Fremdenbeherbergung in Konstanz

Künftig Registrierungsnummer erforderlich

Der Gemeinderat hat am 05.05.2022 eine Registrierungspflicht für das Anbieten und Bewerben von Wohnraum für wechselnde NutzerInnen, wie beispielsweise bei Ferienwohnungen oder Kurzzeitvermietungen, beschlossen. Hintergrund ist eine Änderung des Zweckentfremdungsverbotsgesetzes des Landes Baden-Württemberg.
 
VermieterInnen von Kurzzeitunterkünften benötigen spätestens ab dem 30. Juni 2022 eine Registrierungsnummer. Diese wird vom Baurechts- und Denkmalamt kostenlos zugeteilt. Hierfür steht ein Formular auf konstanz.de bereit: „Zweckentfremdungsantrag – Antrag auf Erteilung einer Registrierungsnummer“. Der Zweckentfremdungsantrag ist mitsamt Anlagen beim Baurechts- und Denkmalamt, Untere Laube 24, 78462 Konstanz einzureichen. Die Registrierungsnummer ist beim Anbieten und Bewerben des Wohnraums jederzeit gut erkennbar anzugeben. Kontakt für Nachfragen: 07531/900-2774, Arianit.Buqezi@konstanz.de

(Erstellt am 10. Juni 2022 12:39 Uhr / geändert am 28. Juni 2022 17:01 Uhr)