Radbeauftragter

Herr
Gregor Gaffga
Amt für Stadtplanung und Umwelt
Telefon +49 7531 900-2994

Rad- und Fußwege am Ufer (Foto: Stadt Konstanz)

Rad- und Fußwege am Ufer

Wo darf ich mit dem Rad entlang von Seerhein und See fahren und welche Wege sind FußgängerInnen vorbehalten?

Rad- und Fußweg (Foto: Stadt Konstanz)

Die hohe Lebensqualität der Stadt Konstanz wird unter anderem durch die Lage an See und Seerhein bedingt. Große Abschnitte der Uferbereiche sind öffentlich zugänglich und stellen wichtige Grün- und Erholungsgebiete dar. Dort tummeln sich SpaziergängerInnen, LäuferInnen und teilweise auch Radfahrende. Um ein friedliches Miteinander zu gewährleisten, sollten Radfahrende einige Punkte beachten:

Radfahren erlaubt ist entlang des Bodenseeradweges zwischen Wallhausen und Staad sowie in der Seestraße, im Herosépark und am Rheinufer bis zur Schänzlebrücke. Südlich des Seerheins können Radfahrende Winterersteig, Webersteig und Rheinsteig auf voller Länge nutzen.

Beim Radfahren im Herosépark und am Rheinufer ist zu beachten, dass die Wege längs des Seerheins als „Gehweg, Rad frei“ ausgewiesen sind. Hier gilt also ein besonderes Rücksichtnahmegebot und es darf nur Schrittgeschwindigkeit gefahren werden.

Radfahrende werden gebeten, die Radfahrverbote auf dem Seeuferweg zwischen Yachthafen, Therme und Strandbad Horn sowie auf dem Emanuel-von-Bodmann-Weg zwischen Strandbad Horn und Hoerle-Park in Staad zu beachten. Diese Wege sind aufgrund der geringen Breite zu Fuß Gehenden vorbehalten. Auch auf dem Susosteig, im Stadtgarten und Teilen des Hafengebietes ist das Radfahren zum Schutz zu Fuß Gehender untersagt.

Auch wenn das Missachten der Radfahrverbote oft als Kavaliersdelikt angesehen wird und Radfahrende meinen, sie würden doch „nur“ langsam fahren, so ist das Konfliktpotential doch hoch und insbesondere ältere Menschen erschrecken leicht, wenn sie von Radfahrenden überholt werden, wo sie es nicht erwarten.