Einbahnstraßenregelung für Autoverkehr in der Schottenstraße
Probeweise Einführung – Radverkehr von der Einbahnregelung ausgenommen
Zur Entlastung der Verkehrssituation wird probeweise ein Teilstück der Schottenstraße für den motorisierten Verkehr als Einbahnstraße ausgewiesen. Der Abschnitt beginnt bei der Kreuzung Schottenstraße/Gartenstraße und erstreckt sich über den nördlichen Teil der Schottenstraße bis zum Webersteig. Fahrradfahrende sind von der Einbahnregelung ausgenommen und können die Straße nach wie vor in beide Richtungen befahren.
Als Fahrradstraße wird die Schottenstraße täglich von unzähligenTeilnehmerInnen aller Verkehrsarten genutzt. Das dichte Verkehrsaufkommen birgt ein entsprechendes Gefahrenpotential vor allem für den Rad- und Fußverkehr. Zusätzlich ergeben sich durch die den Verkehrsraum prägende Baustelle „Laubenhof“, sowie weiteren kleineren Baustellen, dort immer wieder unübersichtliche Situationen und Behinderungen für die Fahrradfahrenden.
Die Beschilderung erfolgt zunächst provisorisch. Sollte die erwartete Verbesserung der Verkehrssituation eintreten, soll diese Regelung dauerhaft eingeführt werden.