Informationen für Personen, die Kinder in Tagespflege betreuen möchten
Tagesmutter oder Tagesvater werden?

Qualifizierungskurs für alle, die Tagesmutter oder Tagesvater werden möchten:
Der Tagesmütterverein e.V. bietet im Auftrag und in Kooperation mit dem Jugendamt der Stadt Konstanz regelmäßig Qualifizierungskurse fürTagespflegepersonen an.
Aufgrund der aktuellen Coronakrise werden derzeit keine Informationsveranstaltungen angeboten. Interessierte wenden sich daher zur Vereinbarung eines telefonischen Beratungstermins bitte direkt an den Tagesmütterverein:
Tel. 07531/364653 oder konstanz@tagesmuetterverein.info
Zur Vorbereitung des Beratungsgespräches erhalten Sie dann umfassende Informationen vorab per Mail zugeschickt.
Weitere Informationen gibt es unter www.tagesmuetterverein.info
Wissenswertes
Sie möchten Kinder in Kindertagespflege betreuen?
Sie interessieren sich für diese Tätigkeit und möchten sich bewerben?
Sie sind bereits in der Kindertagespflege tätig?
Der Fachbereich Kindertagespflege des Sozial- und Jugendamtes der Stadt Konstanz bietet unverbindliche Beratungsgespräche zum vielseitigen Berufsfeld einer Tagesmutter/ eines Tagesvaters an.
Ihre persönlichen Ansprechpartnerinnen finden Sie hier:
Pflegeerlaubnis
Jede Tagespflegeperson benötigt grundsätzlich vor Beginn einer Betreuung eines Kindes in Tagespflege eine Pflegeerlaubnis.
Für die Erlangung einer Pflegeerlaubnis ist unter anderem der Besuch von Qualifikationskursen zur Kindertagespflege und Teilnahme an einem Erste-Hilfe-Kurs am Kind nachzuweisen.
Die Pflegeerlaubnis wird für Tagespflegepersonen mit Wohnsitz in Konstanz vom Jugendamt der Stadt Konstanz erteilt.
Eignungsvoraussetzungen für Tagespflegepersonen
- Freude und Erfahrung in der Betreuung von Kindern
- Vertiefte Kenntnisse (Qualifizierungskurs)
- Kooperationsbereitschaft
- Kindgerechte Räumlichkeiten
- Gesundheitliche Eignung
- Vorlage eines erweiterten Führungszeugnisses
- abgeschlossene Schulbildung (mindestens Hauptschulabschluss)
- Deutschkenntnisse (ggf. B2-Zertifikat)
Steuer- und Sozialversicherung in der Kindertagespflege
Jedes Einkommen aus der Kindertagespflege ist steuer- und sozialversicherungspflichtig.
Tagespflegevereinbarung
Zu Beginn einer Tagespflege sind alle wichtigen Absprachen für die Tagespflege schriftlich zwischen den Eltern/dem Elternteil und der Tagespflegeperson zu vereinbaren.
Der Fachbereich Kindertagespflege des Jugendamtes Konstanz hat hierzu ein entsprechendes Vereinbarungsformular.
Haftpflichtversicherung
Bei Tagespflegen, die über das Jugendamt gefördert werden, sind alle Pflegekinder und Tagespflegepersonen im Rahmen einer Sammelhaftpflichtversicherung versichert.
Eine bestehende Haftpflichtversicherung der Eltern oder der Tagespflegeperson ist jedoch vorrangig.
Pflegegeld und Kostenbeitrag
Die Kindertagespflege wird vom Jugendamt gefördert, wenn die gesetzlichen Vorraussetzungen hierfür vorliegen. Das Jugendamt zahlt das Pflegegeld an die Tagespflegeperson und die Eltern werden zu einem Kostenbeitrag, vergleichbar mit dem Elternbeitrag in der Kita, herangezogen.
Tagespflegepersonen aus dem Freundes-, Verwandten- oder Bekanntenkreis
Die Tagespflegebetreuung durch Bekannte oder befreundete Personen ist in Ausnahmesituationen im Rahmen der gesetzlichen Regelungen möglich. Betreuungen durch Verwandte bis zum dritten Grad können nur bei Vorliegen einer Pflegeerlaubnis gefördert werden.
Downloads & Links
- Leitfaden für Tagespflegepersonen (1,7 MB)
- Was bleibt? Auflage 2020 (414 KB)
- DSH Kinder sicher betreuen (1,7 MB)
- Lebensmittelhygiene in der Kindertagespflege (1,9 MB)