Unternehmen werden durch öffentliche Bekanntmachungen (z.B. Homepage sowie Amtsblatt der Stadt Konstanz, EU-Amtsblatt, Vergabeportale: Vergabe 24, service.bund.de, oeffentlichevergabe.de) über die anstehenden Ausschreibungen informiert oder direkt zur Teilnahme am Wettbewerb bzw. Angebotsabgabe aufgefordert.
Über die Vergabeplattform Vergabe 24 werden die Vergabeunterlagen vollständig, unentgeltlich und uneingeschränkt allen interessierten Unternehmen zur Verfügung gestellt. Dies ist unabhängig davon, ob es sich um ein EU-weites Vergabeverfahren oder um ein nationales Vergabeverfahren handelt. Die Vergabeunterlagen können vollständig kostenfrei heruntergeladen werden. Eine Registrierung auf der Vergabeplattform ist nicht erforderlich.
Herunterladen der Vergabeunterlagen bei Vergabe 24
Die Bieter können sich auf Vergabe 24 kostenlos registrieren lassen. Unternehmen, die die Vergabeunterlagen anonym herunterladen und sich auf der Vergabeplattform nicht registrieren lassen, gehen das Risiko ein, wichtige Informationen, wie Änderung der Vergabeunterlagen oder auch die Bieterkommunikation, zu verpassen. Durch die kostenfreie Registrierung des Bieters ist sichergestellt, dass der Bieter über Änderungen der Vergabeunterlagen oder sonstige Informationen automatisch benachrichtigt werden kann. Lässt sich dagegen der Bieter nicht freiwillig registrieren, weisen wir ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabestellen Informationen auf der Vergabeplattform zur Verfügung stellen, die Hohlschuld aber beim Bieter liegt. D.h., der Bieter ist verpflichtet, selbst zu prüfen, ob sich Änderungen / Kommunikationen ergeben haben.
Angebotsabgabe / Teilnahmeantrag des Bieters
Über das Vergabeportal Vergabe 24 können bzw. müssen (EU-weite Vergabeverfahren) die Bieter ihre Angebote digital einreichen.
a.) EU-weite Vergabeverfahren*
Es besteht die gesetzliche Verpflichtung, dass die Vergabeverfahren seit 18. Oktober 2018 ausschließlich elektronisch erfolgen müssen. Dabei ist zu beachten, dass die gesamte Korrespondenz und der Informationsaustausch zwischen Auftraggeber und Bieter sowie die Angebote und Teilnahmeanträge nur noch elektronisch erfolgen dürfen.
* Seit dem 1. Januar 2024 gelten die neuen EU-Schwellenwerte für EU-Verfahren.
· Bauaufträge (alle Bereiche, auch Sektorenbereiche): 5.538.000 Euro
· Liefer- und Dienstleistungsaufträge (allgemein): 221.000 Euro
b.) Nationale Vergabeverfahren*
Es besteht z.Z. noch keine gesetzliche Verpflichtung, die Angebote digital abzugeben. Aber der Bieter hat die Möglichkeit, auch hier sein Angebot elektronisch abzugeben. Die Korrespondenz und der Informationsaustausch erfolgen ebenso elektronisch.
Wurde bei den Vergabeunterlagen die Papierform gewählt, erfolgen die Kommunikation und Angebotsabgabe per Post. Eine Angebotsabgabe per Fax oder E-Mail ist nicht möglich.
* Nationale Verfahren sind alle Verfahren, die wertmäßig unter den EU-Schwellenwerten liegen.