Erneuerbare Energien

Konstanz stärkt Nutzung von Solaranlagen auf Neubauten

Photovoltaikanlage im Drechslerweg © SWK

Deutschland debattiert weiterhin über den Kohleausstieg und auch die Windkraft an Land ist nicht unumstritten. Gleichzeitig soll auch Süddeutschland nach Abschaltung der Atomkraftwerke sicher und mit möglichst ökologisch produziertem Strom versorgt werden. Der Konstanzer Energienutzungsplan verdeutlicht, dass bisher nur etwa fünf Prozent des Konstanzer Strombedarfs mittels Photovoltaikanlagen gedeckt werden. Das Potenzial liegt aber noch deutlich höher. Deshalb hat sich der zuständige Gemeinderatsausschuss dazu entschieden, sich den städtischen Gestaltungsspielraum bei Neubauten zu Nutze zu machen. Privatpersonen und Baugruppen wird ab sofort eine Solarberatung über die Energieagentur Landkreis Konstanz angeboten, bei der die Stadt die Eigenbeteiligung übernimmt.
 
Wenn städtischer Handlungsspielraum besteht – also beispielsweise bei der Bereitstellung von städtischen Grundstücken als Baugrund – ist es künftig Pflicht, Neubauten mit Photovoltaikanlagen auszustatten. Im Einzelfall gibt es Ausnahmen: Zum Beispiel, wenn der Betrieb einer solchen Anlage über den Betrachtungszeitraum von 20 Jahren mit wirtschaftlichen Nachteilen verbunden wäre. Dies kann beispielsweise bei starker Verschattung eines Daches der Fall sein. Ansonsten ist insbesondere der Eigenverbrauch von Photovoltaik-Strom – gegebenenfalls gekoppelt mit einem Stromspeicher – überaus wirtschaftlich.

(Erstellt am 06. Februar 2019 09:12 Uhr / geändert am 28. April 2020 16:31 Uhr)