Hafner: Neuer Meilenstein zur Entwicklung

Einleitung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme beschlossen

Rahmenplan zum neuen Stadtteil Hafner
Der Rahmenplan zum neuen Stadtteil Hafner

Mit sehr großer Mehrheit beschloss der Gemeinderat am 22.07.2021 die Einleitung der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme (SEM) „Nördlich Hafner“. Mit der Entwicklungssatzung bekommt das Projekt einen verbindlichen rechtlichen Rahmen für die Stadt Konstanz sowie die verbliebenen GrundstückseigentümerInnen im Gebiet. Der Beschluss ist gleichzeitig Abschluss der seit ca. vier Jahren laufenden Vorbereitenden Untersuchungen (VU), in denen nicht nur verschiedene fachbezogene Untersuchungen und der städtebauliche Rahmenplan erarbeitet, sondern auch ein umfassender Zeitplan und eine detaillierte Kosten- und Finanzierungsübersicht aufgestellt wurden. Insgesamt knapp 420 Mio. Euro wird die Erschließung des ca. 106 ha großen Gebietes (hiervon rund 60 ha Siedlungsfläche) inklusive aller technischen und sozialen Infrastrukturen (z. B. Kitas, Grundschule) kosten. Durch Einnahmen aus Grundstücksvergaben ergibt sich am Ende ein weitestgehend ausgeglichener Gesamtsaldo.
 
„Mit den Ergebnissen der vorbereitenden Untersuchungen sind wertvolle Grundlagen für eine zügige Entwicklung des Gebietes und damit für die Schaffung von bezahlbarem Wohnraum und Gewerbeflächen gelegt. Auch wenn in den nächsten Jahren noch große Aufgaben auf uns warten: Nun kann die Entwicklung des Hafners richtig Fahrt aufnehmen. Ich freue mich auf den weiteren gemeinsamen Prozess zur Entwicklung des neuen Stadtteils für und mit den Konstanzerinnen und Konstanzern“, so Baubürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn.
 
Die Erschließung des ersten Bauabschnittes könnte ab Ende 2025 beginnen, der Abschluss aller Erschließungsmaßnahmen im dritten und letzten Bauabschnitt ist für das Jahr 2038 vorgesehen. Bis dahin sind noch viele planerische Schritte zu gehen: Weitere Eigentümergespräche und -verhandlungen (mit dem Ziel des Erwerbs der Grundstücke bzw. einer verbindlichen Mitwirkung der EigentümerInnen), die Weiterentwicklung des Rahmenplans, vertiefte Gutachten, die Erarbeitung von Bebauungsplänen sowie die Erarbeitung eines Vergabekonzeptes für Grundstücke sind nur einige der Aufgaben. Für alle Beteiligten und Interessierten wird es auch in den kommenden Jahren viele Möglichkeiten geben, sich über den weiteren Prozess zu informieren und sich zu beteiligen.

Im Jahr 2016 hat der Gemeinderat für das Gebiet Hafner beschlossen, dass vorbereitende Untersuchungen für eine Städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden sollen. Nachdem diese im Mai 2021 abgeschlossen werden konnten, erreicht das Projekt nun mit den Beratungen zum Beschluss einer Entwicklungssatzung im Juli 2021 einen wichtigen Meilenstein.

In den vergangenen vier Jahren untersuchte die Stadtverwaltung gemeinsam mit externen FachgutachterInnen und ExpertInnen die Voraussetzungen zur Umsetzung einer Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme im Gebiet: aus planerischer, zeitlicher, wirtschaftlicher und aus eigentumsrechtlicher Sicht. Die vorbereitenden Untersuchungen kommen zu dem Ergebnis: Der Ende 2019 vom Gemeinderat beschlossene städtebauliche Rahmenplan für das Gebiet ist umsetzbar. „Die wichtige Grundlage für eine zügige Entwicklung von bezahlbarem Wohnraum und Gewerbeflächen im Gebiet Hafner – über 3.000 Wohneinheiten und 15 ha Gewerbeflächen – ist damit gelegt“, so Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn.

Das Instrument der Städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme bietet im Unterschied zu klassischen Modellen der Entwicklung von Baugebieten die Möglichkeit, Bodenspekulation zu verhindern, die EigentümerInnen an der Entwicklung zu beteiligen sowie die im Gebiet benötigten Bedarfe an sozialer Infrastruktur über die Maßnahme abzuwickeln und zu finanzieren. Das Instrument verteilt Pflichten und Rechte zwischen den EigentümerInnen und dem Allgemeinwohl gerecht: Investitionskosten werden nicht vergesellschaftet und Entwicklungsgewinne nicht privatisiert, sondern für die Entwicklung reinvestiert.

Der Beschluss einer Entwicklungssatzung setzt nun den entsprechenden rechtlichen Rahmen für die Entwicklung. Er ist zeitgleich Startschuss für die weiteren Schritte im Entwicklungsprozess. Ende 2021 soll der Beschluss zur Aufstellung des Bebauungsplans für den ersten Bauabschnitt folgen, ab 2024 soll die Vergabe an Grundstücken an die WOBAK, Wohnungsbaugenossenschaften, Baugemeinschaften und weitere Bauherren über Konzeptverfahren beginnen. Mit dem Beginn der Erschließung des ersten Bauabschnittes ist ab Ende 2025 zu rechnen.

(Erstellt am 06. Juli 2021 13:02 Uhr / geändert am 30. August 2021 10:51 Uhr)