Das Chancen-Aufenthaltsgesetz

https://www.bamf.de/DE/Themen/MigrationAufenthalt/ZuwandererDrittstaaten/Migrathek/eAufenthaltstitel/eaufenthaltstitel-node.html

Der Bundestag hat am 02. Dezember 2022 das Chancen-Aufenthaltsgesetz verabschiedet. Dieses Gesetz ermöglicht Personen, die zum 31. Oktober 2022 mindestens 5 Jahre mit einer Duldung, einer Gestattung oder mit einer Aufenthaltserlaubnis in Deutschland gelebt haben, eine 18-monatige Aufenthaltserlaubnis zu erhalten. In diesen 18 Monaten haben sie Möglichkeit, die Voraussetzungen für ein dauerhaftes Bleiberecht in Deutschland zu erfüllen. Diese sind insbesondere die Sicherung des Lebensunterhalts, Kenntnisse der deutschen Sprache und der Identitätsnachweis. 
 
Personen, die straffällig geworden sind oder die ihre Abschiebung aufgrund von wiederholten, vorsätzlichen und eigenen Falschangaben oder aktiver Identitätstäuschung verhindern, sind grundsätzlich vom Chancen-Aufenthaltsrecht ausgeschlossen.
 
Die Antragsstellung für das Chancen-Aufenthaltsrecht erfolgt Online auf: https://service.konstanz.de/Leistung-Detailansicht/?id=6001671

Nutzen Sie das Chancen-Aufenthaltsrecht, um ein Bleiberecht in Deutschland zu erhalten!
 
Kontaktieren Sie eine Beratungsstelle (zum Beispiel den Sozialer Dienst, das Integrationsmanagement oder die Migrationsberatungen), um mehr über Ihre Möglichkeiten für das Chancen-Aufenthaltsrecht zu erfahren.
Die Kontaktadressen finden Sie hier.

Infoveranstaltung für alle Interessierten am 08. Februar 2023

Für alle interessierten Geflüchteten findet am 08.02.2023 um 15.00 Uhr im Bürgersaal der Stadt Konstanz (Sankt-Stephans-Platz 17) eine Informationsveranstaltung über das Chancen-Aufenthaltsrecht statt.  Neben allgemeinen Informationen haben Sie die Möglichkeit sich persönlich beraten zu lassen.

Informationen auf verschiedenen Sprachen

Die obenstehenden Informationen über das Chancen-Aufenthaltsgesetz finden Sie nachfolgend auch auf: