RP Freiburg: OB-Wahl 2020 rechtskräftig

OB Uli Burchardt kann vereidigt werden

Das Regierungspräsidium Freiburg hat die Rechtskraft der Oberbürgermeisterwahlen vom 27. September 2020 und 18. Oktober 2020 bestätigt. Gegen die Wahlen im vergangenen Jahr waren insgesamt fünf Einsprüche eingegangen, die vom Regierungspräsidium geprüft und zurückgewiesen wurden. Nun sind die Klagefristen gegen die Zurückweisungen der Einsprüche abgelaufen: Beim Verwaltungsgericht Freiburg sind bis zum 22. Januar 2021 keine Klageanträge eingegangen. Damit kann OB Uli Burchardt nun offiziell sein Amt antreten und vereidigt werden.
Als amtierender OB hatte Burchardt die Amtsgeschäfte bislang regulär fortgeführt, da seine neue Amtszeit direkt nach dem Ende der vorangegangenen Amtszeit begonnen hat.
 
Bereits im November hatte das RP Freiburg die Wahlen für gültig erklärt und der Stadtverwaltung eine sorgfältige und ordnungsgemäße Vorbereitung und Durchführung der Wahlen bescheinigt. Die Entscheidung des RPs erging unter dem Vorbehalt, dass die Gültigkeit der Wahlen in den fünf Einspruchsverfahren rechtskräftig bestätigt wird.

(Erstellt am 11. Februar 2021 08:08 Uhr / geändert am 11. Februar 2021 08:45 Uhr)