Coronavirus: Was bei der privaten Kinderbetreuung zu beachten ist

Angebote sollten auf Ausnahmen beschränkt bleiben

Aufgrund der geschlossenen Kitas kam es in den letzten Tagen vermehrt zu privat organisierten Formen der Kinderbetreuung. Diese Angebote sind oft gut gemeinte Formen der Nachbarschaftshilfe und Ausdruck der großen Solidarität in der Bevölkerung im Rahmen der Corona-Krise.

Die Stadt schätzt diese Form der Hilfsbereitschaft sehr, möchte jedoch auf einige zu beachtende Punkte hinweisen. Zur Zeit sind den institutionalisierten Formen der Kinderbetreuung (Kitas, Ganztagsbetreuung an Schulen etc.) ihre Tätigkeiten aufgrund der Corona-Krise untersagt. Ausnahmen hierfür gibt es lediglich für Kinder bis zur 6. Schulklasse, deren Eltern beide bzw. der alleinerziehende Elternteil in den Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind.

Da auch die Angebote der informellen, erlaubnisfreien Kinderbetreuung ebenso wie professionelle Kindertagespflege zu vermehrten sozialen Kontakten und damit zu erhöhtem Ansteckungsrisiko führen, sollten diese Formen der Hilfe ebenfalls auf die Ausnahmen beschränkt bleiben. Das heißt: Auch hier sollten sich die Angebote beziehen auf Kinder bis zur 6. Schulklasse, deren Eltern beide bzw. der alleinerziehende Elternteil in den Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig und nicht abkömmlich sind. Diese Form der Kinderbetreuung ist erlaubnisfrei, solange sie im Haushalt der Eltern stattfindet oder bis zu 15 Stunden wöchentlich nicht übersteigt, auf bis zu 3 Monaten befristet ist und ohne Entgelt stattfindet.

Babysitting ist im kleinen Rahmen (1:1 Betreuungsverhältnis) weiterhin wie gehabt und auch gegen Bezahlung erlaubt.

(Erstellt am 25. März 2020 15:19 Uhr / geändert am 14. Oktober 2020 12:19 Uhr)