Radbeauftragter

Herr
Gregor Gaffga
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Telefon +49 7531 900-2994

Fahrradstraße (Foto: Stadt Konstanz)

Fahrradstraßen

Welche Regeln gelten in Fahrradstraßen für wen? Wie bin ich dort am sichersten unterwegs?

Fahrradstraßen sind eine attraktive und sichere Möglichkeit für Fahrradinfrastruktur auf Hauptachsen des Radverkehrs. Radfahrende geben das Tempo vor, sind sicher unterwegs und dürfen nebeneinander fahren.

In der Schottenstraße und der Cherisy-Straße hat sich die Regelung als Fahrradstraße seit vielen Jahren bewährt. Seit dem Jahr 2018 wurden weitere Straßen in Fahrradstraßen umgewandelt, z.B. die Petershauser Straße, die Jahnstraße und die Seestraße.

Am Beginn und Ende einer Fahrradstraße stehen folgende Schilder:

Fahrradstraßenschilder


Welche Regeln gelten hier?

  • Grundsätzlich gilt rechts-vor-links, allerdings bekommen Radfahrende in Konstanz entlang der Fahrradstraße überall Vorfahrt, wo es möglich ist. Dies wird durch entsprechende Verkehrsschilder angezeigt.
  • Normalerweise ist das Befahren von Fahrradstraßen mit Kfz nicht erlaubt. In den meisten Fällen wird die Fahrradstraße allerdings für bestimmte Gruppen freigegeben, z.B. für Anlieger oder für Pkw und Krafträder.


Für Radfahrende:

  • Radfahrende dürfen nebeneinander fahren.
  • Radelnde Kinder unter 8 Jahren fahren weiter auf dem Gehweg.


Für Auto- und MotorradfahrerInnen:

  • Die Höchstgeschwindigkeit für den Kfz-Verkehr liegt bei 30 km/h. Die Geschwindigkeit muss dem Radverkehr angepasst sein. Radfahrende dürfen weder gefährdet noch behindert werden. Wenn nötig, muss die Geschwindigkeit weiter verringert werden.
  • Auf Radfahrende muss besondere Rücksicht genommen werden.
  • Das Überholen ist - wie auf allen Straßen und Wegen - ein seitlicher Abstand zu Radfahrenden von 1,50 m zu halten.

Blau - die Farbe für den Konstanzer Radverkehr

Mit dem Masterplan Mobilität und dem Handlungsprogramm Radverkehr soll in Konstanz das Fahrradfahren gefördert und die Sicherheit für den Radverkehr erhöht werden. Während früher oft durch einen Bordstein von der Straße abgetrennte Radwege gebaut wurden, wird neue Radverkehrs-Infrastruktur inzwischen häufig durch Markierung auf der Fahrbahn geschaffen. In Konstanz kommen dafür neben der offiziellen weißen Markierung blau eingefärbte Flächen hinzu.

Am prominentesten sind die blauen Flächen an Kreuzungen von Fahrradstraßen, aber auch bei Schutzstreifen oder Radfahrstreifen werden in regelmäßigen Abständen blaue Flächen markiert. Die blaue Markierung trägt dazu bei, die Radverkehrsinfrastruktur sichtbarer zu machen. Radfahrende sollen daran sofort erkennen: „Hier ist Platz speziell für mich." AutofahrerInnen werden auf den Radverkehr besonders hingewiesen, was die Verkehrssicherheit verbessert.

Flächige Markierung in der Fahrradstraße

Fahrradstraßen sind ausdrücklich für Radfahrende vorgesehene Straßen. Um die Bedeutung des Radverkehrs klar hervorzuheben, wird am Beginn und Ende einer Fahrradstraße eine flächige, blaue Markierung aufgebracht. An allen Kreuzungen, an denen Verkehrsteilnehmende auf der Fahrradstraße Vorfahrt haben, wird der komplette Kreuzungsbereich blau markiert. Radfahrenden wird damit der „blaue Teppich" ausgerollt und die Vorfahrtssituation ist für alle Verkehrsteilnehmenden sofort erkennbar.