Corona-Pandemie

Landesregierung ruft „Hab‘ Acht-Stufe“ aus

Plakate "Konstanz bleibt on" im Stadtgebiet

Aufgrund der weiterhin andauernden Corona-Pandemie und der seit Wochen steigenden Anzahl an Neuinfektionen rief die Landesregierung Baden-Württembergs am 6. Oktober die zweite Pandemiestufe aus. Das bedeutet auch für alle KonstanzerInnen: Sie müssen sich weiterhin an die Corona-Regeln halten! Hier die wichtigsten Regeln:

· AHA Regeln
Die AHA-Regeln begleitet die Bevölkerung mittlerweile seit einigen Monaten: Abstand halten – Hygiene beachten – Alltagsmaske tragen. Durch einfache Maßnahmen – regelmäßiges, korrektes Händewaschen, die Einhaltung eines Mindestabstands von 1,5 Metern zu anderen Personen und das korrekte Tragen einer Alltagsmaske über Mund und Nase, wann immer der Mindestabstands nicht eingehalten werden kann – kann jeder sich und andere schützen. Diese allgemeinen Regeln und Empfehlungen finden sich auch in allen Corona-Verordnungen wieder.

Übrigens: auch im Freien wird das Tragen einer Alltagsmaske immer dann empfohlen, wenn der Mindestabstand nicht einhaltbar ist. Im Wartebereich des ÖPNV (Bushaltestellen, Bahnsteige, Schiffsanleger) gilt sogar eine Masken-Tragepflicht.

· Verhaltensregeln in der Gastronomie
Auch in der Gastronomie gelten die AHA-Regeln. So müssen Gastronomen und Mitarbeiter im direkten Kundenkontakt eine Alltagsmaske tragen. Auch Gäste sind seit Neuestem verpflichtet, eine Alltagsmaske zu tragen, wenn sie sich nicht an ihrem Platz aufhalten.

Für Gastronomen gilt außerdem: Die Möblierung ist darauf auszurichten, dass zwischen Gästen an verschiedenen Tischen zu jeder Zeit ein Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden kann, auch wenn sie Rücken an Rücken sitzen. Zudem sind Gastronomen verpflichtet, Kontaktdaten aller Gäste zu erfassen und diese für 14 Tage aufzubewahren. Die zu erfassenden Daten sind: Vor- und Zuname, Adresse, Telefonnummer und Zeitraum des Besuchs der Gaststätte. Nur so ist es den Gesundheitsämtern möglich, Infektionsketten zu verfolgen und Kontaktpersonen zu ermitteln.

Übrigens: die Angabe von falschen Kontaktdaten kann mit einem Bußgeld belangt werden.

· Verhaltensregeln im Einzelhandel
Bereits während Gastronomie-Betriebe noch geschlossen bleiben mussten, wurde im Einzelhandel die Pflicht zum Tragen einer Alltagsmaske eingeführt. Mittlerweile wurde die Alltagsmaske beim Einkaufen fest in den Alltag integriert. Was einige aber nicht wissen: die Tragepflicht beschränkt sich nicht nur auf Ladengeschäfte, sondern auch auf Einkaufszentren. Wer also beispielsweise das Lago- oder Seerheincenter betritt, muss während des gesamten Aufenthalts (Steh- oder Sitzplätze in der Gastronomie ausgeschlossen) eine Alltagsmaske tragen. Auch hier gilt wieder: die Alltagsmaske muss korrekt über Mund und Nase getragen werden. Außerdem: auch im Einzelhandel besteht die Empfehlung, einen Mindestabstand von 1,5 Metern zu anderen zu wahren. Insbesondere im Kassenbereich, wo man gegebenenfalls einige Minuten warten muss, ist das Einhalten des Mindestabstands wichtig.

· Verhaltensregeln für Reisende
Touristische Reisen, insbesondere solche in Risikogebiete mit einem erhöhten Infektionsgeschehen, bergen die Gefahr einer Infektion und Einschleppung des Erregers. Einreisende aus Risikogebieten sind deshalb verpflichtet, sich unverzüglich bei der örtlich zuständigen Infektionsschutzbehörde zu melden, sich in Quarantäne zu begeben und auf das Coronavirus testen zu lassen. EinwohnerInnen der Stadt Konstanz können sich hierzu unter einreise@konstanz.de melden.

· Information zu aktuell geltenden Bestimmungen
Um das Infektionsgeschehen im Landkreis Konstanz möglichst gering zu halten und um unnötige Bußgelder zu vermeiden, wird empfohlen, sich regelmäßig über die aktuell geltenden Corona-Verordnungen des Landes Baden-Württemberg zu informieren. Die Corona-Verordnungen können unter www.baden-wuerttemberg.de im Wortlaut nachgelesen werden. Dort gibt es außerdem weiterführende Erläuterungen zu den geltenden Regelungen.

Beherzigen alle gemeinsam die geltenden Schutzvorkehrungen, kann die Ausbreitung des Coronavirus im Landkreis Konstanz aktiv und effektiv eingedämmt werden. Jetzt dranbleiben und Corona ausschalten. Konstanz bleibt on!

(Erstellt am 13. Oktober 2020 14:36 Uhr / geändert am 13. Oktober 2020 14:41 Uhr)