Coronavirus: Gewerbetreibende

Besonders betroffene Unternehmen werden entlastet

Beispielbild Finanzen

Die Stadt Konstanz weist darauf hin, dass Unternehmen und Gewerbetreibende bei wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge der Corona-Pandemie verschiedene steuerliche Hilfsangebote der Kämmerei (Abteilung Steuern) beanspruchen können. Oberbürgermeister Uli Burchardt erklärt: „Wir müssen in dieser unsicheren Situation auch unsere Wirtschaft schützen. Wir wollen unseren Beitrag dafür leisten, dass Liquiditätsengpässe bei Konstanzer Unternehmen und Gewerbetreibenden möglichst vermieden werden können.“ Stadtkämmerer Ulrich Schwarz stellt eine unbürokratische Prüfung in Aussicht.

Gewerbesteuerpflichtige Unternehmen können, wenn sich Gewinneinbrüche abzeichnen, ab sofort Anträge auf Absenkung der Gewerbesteuervorauszahlungen stellen. Sollte das Finanzamt für den Zeitraum bereits einen Gewerbesteuermessbetrag für Zwecke der Vorauszahlungen festgesetzt haben, ist dieser Antrag aus rechtlichen Gründen beim Finanzamt zu stellen.

Darüber hinaus besteht bei allen Steuern, die von der Stadt Konstanz erhoben werden, die Möglichkeit, einen Antrag auf Stundung (Ratenzahlung oder Zahlungsaufschub) zu stellen. Wenn die Stundung der Vermeidung von Liquiditätsengpässen infolge der Corona-Pandemie dient, wird auf die Festsetzung von Stundungszinsen verzichtet. Ein entsprechender Antrag (formlos mit kurzer Begründung) ist jedoch erforderlich ist. Dieser ist zu richten an: Steueramt@konstanz.de.

Bei drohenden Vollstreckungsmaßnahmen besteht für betroffene Unternehmen und Gewerbetreibende die Möglichkeit, einen Antrag auf Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen zu stellen. Dieser ist formlos mit kurzer Begründung direkt zu richten an: Stadtkasse@konstanz.de.

(Erstellt am 18. März 2020 16:30 Uhr / geändert am 24. März 2020 12:03 Uhr)