Landkreise bereiten sich auf mögliche Hochinzidenzgebiete in den Nachbarländern vor

Das Landratsamt informiert: Allgemeinverfügung regelt Nachweispflicht von zwei negativen Corona-Tests wöchentlich bei regelmäßigem Grenzübertritt.

Vor dem Hintergrund des gemeinsamen grenzüberschreitenden Lebensraums soll es in Baden-Württemberg Ausnahmen beziehungs­weise Erleichterungen von der Test- und Nachweispflicht für bestimmte Personenkreise von Einreisenden aus Hochinzidenzgebieten geben. Die Landratsämter Waldshut, Lörrach, Schwarzwald-Baar- Kreis und Konstanz nutzen die vom Land geschaffene Möglichkeit, die strengeren Vorschriften der aktuellen Corona-Einreiseverordnung des Bundes mittels Allgemeinverfügungen auf das Alltags- und Berufsleben der Grenzregion anzupassen.
 
Grenzpendler mit Wohnsitz in Baden-Württemberg, die sich mindestens zweimal wöchentlich zum Arbeiten, zum Studium oder zur Ausbildungs­stätte in ein Hochinzidenzgebiet begeben, müssen dann zweimal je betreffender Kalenderwoche bei Grenzübertritt nach Deutschland einen negativen Corona-Test nachweisen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf. Reist man innerhalb einer Kalenderwoche ausschließlich an zwei aufeinanderfolgenden Tagen ein, genügt ein einzelner negativer Testnachweis. Wird an der Grenze kein negativer Test vorgelegt, muss die Testung unmittelbar nach Einreise erfolgen. Dasselbe gilt für den Besuch von Verwandten ersten Grades, wie Ehegatten, Lebenspartner oder Kinder. Für Grenzgänger aus Risikogebieten, die zu den genannten Zwecken in das Land Baden-Württemberg einreisen und regelmäßig an ihren Wohnsitz zurückkehren, gelten dieselben Regelungen. Die Allgemeinverfügung des Landratsamts Konstanz im Detail: https://www.lrakn.de/,Lde/service-und-verwaltung/bekanntmachungen
 
Hochinzidenzgebiete sind Länder, in denen eine besonders hohe Inzidenz für die Verbreitung des Corona-Virus SARS-CoV-2 besteht. Die Einstufungen nimmt das Bundesministerium für Gesundheit im Einvernehmen mit dem Auswärtigen Amt und dem Bundesministerium des Innern vor. Aufgrund der aktuellen Infektionslage ist damit zu rechnen, dass Nachbarländer des Landes Baden-Württemberg zu Hochinzidenzgebieten erklärt werden können. Hierauf reagiert das Landratsamt Konstanz frühzeitig.
 
Landrat Zeno Danner dazu: „Wir nutzen die Möglichkeit der Allgemeinverfügung, um das grenzübergreifende Leben auch bestmöglich zu erhalten, falls die Schweiz zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden sollte, und gleichzeitig den Infektionsschutz zu gewährleisten. Bereits während der ersten Welle haben wir betont, dass das Virus an der Grenze nicht aufgehalten wird. Daher halte ich die jetzige Regelung für eine gute Maßnahme den unter den derzeitigen Gegebenheiten notwendigen Grenzverkehr weiter zu ermöglichen.“
 
Landrätin Marion Dammann betont: „Ein einheitliches Vorgehen der benachbarten Landkreise ist von großer Bedeutung für das grenzüberschreitende Miteinander. Gerade als Landkreis mit zwei Nachbarländern ist es ein sinnvoller Kompromiss zwischen Infektionsschutz und der Berücksichtigung unseres grenzüberschreitenden Alltags. Mit dieser Teststrategie bleibt die Mobilität der Grenzpendler gewährleistet, ohne den notwendigen Infektionsschutz aus den Augen zu verlieren. Als Landkreis arbeiten wir deshalb gerade daran, selbst ein Angebot für Schnelltestungen aufzubauen, um die Arztpraxen und Apotheken zu unterstützen.“
 
Landrat Dr. Kistler führt hierzu aus: „Sollte die Schweiz zum Hochinzidenzgebiet erklärt werden, käme dies ohne Ausnahmeregelungen erneut einer weitgehenden faktischen Grenzschließung gleich. Eine solche gilt es aber, unter Wahrung des Gesundheits- und Infektionsschutzes, zu vermeiden. Denn unsere Region stellt über die Landesgrenzen hinweg einen einheitlichen Lebens- und Wirtschaftsraum dar. Mit unserer Allgemeinverfügung schaffen wir infektiologisch vertretbare Ausnahmen, die den vielfältigen Verbindungen auf nahezu allen Ebenen angemessen Rechnung tragen. Durch die weitgehende Testverpflichtung wird das Risiko von Viruseinträgen deutlich minimiert.“
 
Das Land Baden-Württemberg hat für den Fall der Ausweisung eines Hochinzidenzgebiets festgelegt, dass die Kosten der dadurch erforderlich werdenden und in Baden-Württemberg durchgeführten Tests vom Land getragen werden. Hierfür soll die bestehende Testinfrastruktur genutzt werden. Unter anderem Hausarztpraxen oder Apotheken bieten die Möglichkeit, sich als Angehöriger der in der Allgemeinverfügung benannten Personengruppe kostenfrei testen zu lassen. Auf der Homepage des Landkreises Konstanz www.LRAKN.de/coronavirus gibt es weiterführende Informationen dazu, wo im Landkreis Schnelltests durchgeführt werden können.
 

(Erstellt am 23. Februar 2021 16:39 Uhr / geändert am 23. Februar 2021 16:41 Uhr)