Zentrale Heimplatzanmeldung

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Pflegeheime

Das Pflegeheim ist eine vollstationäre Einrichtung und bietet neben pflegerischen Leistungen auch
Unterkunft und Verpflegung sowie soziale Betreuung.

Der Umzug in ein Pflegeheim ist in der Regel dann notwendig, wenn eine Versorgung zu Hause nicht mehr möglich ist. Neben Pflege und hauswirtschaftlicher Versorgung bietet ein Pflegeheim tagesstrukturierende und aktivierende Betreuungsangebote sowie Hilfe und Beratung in persönlichen Angelegenheiten. Voraussetzung für eine Aufnahme in ein Pflegeheim ist mindestens der Pflegegrad 2.
 
Die Pflegekassen beteiligen sich je nach Pflegegrad an den Kosten für ein Pflegeheim. Der Tagessatz eines Heimes setzt sich zusammen aus Kosten für Pflege und Betreuung, Unterkunft und Verpflegung, Investitionskosten, einer Ausbildungsumlage und gegebenenfalls Kosten für Zusatzleistungen.
Jedes Pflegeheim berechnet einen einrichtungseinheitlicher Eigenanteil (EEE) unabhängig vom Pflegegrad. Der EEE ist für die Pflegegrade 2 bis 5 gleich hoch. Das bedeutet: Es gibt innerhalb ein und derselben Einrichtung keinen Unterschied bei den Eigenanteilen.
Seit 2022 zahlt die Pflegeversicherung neben dem nach Pflegegrad differenzierten Leistungsbetrag einen Zuschlag zur Reduzierung des pflegebedingten Eigenanteils. Dieser Zuschlag steigt mit der Dauer des Aufenthalts im Pflegeheim auf bis zu 70 %.
 
Wenn die Kosten nicht selbstgetragen werden können und Heimpflegebedürftigkeit besteht, können Leistungen der Sozialhilfe beantragt werden.
Bei der Auswahl eines Pflegeheimes können folgende Fragen hilfreich sein:
· Können eigene Möbel mitgebracht werden und in welchem Umfang?
· Welche Betreuungsangebote gibt es?
· Wie hoch ist einrichtungseinheitlicher Eigenanteil?
· Welche Leistungen müssen gesondert bezahlt werden?
· Sind Haustiere erlaubt?

Die Anmeldung erfolgt über die Zentrale Heimplatzanmeldung auf der Internetseite der Stadt Konstanz.
 
Zentrale Heimplatzanmeldung
Benediktinerplatz 2
78467 Konstanz
T 07531/9002408
 
Pflegeheime:
 
Altenpflegeheim Maria Hilf
Konradi-Straße 14
78476 Allensbach-Hegne
Telefon: 07533/807-400
 
Haus ChrisTina
Konzilstraße 5
78462 Konstanz
Telefon: 07531/23920
 
Haus Don Bosco
Salesianer Weg 5
78464 Konstanz
Telefon: 1200-552
 
Haus Loretto
Eichhornstraße 61
78464 Konstanz
Telefon: 07531/805-391
 
Haus Salzberg
Luisenstraße 7 f
78464 Konstanz
Telefon: 07531/801-3020
 
Haus Talgarten
Talgartenstraße 6
78462 Konstanz
Telefon: 07531/288-202
 
Haus Urisberg
Thomas-Sättele-Straße 20
78467 Konstanz
Telefon: 07531/3618-1401
 
Luisenheim
Luisenstraße 9 b
78464 Konstanz
Telefon: 07531/801-3030

Pflegeheim Jungerhalde
Jungerhalde 6
78464 Konstanz
Telefon: 07531/ 69634-0
 
Seniorenzentrum „Im Paradies“
Gartenstraße 62
78462 Konstanz
Telefon: 07531/9096-932
 
Haus Zoffingen
Klostergasse 6
78462 Konstanz
Telefon: 07531/1200-22155
 
TERTIANUM Residenz Konstanz
Brotlaube 2
78462 Konstanz
Telefon: 07531/1285-267
 
Pflegeheim Zentrum für Psychiatrie
Feursteinstraße 55
78479 Reichenau
Telefon: 07531/977-130
 
 

Heimbeirat / Heimfürsprecher

Der Heimbeirat ist das zentrale Mitwirkungsgremium im Pflegeheim.

Durch ihn wirken die Bewohner des Heimes in Angelegenheiten des Heimbetriebes wie Aufenthaltsbedingungen, Heimordnung, Verpflegung und Freizeitgestaltung mit. Darüber hinaus berechtigt das Heimgesetz den Heimbeirat zur Mitwirkung bei der Sicherung der Qualität der Betreuung und zur Beteiligung an den Leistungs- und Vergütungsvereinbarungen. Die Heimbewohner können ihre Wünsche, Anregungen und persönlichen Vorstellungen mit Hilfe des Heimbeirates einbringen.
 
Der Heimbeirat vertritt die Interessen der Bewohner ohne gesetzlicher Vertreter der Bewohnerschaft oder der einzelnen Bewohner zu sein. Zur Unterstützung des Heimbeirates können auch Personen außerhalb des Heimes in den Beirat gewählt werden.

Der Heimbeirat hat Mitwirkungsrecht aber kein Mitbestimmungsrecht. Er kann daher die Durchsetzung seiner Vorstellungen nicht erzwingen. Seine Aufgabe ist es zu vermitteln und in Verhandlungen mit der Heimleitung und dem Heimträger eigene Vorschläge und Interessen der Heimbewohner zu vertreten.
 
In Pflegeheimen, in denen auf Grund des hohen Anteils an sehr pflegebedürftigen Bewohnern die Bildung eines selbstständig tätigen Heimbeirates nicht möglich ist, wird seitens der Heimaufsicht ein Heimfürsprecher bestimmt. Dieser nimmt dann die Aufgaben des Heimbeirates wahr.
 
Weitere Informationen:

Heimaufsicht
Amt für Gesundheit und Versorgung
Scheffelstr. 15
78315 Radolfzell
Telefon: 07531/800-2625 (Sekretariat)
 
 

Begleitung im Pflegeheim

Viele Bewohner von Pflegeheimen haben keine Angehörigen, Freunde oder Bekannte (mehr), die in ihrer Nähe leben. Manche von ihnen fühlen sich daher allein oder verlassen. Besonders spürbar wird dies bei Schwerkranken und Sterbenden.
 
Viele Menschen haben den Wunsch, in dieser Zeit nicht alleine zu sein. Die Möglichkeit zur Begleitung eines Schwerkranken oder Sterbenden sind für die Mitarbeiter eines Pflegeheimes jedoch begrenzt. Auch Angehörige oder Freunde, wenn es sie gibt, sind durch die psychische und zeitliche Belastung oft überfordert. Der Ambulante Hospizdienst begleitet schwerkranke und sterbende Menschen in Pflegeheimen und bieten mit ihren ehrenamtlichen Mitarbeitern Unterstützung an.
 
Die hauptberuflichen Koordinatorinnen des Hospizvereins klären die Wünsche und Bedürfnisse der beteiligten Personen ab. Wenn es hilfreich ist, vermitteln sie qualifizierte ehrenamtliche Mitarbeiter. Diese ersetzen niemand, aber ergänzen dort, wo andere – zum Beispiel die Angehörigen oder unterstützende Dienste und Einrichtungen – aus zeitlichen, finanziellen oder auch emotionalen Gründen an ihre Grenzen stoßen.                      
 
Kontakt:
 
Hospiz Konstanz e.V. 
Talgartenstraße 2
78462 Konstanz 
Telelefon: 07531/69138-0