Mit allen Ressourcen im Einsatz

Die TBK arbeiten mit Hochdruck daran, die Konstanzer Straßen vom Schnee zu befreien – das ist angesichts der Schneemassen eine schwierige Aufgabe

Die Hauptaufgabe des Winterdienstes der Technischen Betriebe Konstanz (TBK) besteht vor allem darin, dafür zu sorgen, dass die Hauptstrecken des Auto-, Bus- und Fahrradverkehrs bei Schneefall befahrbar sind. Dieser Aufgabe konnte die TBK in den vergangenen Tagen zeitnah nach dem Schneefall nachkommen und einen entsprechenden Zustand auf den Konstanzer Hauptverkehrswegen herstellen.
 
Jedoch zeigte sich aufgrund der großen Schneemengen, dass auch die Nebenstrecken, wie beispielweise Straßen in den Wohnquartieren, geräumt werden müssen. Damit hat die TBK bereits am vergangenen Freitag begonnen. Die Arbeiten sind aber noch nicht vollständig abgeschlossen, denn diese Einsätze müssen zusätzlich zu den regulären Fahrten und Winterdienst der TBK erbracht werden. Die Nebenstrecken sind teilweise sehr schwierig zu räumen, da sie durch parkende Autos und dem vielen Schnee sehr eng sind und Räumfahrzeuge große Probleme haben, hindurchzukommen. Zum Teil musste der Schnee aus den Straßen gesondert abtransportiert werden. Insgesamt ist die Räumung der Nebenstraßen also sehr zeitaufwändig. Seit Beginn des starken Schneefalls am Freitagmorgen laufen die Winterdienstarbeiten ununterbrochen von 4 Uhr morgens bis 23 Uhr nachts im Volleinsatz. Dabei befinden sich alle zehn Räumfahrzeuge und für Handarbeiten bis 50 Mitarbeiter im Einsatz. Die betrieblichen Kapazitäten wurden vollständig bis zu den maximal zulässigen Arbeitszeiten ausgeschöpft. Darüber hinaus wurden kurzfristig zusätzliche Fremdleistungen hinzugeschaltet.
 
Am Sonntag wurde zudem damit begonnen die ersten Plätze wie den St.-Stephansplatz freizuräumen. Am Montag folgte dann der Augustinerplatz und am Dienstag die Flächen des Petershauser Wochenmarktes an der Gebhardskirche. Da es sich dabei um befahrene Flächen handelt, ist der Schnee dort festgefahren oder zu Eis gefroren. Um solche Flächen freiräumen zu können, mussten externe Firmen beauftragt werden, da die Maschinen der TBK nicht dafür ausgelegt sind, um die Straßen von sehr festgefrorenem Schnee und Eis zu befreien. Die Schneepflüge der TBK sind mit Gummi-Korunt ausgestattet, mit denen harte Eisplatten kaum abgetragen werden können. Schürfleisten aus Stahl sind wegen der vielfältigen Einbauten in Stadtstraßen grundsätzlich nicht geeignet. Eine weitere Herausforderung besteht in der Menge des Schnees: Dieser musste verladen und aus der Stadt gefahren werden, da innerhalb Konstanz keine entsprechenden Lagerflächen zur Verfügung stehen.
 
Die TBK appellieren an die Konstanzer Bevölkerung, sich in dieser nicht alltäglichen Situation noch etwas zu gedulden. Die TBK haben alle möglichen Ressourcen im Einsatz und arbeiten mit Hochdruck daran, die Konstanzer Straßen und Wege so schnell wie möglich vom Schnee zu befreien. Gleichzeitig muss jedoch auch der reguläre Winterdienst gewährleistet werden, wie das Freihalten und das regelmäßige Überprüfen der Bushaltestellen oder Fußgängerüberwege auf Glätte. Aus diesem Grund kann es aktuell noch etwas dauern, bis alle Straßen wieder befahrbar sind.
 
Für den kommenden Mittwoch und Donnerstag werden Volleinsätze in den Nacht- und frühen Morgenstunden auf den Hauptstrecken wegen Eisbildung erwartet. Tagsüber erfolgen schwerpunktmäßig die weitere Beräumung der Nebenstrecken, Zufahrten für Kindergärten und öffentlichen Gebäuden sowie die Schneeabfuhr für Wochenmärkte und öffentlichen Parkplätzen mit zusätzlichen 15 Lade- und Fuhrfahrzeugen sowie 25 Arbeitskräften.
 
Schnee, Kälte und Glatteis: Das sind die Pflichten der BürgerInnen
In der Streupflichtsatzung ist unter anderem festgelegt, welche Verpflichtungen die AnwohnerInnen haben, wenn es um das Schippen von Schnee und das Streuen der Gehwege geht. Sie legt auch fest, wo geräumt wird: Straßenanlieger (Eigentümer, Besitzer, Mieter, Pächter und Erbbauberechtigte) müssen auf dem Gehweg entlang der Grundstücksgrenze einen sogenannten „Begegnungsverkehr“ ermöglichen. Damit ist eine mindestens einen Meter breite Fläche gemeint, die geräumt und rutschfest ist. Als Merker: Zwei Menschen sollten hier gut aneinander vorbeigehen können.
 
Mancherorts ist kein erkennbarer Gehweg vorhanden, dann sollte die Straße entsprechend breit geräumt und gegebenenfalls gestreut werden. Auch Uhrzeiten sind hierfür vorgegeben: werktags und am Samstag bis 7 Uhr morgens und an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr morgens, müssen die Verkehrswege sicher sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt weiterer Schnee fällt oder Schnee- und Eisglätte auftritt, muss unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, erneut geräumt und gestreut werden. Diese Pflicht endet um 22 Uhr. Dieser Pflicht muss auch nach der Ausgangssperre ab 20 Uhr nachgekommen werden.
 
Gestreut werden sollte mit Sand, Splitt oder Asche. Sägemehl ist nicht ausreichend, um einen rutschfesten Untergrund zu schaffen. Die Verwendung von Salz oder salzhaltigen Stoffen ist nicht erlaubt. Ausnahmen hiervon sind bei Eisglätte, zum Beispiel infolge eines Eisregens, sowie auf Gefällstrecken und an Treppenanlagen möglich. Öffentliche Treppenanlagen führen meist zwischen privaten Grundstücken hindurch. Sie sind wie die öffentlichen Gehwege und Straßen entlang des Grundstückes durch Anlieger rutschfest und begehbar zu halten.
 
35 Streuboxen im Stadtgebiet
Die Technischen Betriebe TBK stellen mit insgesamt 35 Streuboxen, die mit entnehmbarem Streusplitt gefüllt sind, einen kostenfreien Service zur Verfügung. Auf den Boxen befindet sich ein Aufkleber mit einer Telefonnummer, unter der eine Nachfüllung bestellt werden kann. Die genauen Standorte der Boxen sind unter konstanz.de/winterdienst abrufbar.

(Erstellt am 19. Januar 2021 16:25 Uhr / geändert am 25. Januar 2021 11:24 Uhr)