Konstanzer Kultur- und Freizeiteinrichtungen setzen 2G-Regel plus Maskenpflicht um

Ab 2. November 2021 haben nur noch Genesene und Geimpfte Zugang zu städtischen Kultur- und Freizeiteinrichtungen – Regelung gilt auch für städtische öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen

Die Landesregierung hat zum 15. Oktober die Corona-Verordnung angepasst. Neu ist vor allem das 2G-Optionsmodell. Das bedeutet, dass Veranstalter selbst entscheiden können, ob sie den Zugang für Geimpfte, Genesene und Getestete (3G) oder nur für Geimpfte und Genesene gewähren (2G). Bei 2G sind dafür im Gegenzug Lockerungen im Innenraum wie der Wegfall der Maskenpflicht möglich. Das 2G-Optionsmodell kann generell nur in der Basisstufe angewendet werden. Sollte die Warnstufe ausgerufen werden, ist das Optionsmodell mit Lockerungen im Innenraum nicht mehr möglich.
 
Aufgrund der aktuellen Situation mit steigenden Infektionszahlen und der Prognose des Sozialministeriums, dass Baden-Württemberg in wenigen Tagen die Warnstufe erreicht, hat sich die Stadtverwaltung Konstanz ab dem 2. November zu einer verschärften 2G Regelung entschlossen:


Für öffentliche städtische Veranstaltungen gilt die 2G-Regelung mit Maskenpflicht – unabhängig von der aktuellen Pandemiestufe. Dies gilt nur für öffentliche Veranstaltungen in Innenräumen. Die 2G-Regelung mit Maskenpflicht gilt auch für den Besuch folgender städtischer Einrichtungen:
Alle Spielstätten des Theater Konstanz (Stadttheater, Werkstatt, Spiegelhalle), Südwestdeutsche Philharmonie, alle öffentlichen Räumlichkeiten des Kulturzentrums am Münster (Turm zur Katz, Wolkensteinsaal, Richental-Saal, Astoria-Saal, Gewölbekeller) sowie in der Stadtbibliothek, alle öffentlichen Räumlichkeiten der städtischen Museen (Rosgartenmuseum, städtische Wessenberg-Galerie, Bodensee-Naturmuseum, Hus-Museum), Musikschule, Bürgersaal, Treffpunkt Petershausen, Seniorenzentrum Bildung + Kultur. Externen Veranstaltern in städtischen Gebäuden (z.B. Sporthallen, Bodenseeforum) wird nahegelegt, sich der 2G-Regelung mit Maskenpflicht anzuschließen. Die Regelung gilt nicht für Schulveranstaltungen und für Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit. Bei den Bädern gilt zur Zeit noch die 3G-Regelung. Die Umstellung auf eine 2G-Regelung wird aktuell geprüft. Weiterhin gelten bei allen Veranstaltungen die bekannten Konzepte zur Hygiene und Kontaktdatenerfassung.
 
Die 2G-Regelung mit Maskenpflicht dient vor allem zum Schutz der ungeimpften Bevölkerung. Negativ getestet ist das Risiko zwar geringer, dass jemand angesteckt wird – Geimpfte und Genesene können aber weiterhin das Virus übertragen. Nicht-immunisierte Personen haben ein vielfach höheres Risiko eines schweren Krankheitsverlaufes. Die aktuellen Infektionszahlen belegen, dass das Risiko einer Ansteckung derzeit hoch ist. Eine drohende Überlastung der Intensivstationen soll auf jeden Fall verhindert werden.
 
 
Zusätzliche Informationen:
 
Dabei gelten die vom Landesgesundheitsamt Baden-Württemberg veröffentlichten Zahlen.
 
Die aktuellen Regeln gibt es hier im Überblick: https://www.baden-wuerttemberg.de/de/service/presse/pressemitteilung/pid/anpassung-der-corona-verordnung-zum-28-oktober/
 

(Erstellt am 29. Oktober 2021 13:34 Uhr / geändert am 10. November 2021 08:52 Uhr)