Parkraumkonzept Petershausen teils zum 1.4. aktiv

Weitere Bereiche folgen Mitte April. Serviceschalter für Bewohnerparkausweise bis 10.4. geöffnet!

Spielzeugautos

Die Parkraumbewirtschaftung im Stadtteil Petershausen startet zum 1. April 2026 – allerdings zunächst nur in den Bereichen, in denen die technische Infrastruktur bereits vollständig eingerichtet ist. In einigen weiteren Straßenzügen verzögert sich der Beginn um voraussichtlich zwei bis drei Wochen, da die Einrichtung der digitalen Kartenzahlungsfunktion an den neuen Parkautomaten noch abgeschlossen werden muss. Mit der vollständigen Inbetriebnahme aller Bereiche ist frühestens ab dem 15. April 2026 zu rechnen.
 
Was startet wie geplant am 1. April?
In den Bereichen Seestraße, Glärnischstraße, Zumsteinstraße, Josef-Picard-Straße sowie Theodor-Heuss-Straße liegen Beschilderung und Parkscheinautomaten bereits vor. Dort beginnt die Erhebung der Parkgebühren wie angekündigt zum 1. April 2026.
 
Was verschiebt sich auf voraussichtlich Mitte April?
Für die 16 neu beschafften Parkautomaten in den übrigen Bereichen des Bewirtschaftungsgebiets ist die Einrichtung des digitalen Kartenzahlungssystems noch nicht abgeschlossen. Die technische Konfiguration der Zahlungsterminals erfordert nach Vertragsabschluss mit dem Dienstleister eine Vorlaufzeit, die eine Inbetriebnahme vor dem 15. April 2026 nicht zulässt. In diesen Bereichen gelten die neuen Parkregeln und die Pflicht zur Gebührenentrichtung daher erst ab dem 15. April 2026.

Hinweis zu bereits verteilten Flyern
Die Stadt Konstanz hat im Vorfeld Informationsmaterial mit dem Startdatum 1. April 2026 an betroffene AnwohnerInnen verteilt. Dieses Datum gilt weiterhin für die oben genannten Bereiche mit bestehender Infrastruktur. Für die betroffenen weiteren Straßenzüge bittet die Stadt um Verständnis für die kurze Verschiebung.
 
Bewohnerparkkarten
Die Sonderschalter zur Beantragung von Bewohnerparkkarten im Foyer des Verwaltungsgebäudes an der Unteren Laube bleiben voraussichtlich bis zum 10. April 2026 geöffnet. Danach erfolgt die Beantragung regulär über das Bürgerbüro und nur noch mit Terminvereinbarung. Die Bewohnerparkkarte kostet 150 Euro im Jahr, eine Kurzgenehmigung ist für 45 Euro erhältlich. Benötigt werden ein gültiges Ausweisdokument, der Fahrzeugschein im Original sowie die entsprechende Gebühr. Einen Anspruch auf eine Bewohnerparkkarte haben ausschließlich Personen mit Hauptwohnsitz in Konstanz.

(Erstellt am 27. März 2026 10:23 Uhr / geändert am 16. April 2026 08:56 Uhr)