Coronavirus: Notfallbetreuung für Kinder

Betreuung für Krippen-, Kindergarten-, Hortkinder sowie Schüler bis zur 6. Klasse vorbereitet

Beispielbild Kita

Die Landesregierung von Baden-Württemberg hat angekündigt, ab Dienstag, 17.03.2020, alle Schulen im Land zu schließen. Ab diesem Tag sind auch die Kitas geschlossen. Nach der Schließung der Einrichtungen soll für einige Kinder eine Notfallbetreuung sichergestellt werden. Das betrifft all jene Kinder, bei denen beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil in einem der folgenden Bereiche arbeiten/arbeitet:
 
·  Beschäftigte in der Gesundheitsversorgung: medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten.
 
·  Beschäftigte in der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz).
 
·  Beschäftigte in der Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur: Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung.
 
·  Beschäftigte der Lebensmittelbranche (Lebensmittelproduktion und Einzelhandel).
 
 
Die Stadtverwaltung hat unter Beteiligung verschiedener Träger die notwendigen Vorbereitungen für die Kitas in Konstanz getroffen. Mit den Schulen werden diese Vorbereitungen für Schülerinnen und Schüler bis einschließlich der 6. Klasse gerade abgestimmt.

 
Anmeldung zur Notfallbetreuung
 
Am Montag, den 16.03.2020, sind die Kitas und Schulen wie üblich geöffnet.
 
Ab Dienstag, den 17.03.2020, dürfen in den Kitas und Schulen nur noch Kinder der oben genannten Personengruppen betreut werden.
 
Wenn beide Elternteile oder der alleinerziehende Elternteil zu diesen Personengruppen gehören/gehört, so müssen die Kinder für die Notfallbetreuung angemeldet werden. Die hierfür notwendigen Formulare (Kitas / Schulen) stehen hier zum Download bereit. Das Kita-Formular sollte am Montag ausgefüllt in der jeweiligen Kita abgegeben werden. Die Kitas haben auch Formulare, die vor Ort ausgefüllt werden können. Für die Schulen gilt dasselbe Verfahren, die Abgabe erfolgt in den Schulsekretariaten.

 
 
Weitere Informationen vor Ort
 
Im Laufe des Montagnachmittags bekommen die Eltern von ihrer Kita eine Zusage oder eine Absage, sofern die oben genannten Voraussetzungen nicht erfüllt sind. Sie bekommen dabei auch Auskunft über das weitere Vorgehen. Für Schulkinder erfolgt die Zu- oder Absage über eine Notfallbetreuung ab Dienstag durch die Schule.

 
Gleiches Verfahren in der Kindertagespflege
 
Dieses Verfahren gilt auch für Eltern, deren Kinder in der Kindertagespflege betreut werden. Auch sie müssen den Antrag stellen und werden von ihren Tagesmüttern oder Tagesvätern am Montagnachmittag über das weitere Vorgehen informiert.
 
 
 
Aktuelle Informationen zum Thema: konstanz.de/coronavirus

(Erstellt am 15. März 2020 10:08 Uhr / geändert am 18. April 2020 22:05 Uhr)