Brauche ich einen Bibliotheksausweis für die Nutzung?

Die Nutzung der Stadtbibliothek vor Ort ist kostenlos.
Für die Ausleihe von Medien benötigen Sie einen kostenpflichtigen Bibliotheksausweis.

Was kostet ein Bibliotheksausweis?

Jahreskarte Erwachsene
(gültig 365 Tage ab Ausstellungsdatum)
Partner mit gleichem Wohnsitz erhalten bei einer Jahresgebühr zwei Ausweise
20.00 Euro
Jahreskarte Erwachsene SEPA
(gültig 365 Tage ab Ausstellungsdatum)
Partner mit gleichem Wohnsitz erhalten bei einer Jahresgebühr zwei Ausweise
18.00 Euro
3-Monatskarte Stadtbibliothek 10.00 Euro
Monatskarte Stadtbibliothek 6.00 Euro
Kinder, Jugendliche, Schüler, Auszubildende, Studenten/innen 0.00 Euro
Schwerbehinderte (ab 80 %) 14.00 Euro
Inhaber von Sozialpass oder Pflegeelternpass 9.00 Euro
DigiThek
(für Erziehungsberechtigte, deren Kinder Mitglied sind)
Berechtigt nur die Ausleihe aus der DigiThek
0.00 Euro

Kann ich die Jahresgebühr automatisch zahlen?

Für Ausweise mit regulärer Jahresgebühr bieten wir eine automatische Abbuchung per SEPA-Lastschrift an. Die dazu erforderlichen Daten können Sie im WebOPAC > Leserkonto> SEPA-Mandat hinterlegen. Die Jahresgebühr reduziert sich für Sie dann auf 18.00 Euro/Jahr. Kündbar ist das Mandat bis 4 Wochen vor Ablauf der jeweiligen  Ausweisgültigkeit.

Gibt es weitere Gebühren?

Die Ausleihe eines Buchs aus dem Bestseller-Service kostet 2,50 Euro.
Die Vormerkung (Benachrichtigung per E-Mail + Rücklage für 5 Tage) kostet pro Titel 1,50 Euro.

Wie bekomme ich einen Bibliotheksausweis?

Eine Online-Registrierung über unseren Online Katalog ist möglich. [Leserkonto> Bibliotheksausweis beantragen]
Den Ausweis könne Sie dann vor Ort unter Vorlage Ihres Personalausweises oder Ihres Reisepasses mit Meldebestätigung  persönlich abholen.
Wenn Sie eine Ermäßigung nutzen möchten, legen Sie bitte eine entsprechende Bescheinigung vor.

Kinder ab 1 Jahr können einen eigenen Bibliotheksausweis bekommen. Für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren können wir einen Bibliotheksausweis ausstellen, wenn die schriftliche Erlaubnis eines Erziehungsberechtigten vorliegt.

Die Ausweise der Stadtbibliothek Konstanz sind nicht übertragbar.

Was mache ich, wenn mein Bibliotheksausweis abgelaufen ist?

Wenn Ihr Bibliotheksausweis abgelaufen ist, können Sie nicht mehr ausleihen, haben keinen Zugriff mehr auf Ihr Medienkonto und können unsere digitalen Angebote nicht mehr nutzen.

Bei Sepa-Einzug verlängert sich der Ausweis automatisch um 1 Jahr. Bei allen anderen Optionen entscheiden Sie, wann Sie den Ausweis wieder aktivieren.

Wir können einen vorhandenen Ausweis während unserer Öffnungszeiten auch telefonisch verlängern. Eventuelle Nutzungsgebühren können Sie dann bei Ihrem nächsten Besuch in der Stadtbibliothek verlängern.

Falls Sie eine Gebührenreduzierung in Anspruch genommen haben, bringen Sie den entsprechenden Ausweis bei der Verlängerung erneut mit.

Was muss ich tun, wenn ich meinen Bibliotheksausweis verloren habe?

Bitte melden Sie uns den Verlust sofort, Telefon +49 7531 900-2950, damit wir den Ausweis sperren können. Bitte bedenken Sie, dass Sie andernfalls für die Medien, die auf Ihren Ausweis entliehen werden, haften.


Ausleihen

Kann ich Medien ausleihen, wenn ich meinen Bibliotheksausweis vergessen habe?

Ja, wenn Sie Ihren Personalausweis, Reisepass oder Führerschein vorlegen können.

Kann ich Medien für andere ausleihen?

Nein, da Ihr Bibliotheksausweis nicht übertragbar ist. Auch die Weitergabe von selbst entliehenen Medien ist aus Haftungsgründen nicht erlaubt.

Wie lange kann ich Medien ausleihen?

Bücher, CDs, Spiele 4 Wochen
CD-ROMs, DVDs, Digitale Geräte aus der DigiThek, Konsolenspiele, Zeitschriften 2 Wochen

Wie kann ich das Rückgabedatum im Auge behalten?

  • Bereits bei der Ausleihe erhalten Sie einen Fristzettel, auf dem das späteste Rückgabedatum vermerkt ist.
  • Jederzeit können Sie über unseren Online-Katalog > Medienkonto den aktuellen Stand aller ausgeliehenen Medien einsehen.
  • 3 Tage vor Ablauf der Leihfrist schicken wir Ihnen eine kostenlose Erinnerungs-E-Mail.
    Allerdings ohne Gewähr.

Kann ich Medien länger behalten?

Alle Medien können Sie zweimal verlängern, sofern keine Vormerkung vorliegt.
Die Verlängerung gilt ab Tagesdatum.

Telefon: +49 7531 900-2950 (Verbuchung)
Telefon: +49 7531 900-2951 (Verbuchung)

Sie können Ihre Medien über den Online-Katalog > Medienkonto auch selbst verlängern. 

Was kann ich tun, wenn das gewünschte Medium ausgeliehen ist?

Recherchieren Sie den gewünschten Titel. In der Kurztitelliste gibt es bei entliehenen Titeln die Option „vormerken“. Geben Sie bitte Ihre Medienkontonummer und Ihr Passwort ein. Wenn der Titel eingetroffen ist, werden Sie per E-Mail benachrichtigt.
Dieser Service kostet 1.50 Euro/Titel.


Medien zurückgeben

Wie kann ich meine Medien zurückgeben ?

  • Während unserer Öffnungszeiten an den Serviceplätzen im Foyer oder – ohne Wartezeit – via Rückgabebox (rechts neben den Serviceplätzen).
    Ihren Bibliotheksausweis benötigen Sie dazu nicht.
  • Außerhalb unserer Öffnungszeiten über die Medienrückgabe in der Katzgasse 1.
    Bitte schauen Sie am nächsten Tag in Ihrem Konto, ob die Medien von Ihrem Konto gebucht werden konnten.
  • Ab 22. April 2024 steht am Rathaus Litzelstetten für eine Testphase eine Rückgabebox (24/7) bereit.
    Entliehene Medien können dort eingeworfen werden. Ausgenommen sind größere Medien wie Gesellschaftsspiele oder Geräte aus der DigiThek.
    Die zurückgegebenen Medien werden von MitarbeiterInnen der städtischen Poststelle in die Stadtbibliothek gebracht, wo sie dann zurück gebucht werden. Sollten aufgrund der verzögerten Rückbuchung Mahngebühren entstehen, werden diese storniert.
  • eMedien der Onleihe werden automatisch unbrauchbar. Falls sie möchten, können Sie diese Medien digital vorzeitig zurückgeben. Näheres dazu finden Sie in der Hilfe zur Onleihe.

Was passiert, wenn ich Medien zu spät zurückgebe?

Wenn Sie Medien nach Ablauf der Leihfrist zurückgeben, werden Mahngebühren fällig, unabhängig davon, ob Sie von uns einen Mahnbrief per Post oder E-Mail erhalten haben.

Die Gebühren betragen für Erwachsene:
1. Mahnung 3.00 € / Medium
2. Mahnung + 0.50 € / Medium (= 3.50 € / Medium)
3. Mahnung + 1.00 € / Medium (= 4.50 € / Medium)
Die Gebühren betragen für Kinder und Jugendliche unter 18 Jahren:
1. Mahnung 1.50 € / Medium
2. Mahnung + 0.50 € / Medium (= 2.00 € / Medium)
3. Mahnung + 0.50 € / Medium (= 2.50 € / Medium)

Was passiert, wenn ich ein Medium beschädigt oder verloren habe?

Bei einem Verlust oder erheblicher Beschädigung (zum Beispiel Wasserschaden) müssen Sie das Medium ersetzen. Bitte sprechen Sie die Mitarbeiter*innen an der Information (2. OG) an.
In erster Linie sollten Sie Sachersatz beschaffen, andernfalls ist der Wiederbeschaffungswert zu bezahlen.


Angebot

Was kann ich in der Bibliothek machen?

Die Stadtbibliothek versteht sich als „3. Ort“: Sie können sich in der Stadtbibliothek aufhalten, schmökern, arbeiten und folgende Angebote - auch ohne Bibliotheksausweis - nutzen:

  • Internet an stationären Arbeitsplätzen
  • Internet via WLAN mit eigenem device
  • PC-Arbeitsplätze mit Office-Paket
  • Scanner (kostenlos) sowie Drucker & Kopierer (kostenpflichtig)
  • Veranstaltungen für Kinder und Erwachsene.
    Aktuelle Daten im Veranstaltungskalender auf der Startseite unserer Homepage.