Vogelgrippe

Geflügelpest bei einem Schwan im Landkreis Konstanz nachgewiesen - Information des Landratsamtes

Platzhalter Konstanz informiert

Bei einem am Seerhein in Konstanz aufgefundenen Schwan wurde das hochpathogene aviäre Influenzavirus (HPAIV) des Subtyps H5 nachgewiesen. Das Friedrich-Loeffler-Institut (FLI) bestätigte den Geflügelpestverdacht des Chemischen und Veterinäruntersuchungsamt Freiburg.

Nachdem bei einem im Schwarzwald-Baar-Kreis aufgefundenen Mäusebussard der Virustyp H5N8 nachgewiesen wurde, ist das Seuchengeschehen nun auch im Landkreis Konstanz angekommen. Der Fund des Mäusebussards zeigt, dass neben dem Wassergeflügel inzwischen auch andere Wildvogelarten wie Greifvögel von diesem Virus erfasst sein können. Das Risiko der weiteren Ausbreitung in Wasservogelpopulationen und des Eintrags in Nutzgeflügelhaltungen und Vogelbestände in zoologischen Einrichtungen wird daher als hoch eingestuft.

Eine Stallpflicht beziehungsweise eine entsprechende Schutzeinrichtung, die einen Viruseintrag verhindert, wurde für alle Arten der Geflügelhaltungen durch eine Allgemeinverfügung am 11. Januar 2021 für den gesamten Landkreis Konstanz verfügt. Betroffen von dieser Verpflichtung sind sowohl gewerbliche Geflügelhaltungen als auch Hobbyhaltungen. Ausnahmegenehmigungen werden auf Antrag und nach Risikobewertung für den Einzelfall erteilt. Die Entscheidung ergeht kostenfrei.

Die Geflügelhalter sind aufgerufen, alle Maßnahmen zu treffen, die einen Kontakt zwischen Wildvögeln und Hausgeflügel verhindern. Auch soll auf eine Viruseinschleppung insbesondere über Einstreu, Futter, Tränke, Geräte und Schuhwerk unbedingt geachtet werden. Die Allgemeinverfügung kann auf der Homepage des Landratsamtes Konstanz unter folgendem Link eingesehen werden.

Die Bürgerinnen und Bürger werden gebeten, aufgefundene verendete oder kranke wildlebende Wasservögel und Greifvögel den jeweiligen Städten oder Gemeinden zu melden. Diese organisieren das Einsammeln der verendeten Tiere, um die Verbreitung des Virus im Land zu ermitteln. Die Tiere und Tierkadaver sollten nicht berührt oder vom Fundort verbracht werden, um eine weitere Verschleppung der Seuche zu vermeiden. Außerdem sind auffällige Häufungen von Totfunden und Erkrankungen von Vögeln jeder Art den zuständigen Veterinärämtern zu melden.

Das Veterinäramt Konstanz hat ein Bürgertelefon unter der Telefonnummer 07531 800-2579 eingerichtet, das von Montag bis Donnerstag von 8 bis 12Uhr und von 14 bis 16 Uhr und am Freitag von 8 bis 12Uhr erreichbar ist.

Auch bei der Feuerwehr Konstanz wurde eine Meldestelle eingerichtet, bei der BürgerInnen Fundorte melden können: 07531/900-7000. Von dem toten Tier geht keine Gefahr aus, solange ein Abstand von 1,5 Metern gehalten wird. Die Tiere bitte nicht berühren.

(Erstellt am 11. Januar 2021 18:58 Uhr / geändert am 12. Januar 2021 09:09 Uhr)