Grabsteinpflege und Rücksicht auf den Friedhöfen
Die Friedhofsverwaltung informiert über wichtige Regelungen und bittet um die Mithilfe aller BesucherInnen für einen würdevollen und sicheren Aufenthalt auf den Konstanzer Friedhöfen.

Nutzungsberechtigte von Grabstätten sind verpflichtet, die Standsicherheit ihrer Grabsteine regelmäßig zu überprüfen, besonders nach der Frostperiode. Zusätzlich kontrolliert die Friedhofsverwaltung im Rahmen der Verkehrssicherungspflicht alle Grabmale auf Standfestigkeit. Mangelhafte oder nicht standfeste Grabsteine werden mit einem gelben Aufkleber markiert und die Angehörigen informiert. Bei akuter Gefahr werden sofort Sicherungsmaßnahmen ergriffen, um die Sicherheit der FriedhofsbesucherInnen zu gewährleisten.
Pflege- und Mäharbeiten
Für eine optimale Pflege der Friedhofsanlagen bittet die Friedhofsverwaltung darum, Beet- und Rasenflächen frei zu halten. Übermäßiger Grabschmuck oder Zubehör auf Rasenflächen oder hinter Grabsteinen sollte vermieden werden, damit Pflege- und Mäharbeiten problemlos durchgeführt werden können.
Hundekot auf den Friedhöfen
Das Hinterlassen von Hundekot auf den Friedhöfen, auch auf Gräbern, nimmt leider zu. Dies ist nicht nur unangenehm, sondern stellt auch eine Ordnungswidrigkeit dar (§ 118 OWiG). Die Hinterlassenschaften sind umgehend zu beseitigen, damit Hunde weiterhin an der Leine mitgebracht werden dürfen.
Rücksichtnahme auf den Friedhofsflächen
Beim Befahren der Wege ist auf die Würde des Ortes und auf andere Personen Rücksicht zu nehmen. Die Nutzung von Fahrrädern und E-Scootern ist grundsätzlich verboten. Die Friedhofsverwaltung dankt für das Verständnis und die Mithilfe aller BesucherInnen.