Konstanz erhält ein neues Stadtentrée

Der Gemeinderat hat die Aufstellung des Bebauungsplanes „Brückenquartier“ beschlossen

Der Lageplan zeigt die einzelnen Gebäude, aber auch grüne Innenhöfe und begrünte Aufenthaltsräume zwischen den Bauten. In der linken, unteren Bildecke schließt in einem Bogen die künftige Rampe an die Neue Rheinbrücke an.

Das Areal an der rechtsrheinischen Abfahrt der Schänzlebrücke ist eine der wenigen großen städtebaulichen Entwicklungsflächen im zentralen Stadtgebiet. Das sogenannte „Brückenquartier“ soll in den kommenden Jahren städtebaulich erschlossen werden. Ein wichtiger Schritt auf diesem Weg ist nun vollzogen worden.
 
Der Gemeinderat hat am 2. Juni 2022 die Aufstellung des Bebauungsplans „Brückenquartier“ beschlossen. Das Verfahren wird nach § 13a BauGB (Bebauungsplan der Innenentwicklung) durchgeführt. Auf Grundlage des vorliegenden Rahmenplanentwurfes hat der Gemeinderat die Verwaltung beauftragt, die frühzeitige Beteiligung der Träger öffentlicher Belange und der Bürger vorzubereiten und durchzuführen. Zudem wird die Verwaltung mit der Planung der Erschließungsstraße beginnen, die Planung der Freianlagen sowie die Planungen zum Entfall und Ersatz der Fahrradspindel beauftragen und die entsprechenden Projektbeschlüsse vorbereiten.
 
Vielfältiger Nutzungsmix
 
Geplant ist ein urbanes innerstädtisches Quartier mit einer flexiblen Nutzungsmischung aus wissens- und dienstleistungsbasiertem Gewerbe, Freizeit- und Kulturangeboten sowie Wohnen, welches sich an den Bedürfnissen lokaler NutzerInnen orientiert. Angedacht ist eine Entwicklung in Bausteinen, die genug Raum bieten für Ideen und Flexibilität. Dabei wird neben der regionalen Wertschöpfung auch auf eine ökologisch nachhaltige Quartiersentwicklung Wert gelegt. Mit dem Bebauungsplan schafft die Stadt Konstanz die planungsrechtliche Grundlage, die diesen Zielen Rechnung trägt und einer flexiblen Entwicklung Raum bietet.
 
Ergänzt wird das Quartier durch den Mobilpunkt mit Fernbusbahnhof/ZOB, Reisebusstellplätzen und öffentlichem Parkhaus, welcher Umsteigeoptionen für Anreisende auf den Stadtbus, künftig auch wieder den Wasserbus sowie Angebote des Langsamverkehrs, wie Leihräder und Lastenräder, bietet. Der Mobilpunkt ist damit ein entscheidender Baustein zur Entlastung der Innenstadt vom Parkdruck.
 
Mit der Gesamtplanung entsteht ein attraktives Stadtentrée, mit dem die begonnenen Entwicklungen am Seerhein mit dem ehemaligen Herosé und dem Great Lakes Areal nach Westen abgeschlossen werden.
 
Planung in Eigenregie Die Planung beruht auf dem Entwurf der Schaudt Architekten und W+P Landschaften für die Grundstücksfläche, die nordöstlich an den wichtigen Verkehrsknotenpunkt „Brückenkopf Nord“ angrenzt. Sie hatten 2017 gemeinsam mit der Activ Immobilien GmbH & Co. KG an einem Wettbewerb in Form eines Investorenauswahlverfahrens teilgenommen und sich in verschiedenen Runden 2019 gegen andere Arbeitsgemeinschaften aus Investoren, Architekten und Landschaftsarchitekten durchgesetzt. Geänderte Rahmenbedingungen aufgrund der Corona-Pandemie führten dazu, dass die Activ Group die Entwicklung des Projektes zu den Bedingungen des Investorenwettbewerbs als nicht mehr umsetzbar ansah. Durch diesen Rückzug der Activ Immobilien GmbH bot sich der Stadt die Chance, das Gebiet in Eigenregie weiterzuentwickeln und den Nutzungsmix an die veränderten Rahmenbedingungen anzupassen. Das beinhaltete eine Stärkung der regionalen Ausrichtung, die nachhaltige Weiterentwicklung des städtebaulichen Entwurfes und die kleinteiligere, spekulationsfreie Vergabe der Grundstücke. ZOB und Reisebusparkplatz Der Siegerentwurf von Schaudt Architekten und W+P Landschaften besteht aus dem Realisierungsteil sowie aus einem Ideenteil, der den städtischen Mobilpunkt mit Fernbusbahnhof/ZOB, Reisebusstellplätzen, öffentlichem Parkhaus und weiteren Mobilitätsangeboten umfasst. Die Planungen für den Fernbusbahnhof und die Reisebusstellplätze wurden vom Tiefbauamt weiter konkretisiert und mit dem Regierungspräsidium Freiburg als Straßenbaulastträger für die Brücke und die B 33 abgestimmt. Auf Grundlage der aktuellen Planung wurde ein Förderantrag für den ZOB nach dem Landesgemeindeverkehrsfinanzierungsgesetz (LGVFG) eingereicht. Die Fertigstellung des ZOB und der Reisebusstellplätze ist für Ende 2023 vorgesehen. Parkhaus Für das öffentliche Parkhaus wurden die Planungen ebenfalls vertieft und vom Hochbauamt der Stadt Konstanz ein Bauantrag eingereicht. Das Parkhaus soll von den Stadtwerken Konstanz gebaut und betrieben werden. Geplant ist eine Realisierung in Bauabschnitten, wobei der erste Bauabschnitt 733 Stellplätze umfasst. Die Baugenehmigung ist vom Regierungspräsidium Freiburg am 09. Juni 2022 erteilt worden. Mit dem Bau soll im nächsten Jahr begonnen werden. Geplante Fertigstellung für den 1. Bauabschnitt ist Anfang 2024. Quartiersplanung und Freiraum Der städtebauliche Entwurf wurde gegenüber der ursprünglichen Planung bereits etwas modifiziert. Der Einmündungsbereich an der Reichenaustraße wurde so angepasst, dass die bestehende Zufahrt genutzt werden kann und nicht wie zuerst vorgesehen nach Osten verschoben werden muss. Dies führt zu einer Anpassung der an der Erschließungsstraße liegenden Baukörper. Neben weiteren Anpassungen des Städtebaus ist im nächsten Schritt auch eine Ausarbeitung der Freiraumplanung für die im Quartier liegenden Plätze notwendig. Die Wettbewerbsidee eines gestalterisch zusammenhängenden Freiraumes vom Busbahnhof in das Quartier hinein soll dabei weiterverfolgt werden. Auf Grundlage der Planung ist vorgesehen, Ende 2023 einen Projektbeschluss zu fassen, um für die Jahre 2024 ff. die Mittel zur Umsetzung einschließlich Bodengutachten und Audit zu beantragen. Die Erschließungsplanung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt. Die Freiraumplanung soll extern vergeben werden. Erschließungsstraße Zur Erreichbarkeit des Parkhauses ist es notwendig, die Erschließungsstraße unabhängig vom Bebauungsplan zu planen und umzusetzen, sodass diese bei Eröffnung des Parkhauses fertiggestellt ist. Die Planung erfolgt durch das städtische Tiefbauamt, sodass kurzfristig keine Mittel benötigt werden. In den nächsten Doppelhaushalt 2023/24 müssen Finanzmittel eingestellt werden, um die Kosten für Bodengutachten, Audits und Vermessung decken zu können. Auf Grundlage der Planung ist vorgesehen, in der ersten Jahreshälfte 2023 einen Projektbeschluss zu fassen, um für die Jahre 2023/24 die Mittel zur Umsetzung zu beantragen. Umsetzungszeitraum der Maßnahme ist Herbst 2023 bis Sommer 2024. Abriss der bestehenden Spindel und Neubau einer Rampe Um den Entwurf in allen Teilen umsetzen zu können, muss die bestehende Spindel an der östlichen Seite der Brücke entfernt und durch eine, dem Entwurf angepasste Rampe ersetzt werden. Da die Spindel im Bereich des Baufelds A liegt, welches als erster Bauabschnitt vorgesehen ist, ist auch der Abriss der Spindel am Anfang der Baumaßnahmen notwendig. Der Neubau der Rampe soll, einschließlich des Abrisses der Spindel, von einem externen Ingenieursbüro geplant und begleitet werden. Auf Grundlage der Planung ist vorgesehen, Anfang 2024 einen Projektbeschluss zu fassen, um für die Jahre 2024 ff. die Mittel zur Umsetzung zu beantragen. Energieversorgung Das im Rahmen des Wettbewerbs- und Verhandlungsverfahrens vorgelegte Energiekonzept sah neben der Nutzung der Dachflächen für Photovoltaik, auch eine gemeinsame Wärme- und Kälteversorgung vor. Auf dieser Basis kann ein Energiekonzept für das gesamte Quartier unter Berücksichtigung der aktuellen Zielsetzungen aus dem Klima-Plus-Szenario der Klimaschutzstrategie entwickelt werden. Benötigte Finanzmittel Der Gemeinderat hat für das Jahr 2023 beschlossen, die Finanzmittel für die im Rahmen des B-Planverfahrens notwendigen Untersuchungen und Planungen in Höhe von 125.000 Euro bereitzustellen. Zusätzlich belaufen sich die benötigten Finanzmittel der einzelnen Projektpunkte in der Freiraumplanung (Planungskosten bis Entwurf) auf 260.000 Euro. Der Abriss Spindel/Neubau Rampe wird mit 220.000 Euro beziffert. Folgekosten entstehen durch die Umsetzung der Freiraum- und Erschließungsmaßnahmen. Diese werden zu den einzelnen Projektbeschlüssen ermittelt und für den Folgehaushalt beantragt. Demgegenüber stehen Einnahmen durch die spätere Grundstücksvergabe und die Umlegung der Erschließungskosten.

(Erstellt am 28. Juni 2022 15:50 Uhr / geändert am 12. Juli 2022 16:37 Uhr)