Erster gemeinsamer Mietspiegel für Konstanz, Allensbach und Reichenau

Gültig ab dem 1. Juli 2020

Die neunte Auflage des Konstanzer Mietspiegels ist zugleich eine Premiere: Der Mietspiegel 2020 ist der erste gemeinsame Mietspiegel der Gemeinden Konstanz, Allensbach und Reichenau. Er gilt seit dem 1. Juli 2020 für den Zeitraum von zwei Jahren und ist nicht nur für Mietwohnungen, sondern auch für Einfamilienhäuser gültig. Neu ist außerdem, dass nach einem Beschluss der Bundesregierung der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert wurde. Das bedeutet, dass in den Mietspiegel Daten von Haushalten aufgenommen wurden, die ihren Mietvertrag in den vorangegangenen sechs Jahren abgeschlossen haben. Die Folgen kurzfristiger Schwankungen des Wohnungsmarktes sollen dadurch verringert und die Erhöhung der Mieten verlangsamt werden.
 
Ist die Miete angemessen?
Für die Erstellung des Mietspiegels wurden Daten von 1.431 zufällig ausgewählten Haushalten ausgewertet. Die gewonnenen Ergebnisse hat das EMA-Institut, das Institut für Empirische Marktanalysen (www.ema-institut.de), ausgewertet, das bereits alle bisherigen Mietspiegel der Stadt Konstanz und zahlreiche weitere in der Region erstellt hat.
Der Mietspiegel dient als Orientierungshilfe über die ortsübliche Miete: Anhand dessen können Mieter und Vermieter feststellen, ob die Höhe der vertraglich vereinbarten Miete angemessen ist oder auf seiner Grundlage zum Beispiel Mieterhöhungsforderungen überprüfen. Wie die durchschnittliche ortsübliche Vergleichsmiete berechnet wird, wird im Mietspiegel erläutert.  
 
Interessensverbände erkennen neuen Mietspiegel an
Der gemeinsame Mietspiegel Konstanz, Allensbach, Reichenau 2020 ist der erste Mietspiegel für die Stadt Konstanz, dem die Interessensverbände „Mieterbund“ und „Haus & Grund“ am 13. Juni 2020 zugestimmt haben. Die Erstellung des Mietspiegels wurde vom Ministerium für Wirtschaft, Arbeit und Wohnungsbau des Landes Baden-Württemberg finanziell gefördert.
 
Unter www.konstanz.de/mietspiegel gibt es einen Link zu einem Online-Rechner, dem alle Informationen des Mietspiegels hinterlegt sind. Hier können kostenlos und bequem die jeweiligen Miethöhen zum Beispiel des eigenen Wohnorts berechnet werden. Der Mietspiegel kann hier auch kostenlos heruntergeladen werden und ist außerdem als gedruckte Broschüre bei den jeweiligen Verwaltungen gegen eine Schutzgebühr von 3 Euro erhältlich.
 

(Erstellt am 01. Juli 2020 15:02 Uhr / geändert am 30. Juli 2020 17:14 Uhr)