Europawahl am 26. Mai 2019

Informationen für EU-Bürger

Wahlauszählung

Vom 23. bis 26. Mai 2019 findet in der Europäischen Union die neunte Direktwahl des Europäischen Parlaments statt – in Deutschland am Sonntag, den 26. Mai 2019.
 
Unionsbürger aus anderen Mitgliedstaaten, die in Deutschland wohnen, können entweder in ihrem Herkunfts-Mitgliedstaat oder in Deutschland an der Europawahl teilnehmen. Jeder darf nur einmal wählen. Für die Wahlteilnahme in Deutschland müssen sich die EU-Bürger in das Wählerverzeichnis ihrer deutschen Wohnsitz-Gemeinde eintragen lassen. Sie erhalten dann auch für künftige Europawahlen automatisch hier ihre Wahlbenachrichtigung. Für die Eintragung in das Wählerverzeichnis muss ein Antrag auf Eintragung ins Wählerverzeichnis gestellt werden. Dieser Antrag muss schriftlich bis spätestens 5. Mai 2019 bei der Stadt Konstanz, Projektgruppe Wahlen, Untere Laube 24, 78462 Konstanz eingegangen sein. Das Formular und ein Merkblatt finden sich unter: www.bundeswahlleiter.de oder bei der Projektgruppe Wahlen.

 
Informationen zur Wahlteilnahme in allen Amtssprachen der EU unter:
www.bmi.bund.de/europeans-vote-in-germany.

(Erstellt am 02. April 2019 16:43 Uhr / geändert am 02. April 2019 16:45 Uhr)