Die Aufnahme einer Erwerbstätigkeit und die Möglichkeit, selbst für den eigenen Lebensunterhalt zu sorgen, sind wesentliche Grundvoraussetzungen für ein eigenständiges und selbstverantwortliches Leben. Dies gilt sowohl für die Aufnahmegesellschaft als auch für Zuwanderer. Nicht nur Arbeitsagenturen und Ausländerbehörden, sondern auch Arbeitgebern aus der freien Wirtschaft und dem öffentlichen Dienst kommen bei der Integration von Geflüchteten in den deutschen Arbeitsmarkt eine zentrale Rolle zu. Möglichkeiten einer Beschäftigung von Geflüchteten sind durch Praktika, Einstiegsqualifizierung, Ausbildungsverhältnis oder Direkteinstellung gegeben. Arbeitgeber können dabei mit zahlreichen Unterstützungsangeboten der Bundesagentur für Arbeit rechnen.

Rahmenbedingungen / Rechtsrahmen

Bezüglich der Aufnahme von Arbeits- und Ausbildungsverhältnissen durch Geflüchtete gelten unterschiedliche gesetzliche Regelungen und Zuständigkeiten, die hauptsächlich vom zeitlichen Ablauf des Asylverfahrens einerseits und den Statuseigenschaften und Aufenthaltspapieren der Geflüchteten andererseits abhängen.