Satzungsbeschluss Sanierungsgebiet „Stadelhofen“

Mit Projekten kann begonnen werden – Fördermittel abrufbar – Zuschüsse für private Modernisierungen möglich

Der Gemeinderat hat in seiner Sitzung am 27. April 2021 die förmliche Festlegung des Sanierungsgebiets „Stadelhofen“ einstimmig beschlossen. Somit kann mit den Projekten begonnen und Fördermittel von Bund und Land abgerufen werden.
 
Frühjahr in das Bund-Länder-Programm „Lebendige Zentren (LZP)“ aufgenommen und es wurden erste Finanzhilfen in Höhe von 1,7 Millionen Euro bewilligt. Mit diesen Mitteln können, vorerst bis zum 30. April 2030, nicht nur Maßnahmen im öffentlichen Raum, sondern auch private Gebäudesanierungen unterstützt werden. Hauptaugenmerk wird von Anfang an dabei die energetische Modernisierung von Privatgebäuden sein, damit eine Reduzierung des Energieverbrauchs im Quartier erreicht werden kann.
 
Eigentümerinnen oder Eigentümer von Gebäuden oder Wohnungen im Sanierungsgebiet „Stadelhofen“ können für Modernisierungs- und Instandsetzungsmaßnahmen Zuschüsse erhalten. Grundsätzlich werden nur umfassende Modernisierungen gefördert, welche den Gebrauchswert des Gebäudes nachhaltig erhöhen, jedoch keine Luxussanierungen. Besonders wichtig ist hierbei die energetische Erneuerung. Nach den städtischen Richtlinien beträgt die Förderung 20 Prozent der berücksichtigungsfähigen Gesamtkosten, die Höchstförderung maximal 30.000 Euro pro Wohneinheit bzw. 100.000 Euro pro Gesamtprojekt.
 
Hinzu kommen erhöhte steuerliche Abschreibungsmöglichkeiten für Modernisierungsmaßnahmen gemäß dem Einkommenssteuergesetz. Auch für den Abbruch von Gebäuden gibt es im Einzelfall Zuschüsse. Die Maßnahmen müssen vor Baubeginn mit dem Bauverwaltungsamt abgestimmt werden. Die ersten Modernisierungsvereinbarungen können nach Genehmigung des Haushaltsplanes, was voraussichtlich im Mai oder Juni der Fall sein wird, geschlossen werden. Die Eigentümerinnen und Eigentümer von Stadelhofen werden über die Fördermöglichkeiten im Frühjahr schriftlich informiert.
 
Informationen und Kontakt:
Weitere Informationen gibt es hier. Ansprechpartnerin bei der Stadt Konstanz im Bauverwaltungsamt ist Isabell Rühl, Telefon +49 7531 900-2510, E-Mail Isabell.Ruehl@konstanz.de.

(Erstellt am 11. Mai 2021 12:39 Uhr / geändert am 11. Mai 2021 12:42 Uhr)