
Die nächsten Schritte

Der Rahmenplan als städtebaulicher Entwurf ist Basis beispielsweise für
- zweite Runde der Eigentümergespräche (Der Grund gehört nicht allein der Stadt: Wer will verkaufen? Wer will selbst bauen? Fragen, die mit den Eigentümern noch zu klären sind)
- Kosten- und Finanzierungsplanung für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahme
- Klärung rechtlicher Fragen
- exakte Abgrenzung des Entwicklungsbereiches
- Klärung des naturschutzrechtlichen Ausgleiches, u.v.m.
Im Juli 2021 hat der Gemeinderat die Einleitung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschlossen. Dem Entwicklungsbeschluss folgen in den kommenden Jahren u.a. folgende Schritte:
- Bebauungsplanverfahren (voraussichtlich in Teilabschnitten)
- detaillierte Fachplanungen (Straßen- und Infrastrukturplanung, Energie, Entwässerung, Freiraumplanung, naturschutzrechtlicher Ausgleich, etc.), die teilweise auch über das eigentliche Planungsgebiet hinausgehen können
- Ausarbeitung und Abschluss vertraglicher Vereinbarungen liegenschaftlicher Art, weitere Abstimmung mit Eigentümern
- Bodenordnung
- möglicherweise einzelne Realisierungswettbewerbe für Teilgebiete oder größere Vorhaben (z.B. Schulbau)
- Grundstücksvergabe (inklusive Entwicklung der Vergabeverfahren) und -vermarktung
- Verhandlungen und Abstimmung mit Projektpartnern, möglichen Bauträgern und Trägern sozialer Infrastrukturen
- Entwicklung von Verfahren zur städtebaulichen und architektonischen Qualitätssicherung im konkreten Projekt
Aufgrund der Größe des Gebietes und der Vielzahl der Beteiligten ergeben sich sehr komplexe Aufgaben, die einige Zeit in Anspruch nehmen. Mit der Erschließung des Gebietes wird die Stadt voraussichtlich 2025 beginnen können.