Stadt appelliert, die geltenden Corona-Regeln einzuhalten

Bundesnotbremse gilt nach wie vor auch für den Landkreis Konstanz

Die Stadt Konstanz appelliert an alle KonstanzerInnen, auch am kommenden, sonnigen Wochenende die aktuell geltenden Corona-Regeln zu beachten. Trotz sinkender Inzidenz-Zahlen gilt im ganzen Landkreis nach wie vor die Bundesnotbremse. Das bedeutet, dass lediglich Treffen mit dem eigenen Haushalt plus höchstens einer weiteren Person, die nicht zum eigenen Haushalt gehört, erlaubt sind. Kinder der beiden Haushalte bis einschließlich 13 Jahre werden nicht mitgezählt. 
Unabhängig davon, ob man sich in Innenräumen oder im Freien aufhält, muss mindestens 1,5 Meter Abstand zu anderen Personen eingehalten werden.
 
Zwischen 22 und 5 Uhr gilt eine Ausgangsbeschränkung. Das Musik- und Spielverbot gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr. In dieser Zeit ist es verboten, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Bluetooth-Boxen, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente zu betreiben oder zu spielen, es sei denn, die Musik ist so leise, dass die Nachtruhe anderer Personen dadurch nicht gestört werden kann. Dieses Verbot gilt im gesamten Herosé-Park und auf allen übrigen öffentlichen Flächen des gesamten Stadtgebietes im Umkreis von 50 Metern zu bewohnten Gebäuden. Klein Venedig ist von dieser Regelung ausgenommen.
 
Zudem ist der Ausschank und Konsum von Alkohol auf bestimmten öffentlichen Orten rund um die Uhr verboten. Zu diesen Plätzen zählen u.a. der Herosé-Park, die Seestraße, die Altstadt, der Stadtgarten, das Schänzle und die Strandbäder (auch in den Ortsteilen). Eine Liste aller betreffenden Orte gibt es unter konstanz.de/coronavirus.

(Erstellt am 07. Mai 2021 12:49 Uhr / geändert am 07. Mai 2021 12:55 Uhr)