FAQ: Nächtliches Musik- und Spielverbot im öffentlichen Raum

Welche Änderungen im Freien bringt die neue Polizeiverordnung mit sich?

Spielgerät im Herosé-Park
Auch im Herosé-Park gilt nachts ein Musik- und Spielverbot.

1. Warum wird das Verbot eingeführt?

In den vergangenen Jahren hat sich vor allem der Herosé-Park zu einem Gelände entwickelt, an dem oft und auch unter der Woche laut und bis spätnachts gefeiert wird. Das ist und war für die AnwohnerInnen sehr schwierig. Das Musik- und Spielverbot soll zur Entspannung der Situation und zu einem besseren Miteinander beitragen.
Am 27. April 2021 hat die Stadt als Ortspolizeibehörde mit Zustimmung des Gemeinderates eine Polizeiverordnung erlassen, die verbietet, nachts laute Musik abzuspielen sowie laut Spiele zu spielen.

2. Warum reicht die bislang gültige Nachtruheregelung nicht aus?

Laut § 1 der Umweltschutz- und Polizeiverordnung der Stadt Konstanz ist es verboten, „in der Zeit von 22 bis 6 Uhr die Nachtruhe anderer mehr als nach den Umständen unvermeidbar zu stören, soweit nicht spezialgesetzliche Bestimmungen
Anwendung finden.“ Das neue Verbot konkretisiert diese Regelung insoweit, dass Musik und Spiele zur Nachtzeit verboten sind, es sei denn, die Musik bzw. das Spielen ist so leise, dass die Nachtruhe anderer Personen dadurch nicht gestört werden kann.
-> Zur Definition von „leise“ siehe Frage Nr. 9

3. Wo gilt das Musik- und Spielverbot?

Das Verbot gilt im gesamten Herosé-Park und auf allen übrigen öffentlichen Flächen des gesamten Stadtgebietes im Umkreis von 50 Metern zu bewohnten Gebäuden (Wohnhäuser, Beherbergungsbetriebe, Kliniken, Pflegeeinrichtungen). Hierbei sind auch die Ortsteile eingeschlossen.

4. Bis wann gilt das Verbot?

Die Polizeiverordnung – und damit das Musik- und Spielverbot – erlischt mit Ablauf des 4. Oktobers 2021.

5. In welchen Tages- bzw. Nachtstunden gilt das Musik- und Spielverbot?

Das Verbot gilt von 22 Uhr bis 6 Uhr – das entspricht der Nachtzeit im Sinne des Bundesimmissionsschutzgesetzes.

6. Gilt das Musik- und Spielverbot den ganzen Sommer über?

Ja, das Verbot gilt bis einschließlich 4. Oktober 2021.

7. Musikverbot – was genau bedeutet das?

Von 22 Uhr bis 6 Uhr ist es verboten, Rundfunk- und Fernsehgeräte, Lautsprecher, Bluetooth-Boxen, Tonwiedergabegeräte und Musikinstrumente zu betreiben oder zu spielen, es sei denn, die Musik ist so leise, dass die Nachtruhe anderer Personen dadurch nicht gestört werden kann.

8. Welche Spiele sind verboten?

Von 22 Uhr bis 6 Uhr sind sämtliche Spiele – inklusive Partyspiele wie „Beer-Pong“ und „Flunkyball“ – verboten. Es sei denn, die spielenden Personen verhalten sich so leise, dass die Nachtruhe anderer Personen dadurch nicht gestört werden kann.

9. Leise Musik und Spiele spielen ist erlaubt – was bedeutet „leise“?

Das Wort „leise“ bedeutet in diesem Zusammenhang, dass eine Störung der Nachtruhe anderer möglichst ausgeschlossen sein muss. Das wäre beispielsweise beim Musikhören mit Kopfhörern oder beim Schachspiel der Fall.
Auch wenn die Worte „Störung der Nachtruhe“ einen unbestimmten Rechtsbegriff beinhalten, ist dies rechtlich zulässig. Die Rechtsprechung in Baden-Württemberg (VGH) begründet dies damit, dass für die Bestimmung des Begriffs „ruhestörender Lärm“ auf die Regelung des § 117 des Gesetzes gegen Ordnungswidrigkeiten zurückgegriffen werden kann. Die Beurteilung der Frage, ab wann von einer unzulässigen Ruhestörung auszugehen ist, hängt zwar auch danach stets von den Umständen des Einzelfalls ab. Eine maßgebliche Rolle spielen jedoch die Vermeidbarkeit und soziale Akzeptanz des „Lärms“. Deshalb lautet der Appell an alle, Rücksicht aufeinander zu nehmen und im Zweifel die Musik bzw. das Spiel zur Nachtzeit zu unterlassen.

10. Wer kontrolliert die Einhaltung der Regelung?

Sowohl die Polizei als auch der Kommunale Ordnungsdienst (KOD) werden insbesondere die Verbotsbereiche kontrollieren.

(Erstellt am 12. Mai 2021 12:01 Uhr / geändert am 12. Mai 2021 17:03 Uhr)