Wahl einer Jugendvertretung für Konstanz
Bewerbung bis zum 24. Januar 2022 möglich
Am 24. März 2022 findet die erste Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Konstanz statt. Gewählt werden zwölf JugendvertreterInnen. Die übliche Amtszeit beträgt zwei Jahre. Wahlberechtigt ist, wer zwischen 14 und 19 Jahre alt und in Konstanz gemeldet ist oder hier zur (Hoch-) Schule geht oder hier arbeitet. Allen in Konstanz gemeldeten BürgerInnen zwischen 14 und 19 Jahren wird Ende November eine Wahlbenachrichtigung per Post zugesendet.
Wer keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, sollte sich spätestens bis 14. Januar 2022 beim Projektteam Wahlen unter Jugendvertretung@konstanz.de oder unter 07531 / 900-3333 melden. Bis 24. Januar 2022 können all diejenigen einen Antrag auf Eintragung in das Wählerverzeichnis stellen, die nicht in Konstanz mit Hauptwohnsitz gemeldet sind, aber alle weiteren Bedingungen für die Wahlberechtigung erfüllen. Der Antrag muss schriftlich erfolgen und folgende Informationen enthalten: Name, Vorname, Anschrift, Geburtsdatum sowie die Schule/Schulart/ Hochschule/Ausbildungsstätte/Arbeitsstätte.
Wer ein Teil der Jugendvertretung sein, mitüberlegen, mitdenken, mitsprechen und mitmachen möchte, sollte zwischen 14 und 19 Jahre alt sein. Außerdem sollte der- oder diejenige in Konstanz wohnhaft gemeldet sein, hier zur (Hoch-) Schule gehen oder in Konstanz arbeiten.
Die Bewerbungsfrist beginnt am 24. November 2021, schriftlich unter Angabe der folgenden Informationen: Vor- und Zuname, Geburtsdatum, Anschrift, besuchte Schule/Hochschule/FSJ-Stelle/Ausbildungs- oder Arbeitsstelle oder Berufsbezeichnung, Mitglied Verband/KSP/ etc., eigenhändige Unterschrift. Die Bewerbungsfrist endet am 24. Januar 2022 um 17 Uhr.
Weitere Infos zur Wahl unter: www.konstanz.de/jugendvertretung oder telefonisch bei der Fachstelle Kinder- und Jugendbeteiligung: 07531/802095.