Winterdienst: Was bedeutet das genau?

Schnee, Kälte und Glatteis bringen auch Pflichten mit sich

Räumfahrzeug im Einsatz
Die Räumfahrzeuge der TBK sind auf festgelegten Routen im Stadtgebiet unterwegs.

Die Streupflichtsatzung legt unter anderem fest, wann Schnee weggeräumt werden muss und wie gegen Glatteis vorgegangen wird.

In der Streupflichtsatzung ist beispielsweise festgelegt, welche Verpflichtungen die AnwohnerInnen haben, wenn es um das Schippen von Schnee und das Streuen der Gehwege geht. Sie legt auch fest, wo geräumt wird: Straßenanlieger (Eigentümer, Besitzer, Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte) müssen auf dem Gehweg entlang der Grundstücksgrenze einen sogenannten „Begegnungsverkehr“ ermöglichen. Damit ist eine mindestens einen Meter breite Fläche gemeint, die geräumt und rutschfest ist. Als Merker: Zwei Menschen sollten hier gut aneinander vorbeigehen können. Mancherorts ist kein erkennbarer Gehweg vorhanden, dann sollte die Straße entsprechend breit geräumt und gegebenenfalls gestreut werden. Auch Uhrzeiten sind hierfür vorgegeben: werktags und am Samstag bis 7 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens, müssen die Verkehrswege sicher sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt weiterer Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, muss unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, erneut geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht endet um 22 Uhr.

Gestreut werden sollte mit Sand, Splitt oder Asche. Sägemehl ist nicht ausreichend, um einen rutschfesten Untergrund zu schaffen. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon sind bei Eisglätte, zum Beispiel infolge eines Eisregens, sowie auf Gefällstrecken und an Treppenanlagen möglich.

Öffentliche Treppenanlagen führen meist zwischen privaten Grundstücken hindurch. Sie sind wie die öffentlichen Gehwege und Straßen entlang des Grundstückes durch Anlieger rutschfest und begehbar zu halten.

35 Streuboxen im Stadtgebiet
Die Technischen Betriebe TBK stellen mit insgesamt 35 Streuboxen, die mit entnehmbarem Streusplitt gefüllt sind, einen kostenfreien Service zur Verfügung. Auf den Boxen befindet sich ein Aufkleber mit einer Telefonnummer, unter der eine Nachfüllung bestellt werden kann. Die genauen Standorte der Boxen sind unter konstanz.de/winterdienst abrufbar.

Winterdienst der Stadt
Die TBK kümmern sich vorrangig um Straßen und Radwege und sind gut vorbereitet für die winterlichen Herausforderungen. Es wurden Gerätechecks durchgeführt, die Einsatzfahrzeuge vorbereitet und die Einsatzkräfte geschult. Sie räumen bei Einsetzen von Glätte in den gesetzlich vorgegebenen Zeiträumen. Die Strecken hierfür sind in Auto- und Radverkehrsstrecken und nach Dringlichkeiten gegliedert. Ein besonderes Augenmerk gilt dabei dem ÖPNV und den Radverkehrsstrecken. Die Karte mit den Hauptrouten des Winterdienstes ist ebenfalls unter konstanz.de/winterdienst einsehbar.

Auf den Straßen- und Radwegen verwenden die TBK keinen Splitt. So soll eine erhöhte Steinschlag- und Schleudergefahr aufgrund der dort üblichen Geschwindigkeiten vermieden werden. Splitt hat zudem eine schlechte Umweltbilanz. Das Ausbringen, Zerfahren und spätere Abkehren mit der Kehrmaschine bedeuten insgesamt längere Fahrstrecken, Kehreinsätze und häufigere Sinkkastenleerungen. Nicht zuletzt muss der wieder eingesammelte Splitt als Sondermüll entsorgt werden. Daher ist in Konstanz der Einsatz von Salz durch die TBK auf den großen Verkehrswegen sinnvoll, gerade auch wegen der modernen Feuchtsalztechnik, die die TBK nutzen, bei der Trockensalz mit einer Natrium-Chlorid-Lauge befeuchtet wird. Auf diese Weise kann viel Streusalz eingespart werden, denn Umweltschutz ist auch hierbei ein sehr wichtiger Faktor.

Die TBK planen nicht nur ihre Strecken ganz genau, sondern haben diese auch ausgemessen. Das heißt, sie wissen vorab ganz genau, ob eine Fahrstrecke im Räumdienst z.B. ein- oder zweispurig ist. Dementsprechend wird das Streugut berechnet, geplant und auch kontrolliert. Es wird also nur so viel wie wirklich nötig gestreut.

Warum arbeitet die Stadt hier nicht mit Split?

· Splitt funktioniert nur in schneereichen Orten, an denen der Schnee liegenbleiben darf und soll. Z.B. Ferienorte in Wintersportgebieten, am besten noch mit Einschränkungen für den Fahrzeugverkehr. Da wird der Schnee nur gebahnt, nicht geräumt. Der Splitt wird auf die verbliebene Schneedecke aufgebracht und setzt sich dort für lange Zeit fest.
 
In Konstanz stellen sich die Verhältnisse völlig anders dar. Die anhaltenden Schneelagen gibt es nicht. Daher gilt:

· Splitt auf Straßen und Radwegen ausgebracht, stellt nach der kurzzeitigen Glättesituation eine ständige Gefahr (Steinschlag, Feinstaub, Rutschgefahr in Kurven und beim Bremsen, usw.) dar.  Der Splitt wird auch  sehr schnell "verfahren" und liegt dann völlig nutzlos an den Fahrbahn- und Wegerändern. Bei einer erneuten Glättesituation muss nachgestreut werden.
 
· Splitt muss in einer 10 bis 20 -fachen Dosierung, im Vergleich zu Salz, ausgebracht werden. Werden bei einem Einsatz z.B. 12 to. Salz auf die Strecken ausgebracht , würden im Vergleich mindestens 120 to. Splitt nahezu nutzlos daliegen.
 
· Während es in einem kleinen Ferienort oder einem kleinen Dorf (s. 1.) noch vorstellbar ist, dass dort am Winterende der Splitt aufgekehrt und zwischengelagert wird, ist das in größeren Orten weder möglich noch ( -> Sondermüll) zulässig.
 
· Die Ökobilanz von Salz ist nachweislich deutlich besser als die von Splitt. Allein der Aufwand (Kilometerleistungen und Kraftstoffverbräuche der Anlieferfahrzeuge, Streufahrzeuge, Kehrmaschinen und Entsorgungsfahrzeuge), im Handling der enormen Mengen an Splitt, reicht schon aus, um die vermeintliche Besserstellung in der Bilanz zu kippen.

(Erstellt am 30. November 2020 15:14 Uhr / geändert am 18. Januar 2021 17:45 Uhr)