Ergebnis des Bürgerentscheids "Katamaran" in der
Stadt Konstanz am 02.12.2001
"Sind Sie gegen eine direkte Katamaran-Schiffsverbindung zwischen
Konstanz und Friedrichshafen?"
  absolut Anteil an Abstimmungs-
berechtigten
Abstimmungsberechtigte insg. 55.714
   ohne Sperrvermerk 52.297
   mit Sperrvermerk 3.417
Abstimmende 20.911
Wahlbeteiligung 37,53%
ungültige Stimmen 33 0,06%
gültige Stimmen 20.878 37,47%
davon
      "JA" 15.225 27,33%
      "NEIN" 5.653 10,15%
Ergebnis der Abstimmung:
Das Mindesquorum von 30% (16.714 Stimmen) wurde nicht erreicht.
Damit ist kein gültiger Bürgerentscheid zustande gekommen.
Bei einem Bürgerentscheid ist die gestellte Frage in dem Sinne entschieden,
in dem sie von der Mehrheit der gültigen Stimmen beantwortet wurde, sofern diese Mehrheit
mindestens 30 v.H. der Stimmberechtigten beträgt. Die Frage auf dem beim Bürgerentscheid
verwendeten Stimmzettel muß so gefaßt sein, dass sie mit  "JA" oder "NEIN" beantwortet
werden kann.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 6 GemO
Wird die erforderliche Mehrheit nicht erreicht, dann muß der Gemeinderat die Angelegenheit entscheiden.
Rechtsgrundlage: § 21 Abs. 6 GemO
Quelle: Stadt Konstanz, Hauptamt - Statistik und Wahlen