
Sanierungsgebiet Stadelhofen
Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 10.07.2018 die Durchführung der Vorbereitenden Untersuchungen (VU) nach § 141 BauGB eingeleitet. Der Beschluss wurde am 24.07.2018 ortsüblich bekannt gemacht (Untersuchungsgebiet „Stadelhofen“). Mit der Durchführung wurden nach dem öffentlichen Ausschreibungsverfahren die Büros UmbauStadt PartGmbB und StetePlanung beauftragt. Die Arbeiten sind nun abgeschlossen und die Ergebnisse in einem Abschlussbericht zusammengefasst. Nachfolgend sind die wesentlichen Ergebnisse sowie die aufgrund der Untersuchung formulierten Sanierungsziele zusammengefasst dargestellt.
Der VU-Prozess diente dazu,
- zu prüfen, inwiefern im Untersuchungsgebiet städtebauliche Missstände vorliegen,
- ob Sanierungsbedarf im öffentlichen Raum nachgewiesen werden kann,
- ob im Bereich privater Immobilien Sanierungsbedarf besteht, - der Abstimmung mit übergeordneten Zielen der Raum- und Landesplanung,
- zur Abgrenzung des festzulegenden Sanierungsgebietes und - dem Nachweis des öffentlichen Interesses an der Sanierung.
Stadelhofen als südlichster Teil der Altstadt bedarf einer genaueren Nahsicht, zumal im Stadtteil in jüngerer Zeit keine übergeordnete Planung erfolgt ist, wie z.B. die Rahmenplanungen in der Altstadt oder im Stadtteil Paradies. Dies umso mehr, als dass Stadelhofen in jüngerer Zeit funktional mehr an die Kernstadt (Lago- Ansiedlung) und mit dem erleichterten Grenzübertritt in die Schweiz mehr in einen übergeordneten Stadtkontext gerückt ist. Ziel der VU war es, Klarheit über die Notwendigkeit, den Umfang und die Art von Maßnahmen, die Mitwirkungsbereitschaft der Bewohner sowie zum Umgang mit dem Untersuchungsgebiet zu erhalten. Des Weiteren war es Ziel der VU, eine Empfehlung zum weiteren Vorgehen im Hinblick auf die weitere Entwicklung des Gebietes verbunden mit der Wahl eines geeigneten Verfahrens auf Grundlage der sanierungsrechtlichen Beurteilung zu erhalten.
In dem Ergebnisbericht ist dokumentiert, dass zur Bewältigung der zahlreichen aufgezeigten Defizite Städtebauförderungsmittel benötigt werden und die Voraussetzungen zur Stellung eines Antrags auf Aufnahme in ein Programm für die städtebaulichen Erneuerung und Entwicklung vorliegen.