Corona: Regelung für Einreise aus der Schweiz nach Konstanz

 Ausnahmen von der  Quarantänepflicht gelten unter anderem für Kurzaufenthalte von weniger als 24 Stunden, für Berufspendler, Studierende und Paare.

Das Robert-Koch-Institut (RKI) hat mit Wirkung vom Samstag, 24. Oktober 2020, das komplette Schweizer Staatsgebiet und das Fürstentum Liechtenstein aufgrund der dortigen hohen Infektionszahlen als Risikogebiete eingestuft. Für alle nach Baden-Württemberg Einreisenden aus Risikogebieten gilt die Corona-Verordnung Einreise-Quarantäne und Testung (CoronaVO EQT). Für Einreisende nach Baden-Württemberg gilt eine Quarantänepflicht. Für Kurzaufenthalte von Personen aus den Grenzregionen in Baden-Württemberg von weniger als 24 Stunden gibt es eine Ausnahme von der Quarantäneverpflichtung. Die Regeln sind so lange gültig, bis eine neue Quarantäneverordnung auf der Grundlage der veröffentlichten Musterverordnung des Bundes in Kraft tritt. 

Auf der Internetseite des Staatsminsteriums Baden-Württemberg finden Sie zusammengefasst die wichtigsten Informationen zur Quarantäne-Verordnung

(Erstellt am 28. Oktober 2020 14:19 Uhr / geändert am 04. November 2020 09:42 Uhr)