SATZUNGEN DER STADT KONSTANZ

     - Beteiligung der Öffentlichkeit – Öffentliche Auslegung -

Der Gemeinderat der Stadt Konstanz hat am 26.01.2023 in öffentlicher Sitzung den Entwurf der  1. Änderung der Satzung über den geschützten Grünbestand Jungerhalde/Hockgraben gebilligt und beschlossen, diesen gem. § 24 Abs. 2 NatschG öffentlich auszulegen.

  

  Der räumliche Geltungsbereich der 1. Änderung liegt zwischen der Mainaustraße (L219), dem Gelände des angrenzenden Gartencenters und dem Hockgraben. Er umfasst die Flurstücke 3786/1 (teilweise), 3786/5 (teilweise), 3786/6 (teilweise), 3787 (teilweise) der Gemarkung Konstanz und ist im Kartenausschnitt dieser Bekanntmachung dargestellt.

  Ziel dieser Änderungssatzung ist die Anpassung des räumlichen Geltungsbereichs der Satzung über den geschützten Grünbestand Jungerhalde/Hockgraben an die 41.  Änderung des Flächennutzungsplans 2010 „Jungerhalde-West“. Der Inhalt dieser Bekanntmachung, der Satzungsentwurf mit den Plänen, Karten oder anderen zeichnerischen Darstellungen einschließlich der damit verbundenen Texte, die Bestandteil des Satzungsentwurfsentwurfs sind, werden vom 13.03.2023 bis einschl. 21.04.2023 im Amt für Stadtplanung und Umwelt Konstanz, Untere Laube 24, 5. OG, vor den Räumen 5.09 – 5.10 (Ansprechpartnerin: Frau Rockel, Zimmer 5.13, Tel.: 900-2804 und Frau Schöbel, Zimmer 5.30, Tel.: 900-2792) öffentlich ausgelegt. Darüber hinaus können ab dem 13.03.2023 sämtliche o. g. Unterlagen im Internet unter dem Link www.konstanz.de/bauleitplanung eingesehen werden. Während der Auslegungsfrist können Bedenken und Anregungen zu dem Satzungsentwurf schriftlich, mündlich zur Niederschrift oder elektronisch (Umwelt@konstanz.de) beim Amt für Stadtplanung und Umwelt abgegeben werden. Für die Mitteilung der Ergebnisse der Prüfung der vorgebrachten Bedenken und Anregungen sollte die Postadresse oder E-Mail-Adresse angegeben werden.   
STADT KONSTANZ                                              Uli Burchardt, Oberbürgermeister

Dateien der "1. Änderung geschützter Grünbestand Jungerhalde/Hockgraben" zum Download:

Sie haben die Möglichkeit zur Abgabe einer Stellungnahme per E-Mail.

Geben Sie bei ihrer Stellungnahme bitte unbedingt Ihren Namen und Vornamen sowie Ihre Postleitzahl und den Wohnort an. Angaben zur Straße und Hausnummer sind freiwillig, aber für eine weitere Bearbeitung hilfreich, damit wir Ihnen das Planungsergebnis mitteilen können. Die E-Mail senden Sie bitte an Umwelt@konstanz.de.
 
Sie können die Stellungnahme auch fristgerecht im Amt für Stadtplanung und Umwelt, Untere Laube 24, 78462 Konstanz, entweder schriftlich oder zur Niederschrift vorbringen.