Büdingen: Widersprüche gegen Baugenehmigung zurückgewiesen

Regierungspräsidium erklärt Bauvorbescheid und Baugenehmigung für rechtsmäßig

Das Regierungspräsidium Freiburg hat die erhobenen Nachbarwidersprüche gegen den Bauvorbescheid und die Baugenehmigung der Stadt Konstanz zum Bauvorhaben auf dem ehemaligen Büdingen-Grundstück zurückgewiesen. Die entsprechenden Widerspruchsbescheide des RP gingen am 16. Januar 2020 bei der Stadtverwaltung ein.
 
Die Stadt Konstanz hatte am 18. Juli 2017 den Bauvorbescheid sowie am 10. September 2018 die Baugenehmigung erteilt. Die Bauherrin beabsichtigt, auf dem bislang unbebauten Grundstück in der Glärnischstraße ein Hotel mit 114 Gästezimmern samt Tiefgarage (118 Stellplätze) sowie 14 oberirdische Stellplätze zu errichten.
 
Sowohl gegen den Bauvorbescheid als auch gegen die Baugenehmigung hatten Nachbarn form- und fristgerecht Widerspruch eingelegt, den das Regierungspräsidium nun zurückgewiesen hat. Damit ist das Regierungspräsidium der Argumentation des Verwaltungsgerichtshofs Baden-Württemberg in vollem Umfang gefolgt.
 

(Erstellt am 24. Januar 2020 12:17 Uhr / geändert am 05. Februar 2020 15:47 Uhr)