Start ins Schulleben

Grundschulanmeldung für das Schuljahr 2021/22

Buntstifte in Halter auf Tisch, Papier, Bastelsachen

Mit Beginn des neuen Schuljahres werden Kinder schulpflichtig, die vom 1.8.2014 bis 31.7.2015 geboren wurden. Sie müssen bei der für den Wohnbezirk zuständigen Grundschule angemeldet werden. Auch wenn ein Antrag auf Klärung des sonderpädagogischen Bildungsanspruchs gestellt wurde, sind die Kinder an der Grundschule anzumelden.
 
Sollte das Kind geistig und körperlich nicht genügend entwickelt sein, um mit Erfolg am Unterricht teilzunehmen, so kann dort ein Antrag auf Zurückstellung des Schuleintritts gestellt werden. Kinder, die zuletzt vom Schulbesuch zurückgestellt worden sind, müssen nun neu angemeldet werden.
 
Kinder, die vom 1.8.2015 bis 30.6.2016 geboren wurden, können im Rahmen der flexiblen Einschulung ebenfalls angemeldet werden, sofern die Schulfähigkeit festgestellt ist.
 
Bei der Anmeldung ist auf die gängigen Hygienevorschriften zu achten. Sie ist am 22., 23. oder 24. Februar, jeweils von 15-18 Uhr möglich. Über abweichende Anmeldezeiten und andere Möglichkeiten der Anmeldung informieren die Grundschulen direkt. Weitere Informationen zu mitzubringenden Unterlagen und Sonderregelungen finden sich auf konstanz.de.

(Erstellt am 16. Februar 2021 15:25 Uhr / geändert am 16. Februar 2021 15:27 Uhr)