Überbrückungshilfe des Bundes startet wieder

Seezeit hilft bei der Studienfinanzierung in Corona-Zeiten

Platzhalter "Konstanz informiert"

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) hat in Zusammenarbeit mit dem Deutschen Studentenwerk (DSW) die Überbrückungshilfe für Studierende in pandemiebedingter Notlage mit einigen Neuerungen wieder aktiviert. Ab 20. November 2020 können Studierende einen Antrag stellen. Laufen soll die Überbrückungshilfe dann bis März 2021. Bereits von Juni bis September 2020 hat Seezeit die Überbrückungshilfe umgesetzt und zahlreichen Studierenden geholfen. Seezeit ist erster Ansprechpartner bei Finanzierungshilfen für Studierende in Konstanz, Ravensburg, Weingarten und Friedrichshafen.

Ab 20. November 2020 können Studierende in pandemiebedingter Notlage erneut den nicht rückzahlbaren Zuschuss des Bundes beantragen. Die Hilfe richtet sich wie bisher auch an Studierende, denen etwa der Nebenjob weggebrochen ist oder deren Eltern pandemiebedingt das Studium nicht mehr mitfinanzieren können. Das BMBF hat im Austausch mit dem DSW, dem Dachverband der deutschen Studierendenwerke, die Richtlinien für die Überbrückungshilfe angepasst und Erleichterungen vorgesehen. Beispielsweise können Studierende ihre pandemiebedingte Notlage nun auch durch erfolglose Bewerbungen auf Jobs nachweisen. Auch beim Nachweis des Kontostandes gibt es Vereinfachungen. Prinzipiell gilt, dass Studierende, unabhängig von Alter oder Semesterzahl, die Hilfe in Höhe von mindestens 100 bis maximal 500 Euro pro Monat von November 2020 bis März 2021 erhalten können. Dafür müssen sie ihre Bedürftigkeit monatlich nachweisen und den Zuschuss jeweils neu beantragen. Die Höhe richtet sich nach dem Kontostand der betroffenen Studierenden zum Zeitpunkt der Antragstellung. Der Zuschuss muss nicht zurückgezahlt werden. Den Antrag können die Studierenden über ein Online-Portal stellen. Ausführliche Informationen hierzu gibt es bei Seezeit.

 
Mehr als eine halbe Million Euro Überbrückungshilfe für Studierende am Bodensee


Bereits im Zeitraum Juni bis September 2020 konnten Studierende der Hochschulen in Konstanz, Weingarten, Ravensburg und Friedrichshafen die Überbrückungshilfe des Bundes beantragen. In diesem Zeitraum gingen bei Seezeit insgesamt 1.766 Anträge auf Überbrückungshilfe ein. Davon konnten 1.190 bzw. mehr als 67 Prozent der Anträge positiv entschieden werden. Rund 520.000 Euro wurden an die Studierenden in der Bodenseeregion als nicht rückzahlbarer Zuschuss ausbezahlt. Deutschlandweit wurden rund 65 Millionen Euro Überbrückungshilfe ausbezahlt. Für das Projekt hatte das BMBF insgesamt 100 Millionen Euro zur Verfügung gestellt. Gründe für die Ablehnung von Anträgen waren insbesondere fehlende Unterlagen trotz Nachforderung oder dass sich die Studierenden bereits vor der Pandemie in einer finanziellen Notlage befanden.

(Erstellt am 20. November 2020 15:33 Uhr / geändert am 20. November 2020 15:38 Uhr)