Porträt Julika Funk
Julika Funk
Leiterin der Chancengleichheitsstelle
Telefon +49 7531 900-2285

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Leitprinzip Chancengleichheit in der Kommune

Chancengleichheit ist in der Kommunalpolitik sowie für die Stadtverwaltung ein durchgängiges Leitprinzip.

Das heißt, Chancengleichheit zwischen Frauen und Männern wird in allen kommunalen Bereichen berücksichtigt, insbesondere in Beruf, öffentlichem Leben, Bildung und Ausbildung, Familie, sowie in den Bereichen der sozialen Sicherheit.

Den unterschiedlichen Lebenssituationen von Frauen und Männern wird bei allen politischen Entscheidungen Rechnung getragen, um die Chancengleichheit zu verbessern und Geschlechtergerechtigkeit zu schaffen.

Die Chancengleichheitsstelle begleitet und berät die Stadtverwaltung sowie die Kommunalpolitik bei der Umsetzung inhaltlich und fachlich.

Gesetzliche Grundlagen

Seit 2016 gilt in Baden-Württemberg das Gesetz zur Verwirklichung der Chancengleichheit von Frauen und Männern im öffentlichen Dienst. In § 24 schreibt es die Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern auch auf kommunaler Ebene vor. Es verpflichtet in § 25 die Stadt- und Landkreise sowie Gemeinden mit einer EinwohnerInnenzahl ab 50.000 eine hauptamtliche Gleichstellungsbeauftragte zu bestellen. § 26 regelt deren Aufgaben und Rechte. In § 27 wurde die Verpflichtung zu einem Chancengleichheitsplan festgelegt.

Das baden-württembergische Chancengleichheitsgesetz geht auf das Verfassungsgebot zur Gleichberechtigung von Frauen und Männern zurück, festgehalten im Grundgesetz Art. 3 Abs. 2: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt. Der Staat fördert die tatsächliche Durchsetzung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern und wirkt auf die Beseitigung bestehender Nachteile hin.“

Das Grundgesetz schreibt in Art. 3 Abs. 3 Gleichbehandlung vor und verbietet Ungleichbehandlung und Benachteiligung: „Niemand darf wegen seines Geschlechtes, seiner Abstammung, seiner Rasse, seiner Sprache, seiner Heimat und Herkunft, seines Glaubens, seiner religiösen oder politischen Anschauungen benachteiligt oder bevorzugt werden. Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden.“

Eine weitere gesetzliche Grundlage ist das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) von 2006, dessen Ziel es ist, „Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“(§1)

Chancengleichheitsplan der Stadt Konstanz

Seit 2009 hat der Gemeinderat den Chancengleichheitsplan der Stadt Konstanz beschlossen. Er beschreibt die gesetzlichen Grundlagen, den Geltungsbereich, die Aufgaben der Chancengleichheitsstelle sowie Ziele und Maßnahmen zur Verwirklichung von Chancengleichheit in der Kommune und der Stadtverwaltung.

Tätigkeitsbericht der Chancengleichheitsstelle

Der letzte Tätigkeitsbericht der Chancengleichheitsstelle wurde 2016 erstellt und 2017 im Gemeinderat vorgestellt. Er wird z.Zt. alle 5 Jahre erstellt. Er gibt über mehrere Jahre hinweg einen Überblick zu Arbeitsschwerpunkten der Chancengleichheitsstelle, zu Erreichtem, Projekten, themenbezogener Öffentlichkeitsarbeit und Kooperationen in der Gleichstellungsarbeit.

Wissenswertes zur Stabsstelle Chancengleichheit

Die Chancengleichheitsstelle ist eine Stabsstelle beim Oberbürgermeister und hat den Auftrag Empfehlungen und Initiativen zu entwickeln, um vorhandene Benachteiligungen zu beseitigen und den Gleichstellungsprozess in der Kommunalverwaltung und in der Kommune voranzutreiben. Dabei hat sie eine Informations- und Kontrollfunktion, indem sie vorhandene Defizite in der Chancengleichheit und Gleichstellung aufzeigt.


2017 konnte die Chancengleichheitsstelle ihr 30-jähriges Bestehen feiern:


Die Chancengleichheitsstelle hat im Einzelnen folgende Aufgaben:

  • Maßnahmen zur Verbesserung der Rahmenbedingungen für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern in den Bereichen Politik, Arbeit und Gesellschaft
  • Beratung und Information für Frauen und Mädchen sowie und Männer und Jungen bei gleichstellungsrelevanten Fragen und Unterstützung bei der Durchsetzung ihrer Rechte
  • Abbau von geschlechtsbezogener Gewalt, insbesondere häusliche Gewalt
  • Beratung von Institutionen in geschlechterrelevanten Fragen und Angelegenheiten
  • Zusammenarbeit mit Frauen- und Mädchenorganisationen und gesellschaftlich relevanten Gruppen sowie Unterstützung bei ihrer Arbeit
  • Zusammenarbeit mit übergreifenden Netzwerken im Gleichstellungsbereich


Weitere Aufgaben sind u.a.:

  • Öffentlichkeitsarbeit sowie Koordinierung, Durchführung und Förderung spezifischer Angebote
  • systematische Auswertung der Rückmeldungen aus der Bevölkerung und des Personals sowie die Interpretation vorliegender Daten
  • Erstellung von Berichten und Materialien für den Gemeinderat und die Öffentlichkeit
  • Entwicklung und Umsetzung gleichstellungsgerechter Personal- und Organisationsentwicklungsmaßnahmen
  • Erarbeitung von Stellungnahmen zu Vorhaben der Verwaltung und des Gemeinderates


Die Aufgabenbeschreibung der Stabsstelle Chancengleichheit (14 KB) hängt dem Chancengleichheitsplan von 2009 an.