Kita-Kinder: Unfallversichert - automatisch und kostenlos!

Kinder lieben es zu toben, zu rennen und Neues auszuprobieren. Manchmal kommt es dabei auch zu Unfällen. Ob eine kleine Schramme oder schwere Verletzung – Kita-Kinder sind in den Tageseinrichtungen und auf dem Weg dorthin automatisch gesetzlich über die Unfallkasse Baden-Württemberg unfallversichert.

Für Eltern und ErzieherInnen ist es wichtig zu wissen, dass alle Kinder während des Besuchs von staatlich anerkannten Tageseinrichtungen (z.B. Kindergärten, Krippen, Horte, Kindertagesstätten), auf den damit verbundenen Wegen sowie während offizieller Veranstaltungen der Einrichtungen automatisch über die UKBW gesetzlich unfallversichert sind. Dafür muss keine zusätzliche Versicherung abgeschlossen werden, denn die Aufwendungen werden von den Kommunen und dem Land getragen. Wichtig zu wissen ist , dass der Versicherungsschutz unabhängig von der Aufsichtspflicht besteht und die Versorgung davon nicht betroffen ist. Auch das Eigen- oder Fremdverschulden spielen für die Leistungen der UKBW keine Rolle.
Über den Schutz und Leistungen für Kita-Kinder informiert die UKBW in ihrer Kampagne für Eltern und Angehörige „Kita-Kinder: Unfallversichert!“ - alle Informationen gibt es unter www.ukbw.de/kitakinder-sicher-und-gesund.

(Erstellt am 13. März 2020 11:28 Uhr / geändert am 13. März 2020 11:37 Uhr)