Reduzierter Regelbetrieb

Zwischenstand zur Kita-Betreuung

Spielzeug

Kultusministerin Susanne Eisenmann hatte am 06.05.2020 mitgeteilt, dass es ab dem 18.05.2020 einen „reduzierten Regelbetrieb“ in den Kitas geben soll – mit einer Betreuung von bis zu 50% der Kinder einer Einrichtung.
 
Da sowohl in den Kitas als auch bei der Stadt zahlreiche Anfragen zum „reduzierten Regelbetrieb“ kommen, möchten wir hier die wesentlichen Fakten darstellen:
 
Das Land hat mit der Corona-Verordnung vom 09.05.2020 festgelegt, dass Kitas und die Kindertagespflege bis zum Ablauf des 15. Juni geschlossen sind.In den Kitas und der Kindertagespflege gibt es eine Notbetreuung. Zugangsvoraussetzung für eine Teilnahme an der Notbetreuung ist:
beide Erziehungsberechtigte oder der/die Alleinerziehende
üben einen Beruf aus, dessen zugrundeliegende Tätigkeit zur Aufrechterhaltung der kritischen Infrastruktur beiträgt und sie dabei unabkömmlich sind, odernehmen eine präsenzpflichtige berufliche Tätigkeit außerhalb der Wohnung wahr und sind unabkömmlich.

Zudem müssen die Eltern bzw. der/die Alleinerziehende aufgrund ihrer beruflichen Tätigkeit an der Betreuung ihres Kindes gehindert sein sowie keine andere familiäre oder anderweitige Betreuungsmöglichkeit haben. Bezüglich der beruflichen Tätigkeit muss eine Bescheinigung des Arbeitgebers vorgelegt werden.
 
Damit bestehen die bisherigen Regelungen bis auf Weiteres fort.
 
Das Land hat angekündigt im Rahmen der Lenkungsgruppe der Landesregierung am heutigen Abend über Veränderungen der Corona-Verordnung für den Bereich der Kitas zu beraten. Aktuell ist unklar, welche Veränderungen es geben wird.
 
Jegliche Umsetzung einer Veränderung wird jedoch Zeit benötigen und sowohl von der räumlichen als auch der personellen Situation der jeweiligen Einrichtung abhängig sein. Daher werden eventuelle Änderungen frühestens nach und nach in der Woche ab dem 18.05. umgesetzt werden können.

(Erstellt am 13. Mai 2020 17:28 Uhr / geändert am 13. Mai 2020 17:29 Uhr)