeschluss / Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit -(beschleunigtes Verfahren nach § 13a Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 BauGB)
Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat am 24.10.2019 in öffentlicher Sitzung aufgrund von § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) die Aufstellung des Bebauungsplans
„Döbele“
beschlossen.
Der Technische und Umweltausschuss der Stadt Konstanz hat am 09.02.2023 in öffentlicher Sitzung die Durchführung der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Der Bebauungsplan wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 BauGB aufgestellt. Die entsprechenden Voraussetzungen des § 13a Abs. 1 S. 1 und 2 Nr. 1 BauGB liegen vor.
Von der im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 2 S. 1 Nr. 1 BauGB bestehenden Möglichkeit, von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen, wird kein Gebraucht gemacht.
Der ca. 3,6 ha große Planbereich im Stadtteil Altstadt wird begrenzt
- nördlich durch die Bebauung an der Döbelestraße,
- nordwestlich durch die Bebauung an der Schützenstraße,
- südwestlich durch die Landesgrenze zur Schweiz,
- östlich durch die Bebauung an der Straße zur Laube, die Emmishofer Straße und das Zollgebäude am Emmishofer Zoll.
Er umfasst die Grundstücke Flst.Nr. 1004/30 (Öffentliche Verkehrsfläche, Grenzbachstraße/Teil), Flst.Nr. 1004/9 (Öffentliche Verkehrsfläche, Grenzbachstraße/Teil), Flst.Nr. 1004 (Döbeleplatz), Flst.Nr. 1004/39, Flst.Nr. 1004/37 (Grenzbach/Teil), Flst.Nr. 1004/40 (Öffentliche Verkehrsfläche, Schützenstraße), Flst.Nr. 945 (Öffentliche Verkehrsfläche, Döbelestraße/Teil), Flst.Nr. 1004/41, Flst.Nr. 1004/42 und Flst.Nr. 653 (Öffentliche Verkehrsfläche, Zur Laube) der Gemarkung Konstanz.
Der räumliche Geltungsbereich ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dargestellt.
Der Beschluss des Gemeinderats vom 24.10.2019 und des Technischen und Umweltausschusses vom 09.02.2023 wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt gemacht.
Der Bebauungsplan hat das Ziel im Rahmen der Innenentwicklung und auf Grundlage des Handlungsprogramms Wohnen ein urbanes, gemischt genutztes Wohnquartier mit hochwertigen Freiräumen zu schaffen. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans sollen hierfür die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden.
Es wird darauf hingewiesen, dass im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a Abs. 2 Nr. 1 BauGB i.V.m. § 13 Abs. 3 S. 1 BauGB von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, vom Umweltbericht nach § 2a BauGB, von der Angabe nach § 3 Abs. 2 S. 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie von der zusammenfassenden Erklärung nach § 10a Abs. 1 BauGB abgesehen wird.
Nach § 3 Abs. 1 BauGB werden der Inhalt dieser Bekanntmachung sowie die vorliegenden Planunterlagen für die Dauer vom 06.03.2023 bis einschl. 14.04.2023 im Amt für Stadtplanung und Umwelt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, vor den Räumen 5.10 – 5.20 (Ansprechpartner: Herr Friedrichs, Zimmer 5.10, Tel.: 900-2794 und Herr Franz, Zimmer 5.16, Tel.: 900-2539) während der dort üblichen Dienstzeiten zur Einsichtnahme bereitgehalten. Dabei werden die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung, in Betracht kommende Planungsalternativen sowie die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung aufgezeigt und erläutert. Darüber hinaus können sämtliche o.g. Unterlagen im Internet unter dem Link http://www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden.
Im genannten Zeitraum können Stellungnahmen zu der Planung schriftlich, elektronisch (E-Mail: bauleitplanung@konstanz.de) oder mündlich zur Niederschrift beim Amt für Stadtplanung und Umwelt abgegeben werden.
Zusätzlich informiert die Stadt Konstanz auf einer Abendveranstaltung über die Planung. Diese Veranstaltung findet am 15.März 2023 um 18:00 Uhr im Oswald von Wolkenstein-Saal des Kulturzentrums am Münster statt.
Die Stellungnahmen sollten gegebenenfalls die genaue Bezeichnung des betroffenen Grundstücks beziehungsweise Gebäudes enthalten. Außerdem sollte die volle Anschrift des Verfassers angegeben werden, damit das Ergebnis der Behandlung der Stellungnahmen mitgeteilt werden kann.
Es wird darauf hingewiesen, dass nicht während der genannten Frist abgegebene Stellungnahmen gemäß § 4a Abs. 6 BauGB bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.
STADT KONSTANZ Uli Burchardt, Oberbürgermeister
Dateien des Bebauungsplans zum Download:
Sie haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail.
Geben Sie bei ihrer Stellungnahme bitte unbedingt Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Postleitzahl und den Wohnort an. Angaben zur Straße und Hausnummer sind freiwillig, aber für eine weitere Bearbeitung hilfreich, damit wir Ihnen das Planungsergebnis mitteilen können. Die E-Mail senden Sie bitte an bauleitplanung@konstanz.de.
Sie können die Stellungnahme auch fristgerecht im Amt für Stadtplanung und Umwelt, Untere Laube 24, 78462 Konstanz, entweder schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.