EBK Aktuelles: Corona
Die Corona-Pandemie begleitet uns seit März 2020. Auf dieser Seite finden Sie gesammelt die aktuellen Infos und wichtigen Hinweise zum Thema Corona und den Betrieb der EBK.
Die Corona-Pandemie begleitet uns seit März 2020. Auf dieser Seite finden Sie gesammelt die aktuellen Infos und wichtigen Hinweise zum Thema Corona und den Betrieb der EBK.
Mit dem erhöhten Aufkommen der Corona-Schnelltests für den Eigen- und Fremdgebrauch weisen die Entsorgungsbetriebe Stadt Konstanz (EBK) nachdrücklich darauf hin, dass alle dazugehörigen Materialien gut verpackt im Restmüll entsorgt werden müssen. Die Schnelltests gehören mit ihrem gesamten Zubehör wie den Abstrich-Teststäbchen, Pipetten, Röhrchen, Spuckgefäßen, Testkassetten und der dabei getragenen Schutzausrüstung (Masken, Handschuhe, etc.) nach dem Gebrauch zur Gruppe der möglicherweise infektiösen Abfälle und sind somit ein Fall für den Restmüll.
Die genannten Abfälle, die bei der Anwendung von Corona-Tests anfallen, müssen in stabilen, möglichst reißfesten Müllsäcken gut verschlossen in den Restmüll gegeben werden. Nur so kann die Gefährdung für mögliche Mitnutzer der Tonnen sowie die Mitarbeiter der Entsorgungsbetriebe minimiert werden.
Der Konstanzer Restmüll wird ohne vorherige Sortierung bei hohen Temperaturen verbrannt, der einzig sichere Umgang mit infektiösen Abfällen. Die EBK folgen mit dieser Empfehlung den Hinweisen des Robert-Koch-Instituts und des Umweltministeriums Baden-Württemberg.
Infektiöse Produkte wie Masken, Handschuhe, Spritzen, Kanülen und Pflaster sind keine Verpackungsmaterialien und dürfen schon aus diesem Grund nicht im Gelben Sack entsorgt werden. Besonders spitze Gegenstände wie Spritzen und Kanülen gefährden im Gelben Sack die Gesundheit der EBK Mitarbeiter, da sie die dünnen Säcke aufreißen und beim Sammeln zu Verletzungen führen können. Auch benutzte Masken und Schnelltestmaterial sind im Gelben Sack falsch entsorgt. Aufgrund der erhöhten Infektionsgefahr müssen sie mit dem Restmüll der Verbrennung zugeführt werden.
Auf die Frage, wie Spritzen, Kanülen und andere spitze Gegenstände durchstichfest verpackt werden können, gibt es die professionelle und die pragmatische Antwort: Fallen die genannten Gegenstände in größerer Menge an, so gibt es spezielle Spritzenbehälter käuflich zu erwerben. Fallen derartige Abfälle nur gelegentlich an, so kann auch eine leere, stabile Plastikflasche als Spritzenbehälter umfunktioniert und gut verschlossen in den Restmüll geworfen werden.
Im Umgang mit dem Coronavirus bergen auch Abfälle ein besonderes Infektionsrisiko. Um dieses Risiko möglichst klein zu halten, ist es den Entsorgungsbetrieben Konstanz (EBK) wichtig, auf die Regeln für Abfälle aus Corona- bzw. Quarantäne-Haushalten hinzuweisen:
Abfälle aus Haushalten, in denen eine oder mehrere Personen unter Quarantäne stehen beziehungsweise positiv auf das Coronavirus getestet wurden, gehören gesammelt und in stabilen Tüten verpackt in den Restmüll.
Das heißt, Verpackungen (Gelber Sack), Biomüll und Papier sollen gemeinsam mit dem Restmüll entsorgt werden. So werden möglicherweise infizierte Abfälle nicht weiter sortiert, sondern direkt der Müllverbrennung zugeführt. Wertstoffe wie Glas oder Batterien sollen für die Dauer der Quarantäne zu Hause gelagert und anschließend zu den gewohnten Sammelstellen gebracht werden.
Alle anderen Haushalte sowie wieder genesene Haushalte sollen weiter ganz normal ihre Abfälle trennen. Denn Mülltrennung ist einer der wichtigsten Beiträge zum nachhaltigen Umgang mit Wertstoffen und Ressourcen.
Hygieneprodukte, die nur einmal verwendet und dann entsorgt werden, gehören übrigens immer in den Restmüll. Dazu zählen unter anderem Papiertaschentücher, Einmalmasken und Gummihandschuhe, die in jedem Fall und in jedem Haushalt in den Restmüll gehören.
Hier (104 KB) geht's zum Amtsblatt-Artikel vom 25.11.2020.
Sowohl zum Schutz unserer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter als auch zum Schutz aller Besucherinnen und Besucher ist die Umsetzung der geltenden Hygienevorschriften besonders wichtig – vor allem das konsequente Abstandhalten.
Eine Pflicht zum Maskentragen gilt dann, wenn der Mindestabstand von 1,50 m nicht eingehalten werden kann. Bringen Sie immer eine Maske mit zum Wertstoffhof. Sollte es voll sein und eng werden, tragen Sie die Maske. Wenn wenig Besucher vor Ort sind und die Abstände durchgängig gut eingehalten werden, können Sie auf das Maske-Tragen verzichten.
Den Anweisungen der Wertstoffhof-Mitarbeiter bezüglich der Maskenpflicht ist in jedem Fall Folge zu leisten.
Wertstoffhof-Besuche reduzieren, Nachweis mitführen
Um Kontakte zu vermeiden, sollen Besuche auf den Wertstoffhöfen möglichst auf das Nötigste reduziert werden. Zur Kontaktvermeidung gehört es ebenso, den Wertstoffhof möglichst alleine zu besuchen, sofern keine zu schweren oder zu sperrigen Teile entladen werden müssen. EBK Mitarbeiter können beim Entladen nicht behilflich sein, da der Abstand jederzeit gewährt sein muss.
Damit das Abstandhalten immer möglich ist, wird der Zugang weiterhin auf eine bestimmte Anzahl an Anlieferern pro Hof beschränkt. Es wird die Meldeadresse auf dem Personalausweis oder der aktuelle Müllgebührenbescheid kontrolliert, um nur berechtigten Personen der Zugang zu den Höfen zu gewähren.
Nur gemeinsam umzusetzen
Die EBK bitten alle Besucherinnen und Besucher der Wertstoffhöfe die Herausforderungen der Corona-Pandemie weiter gemeinsam zu meistern: Geduld mitzubringen, falls es durch die Umsetzung der Maßnahmen zu Wartezeiten kommt, die Arbeit der Wertstoffhof-Mitarbeiter zu schätzen und ungefragt die Hygienemaßnahmen umzusetzen: Abstand halten und Maske tragen, wenn es eng wird.
Wertstoffhöfe: Infos & Öffnungszeiten