Land wählt Konstanz für Fußverkehrscheck aus

Verkehrsministerium hat zehn Kommunen aus 60 Bewerbungen ausgewählt - In Konstanz sollen die Checks zunächst in Petershausen gemacht werden

Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn (vorne links) nahm die Teilnahmeurkunde im Verkehrsministerium Stuttgart entgegen. Vorne rechts im Bild Verkehrsminister Winfried Hermann.

In einer lebenswerten Stadt soll Zufußgehen besonders Spaß machen und das Flanieren erwünscht werden, so Bürgermeister Karl Langensteiner-Schönborn Eine Voraussetzung dafür sei das Sicherheitsgefühl: Personen jeder Altersgruppe und mit unterschiedlichen körperlichen und geistigen Fähigkeiten müssen sich sicher fühlen. Insbesondere wichtig sei die Sicherheit von Kindern, älteren und mobileingeschränkten Menschen

Verkehrsminister Hermann: „Mehr Platz für eine neue Geh-Kultur“

Fußverkehrs-Checks gehen mit zehn Kommunen in die sechste Runde - Pressemitteilung des Landesverkehrsministeriums vom 5. Oktober 2020

Das Verkehrsministerium Baden-Württemberg hatte im Sommer die Städte und Gemeinden in Baden-Württemberg aufgerufen, sich am diesjährigen Wettbewerb um die vom Land finanzierten Fußverkehrs-Checks zu bewerben. Eine Fachjury hat aus mehr als 60 Bewerberkommunen die Gewinner ausgewählt. Asperg, Baden-Baden, Daisendorf, Esslingen, Gundelfingen, Konstanz, Malsch, Mengen, Metzingen und Wernau (Neckar) erhielten die Teilnehmerurkunden am Montag (05. Oktober) von Verkehrsminister Hermann überreicht.

Verkehrsminister Winfried Hermann dazu: „Die ausgewählten Kommunen erhalten mit den Fußverkehrs-Checks 2020 einen besonderen Schub. Ich hoffe, dass Sie die aus dem Prozess hervorgehenden Maßnahmenempfehlungen konsequent umsetzen. Das umfasst auch die Bereitschaft, Flächen zugunsten des Fußgängerverkehrs umzuver-teilen.“ Dafür stehen seit diesem Jahr auch Fördermittel aus dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) zur Verfügung.

Die Fußverkehrs-Checks 2020 stehen unter dem Themenschwerpunkt „Mehr Platz zum Gehen“. Mit dem Motto greift der Wettbewerb eine Grundanforderung des Fußverkehrs auf. Ausreichend dimensionierte Fußverkehrsflächen motivieren die Menschen dazu, gerne und häufig zu Fuß zu gehen. Mehr Platz für Fußgängerinnen und Fußgänger verwandelt Straßenräume in Lebensräume und lädt so zum Austausch ein, zum Verweilen, Flanieren und Spielen.
Eine Fachjury hat die zehn Städte und Gemeinden für die sechste Runde der Fußverkehrs-Checks ausgewählt. Für die teilnehmenden Städte und Gemeinden trägt das Land die Kosten für die Fußverkehrs-Checks. Das kommunale Interesse ist wie in den Vorjahren sehr groß; auch deshalb wurde die Zahl der teilnehmenden Kommunen von acht auf zehn erhöht.

Hintergrund
Bei den Fußverkehrs-Checks bewerten Bürgerinnen und Bürger sowie Verwaltung und Politik im Rahmen von Workshops und Begehungen im Dialog die Situation des Fußverkehrs in ihrer Kommune. Mit der Unterstützung eines Fachbüros erarbeiten sie Maßnahmenvorschläge, um die Wege zu Fuß künftig noch attraktiver und sicherer zu gestalten. Ziel der Fußverkehrs-Checks ist es, den Fußverkehr in Politik und Verwal-tung wieder als eigenständige und wichtige Mobilitätsform ins Bewusstsein zu rücken, konkrete Verbesserungen anzustoßen und einen Impuls für eine verstärkte Förderung des Fußverkehrs vor Ort zu setzen.
Die Fußverkehrs-Checks werden seit 2015 durchgeführt, Baden-Württemberg war da-mit Pionier in diesem Gebiet. Bereits ein Fünftel aller Kommunen in Baden-Württem-berg haben sich inzwischen für eine Teilnahme an den Fußverkehrs-Checks bewor-ben. In einer Evaluation der ersten beiden Runden 2015 und 2016 bestätigten die Kommunen, die damals teilgenommen hatten, dass die Fußverkehrs-Checks wirken. Es wurden konkrete Maßnahmen in den Kommunen angestoßen, die vom Verbes-sern der Gehwegoberfläche bis hin zur Bereitstellung eines Budgets zur Umsetzung eines Fußverkehrskonzeptes reichen.
Die Auswahl der Kommunen hat eine Fachjury aus Vertreterinnen und Vertretern des Gemeinde- und des Städtetags Baden-Württemberg, der Universität Stuttgart, des Fachverbands FUSS e. V., der Nahverkehrsgesellschaft Baden-Württemberg sowie des Ministeriums für Verkehr vorgenommen. Entscheidend für die Auswahl war u.a. eine möglichst große Bandbreite von Fußverkehrsthemen, aber auch die Einbezie-hung des diesjährigen Themenschwerpunkts. Darüber hinaus wurden bei der Aus-wahl Kommunen mit unterschiedlicher Größe, Topographie und Erfahrung im Bereich der Fußverkehrsförderung berücksichtigt.
Weitere Informationen und Abschlussberichte der letzten Jahre:

https://vm.baden-wuerttemberg.de/de/mobilitaet-verkehr/fussverkehr/fussverkehrs-checks/

(Erstellt am 05. Oktober 2020 14:40 Uhr / geändert am 19. Oktober 2020 16:18 Uhr)