Kreis-Kulturfond unterstützt Künstler

Mit einem Kulturfonds unterstützt der Landkreis Kulturschaffende mit bis zu 4.500 Euro. Bewerbungen für eine Projektförderung sind ab sofort möglich.

Kunst und Kultur zählen zu den Grundlagen unserer Gesellschaft. Im Landkreis Konstanz gibt es seit jeher ein reiches und vielfälti-ges Kulturleben. Neben den fest in den Kommunen verankerten Institutionen und Vereinen sind es häufig freiberuflich Tätige, die die kulturellen Angebote inhaltlich tragen. Ohne diese freien Künstlerinnen und Künstler, Musikerinnen und Musiker, DJs, Schauspielerinnen und Schauspieler, Schriftstellerinnen und Schriftsteller, Kulturvermittlerinnen und -vermittler und viele andere wäre das öffentliche Leben in der Region um vieles ärmer.

Selbständige und freiberufliche Kulturschaffende sind in der Ausübung ihrer kreativen Tätigkeit auf regelmäßige Veranstal-tungen, auf Vernissagen, Ausstellungseröffnungen, Konzerte, Theateraufführungen und andere Angebote angewiesen. All dies ist zurzeit nur in sehr eingeschränktem Maße möglich. Um zu verhindern, dass das öffentliche Kulturleben im Landkreis dauer-haften Schaden nimmt, hat der Kreistag beschlossen, einen befristeten Kulturfonds aufzulegen. Das Ziel dieses Fonds ist die Aufrechterhaltung und Fortdauer einer engagierten, vielfältigen, kreativen und weithin ausstrahlenden freien Kulturszene über die Zeit der coronabedingten Einschränkungen hinaus.

Der Landkreis Konstanz stellt für den Fonds einen Grundbetrag von 25.000 Euro zur Verfügung. Um diesen Betrag aufzustocken und so möglichst viele Kunstprojekte fördern zu können, ruft Landrat Zeno Danner dazu auf, mit Spenden zum Gelingen des Vorhabens beizutragen. „Wenn wir den Kunst- und Kulturbereich in unserem Landkreis so lebendig und vielfältig erhalten wollen, müssen wir die Kulturschaffenden jetzt unterstützen. Ich selbst werde mich mit einer privaten Spende von 1000 Euro am Fonds beteiligen“, so Landrat Danner. Die Spendenmittel dienen dem gemeinnützigen Zweck der Förderung von Kunst und Kultur.

Kulturschaffende sind eingeladen, sich mit einer konkreten Projektidee um eine Förderung zu bewerben. Solche Projekte können im Rahmen von herkömmlichen Formaten wie Konzerte oder Ausstellungen geplant sein, aber auch neue, innovative Vorhaben und Vermittlungsformate umfassen. Im Rahmen des Förderantrags können Projektkosten in einer Gesamtsumme von bis zu 2.500 Euro veranschlagt werden, davon dürfen Honorare für die eigenen Arbeitskosten der Antragstellerinnen und Antragsteller bis zu 1.000 Euro umfassen. Bewerbungen sind auch für Gruppen von Künstlerinnen und Künstlern möglich, dann liegen die veranschlagbaren Projektkosten bei bis zu 4.500 Euro, wovon die eigenen Honorarkosten bis zu 2.000 Euro umfassen können.

Über die Bewilligung der Projektförderung wird eine Jury mit externen Fachleuten aus dem Kulturbereich entscheiden.

Nähere Informationen enthält die beigefügte Ausschreibung.

(Erstellt am 30. Juli 2020 08:36 Uhr / geändert am 30. Juli 2020 08:40 Uhr)